Building plot buy: Gelbes Quartier

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2,240m², CHF 1,855,050.–
Pleutenenstrasse 11, 2543 Lengnau BE

Exklusives Bauland mit Baubewilligung für 8-Familienhaus an top Lage

Seltene Gelegenheit in Lengnau BE:Einzigartiges Grundstück an sehr ruhiger und sonniger Lage nahe Dorfzentrum und Autobahnanschluss A5. Das Bauland ist flach und vollerschlossen.Auf dieser Parzelle steht noch ein altes 2-Familienhaus, welches rückgebaut werden muss.Der Rückbau des bestehenden Gebäudes und die Entfernung der aller Bäume muss wird durch die Käufer ausgeführt werden.Sie finden alle relevanten Informationen und Unterlagen in diesem Inserat.Was das Angebot alles beinhaltet:- Vollerschlossenes Bauland mit 1'389 m2 in der W3 Zone- Bewilligtes Neubauprojekt mit 8 grossen und exklusiven Wohnungen + Einstellhalle- Mit Ausführungs- und Detailplänen- Auf Wunsch mit schlüsselfertiger Ausführung durch die solHaus AGDas Gebäude beinhaltet folgende Einheiten:- Regelgeschosse mit 6 x 4.5 Zimmer-Wohnung a 126 m2 Nettowohnfläche- Attika mit 2 x 3.5 Zimmer-Wohnung mit je ca. 75 m2 Nettowohnfläche und 90 m2 Terrassenfläche mit Weitblick- Einstellhalle mit 14 Parkplätzen, Kellerräume und TechnikraumDie Einheiten können als Eigentumswohnungen verkauft oder als hochwertige Mietwohnungen vermietet werden.Baukosten nach Kubatur:- Gesamtkubatur = 5'598 m3- Kubatur im UG = 2'160 m3 x 550.-/m3 = 1'188'000.-- Kubatur Obergeschosse = 3'438 m3 x 700.- = 2'406'600.-- Umgebungsarbeiten = 100'000.-- Baunebenkosten = 80'000.-- Reserve für Unvorhergesehenes = 80'000.-- Rückbau des best. Gebäudes = 40'000.-- Landkauf mit bewilligtem Projekt = 1'490'000.-Total Baukosten mit Reserve = 5'384'600.-Ertrag bei Verkauf:- Wohnungen EG = 2 x 850'000.- = 1'700'000.-- Wohnungen 1.OG = 2 x 785'000.- = 1'570'000.-- Wohnungen 2.OG = 2 x 795'000.- = 1'590'000.-- Wohnungen Attika = 2 x 650'000.- = 1'300'000.-- Einstellhallenplätze = 14 x 35'000.- = 490'000.-Total Ertrag = 6'650'000.-Gewinn aus Verkauf = ca. 1'265'000.-Nettoertrag bei Vermietung:- Wohnungen EG = 2 x 2'150.- = 4'300.-- Wohnungen 1.OG = 2 x 2'080.- = 4'160.-- Wohnungen 2.OG = 2 x 2'090.- = 4'180.-- Wohnungen Attika = 2 x 1'890.- = 3'780.-- Einstellhallenplätze = 14 x 125.- = 1'750.-Total Ertrag mtl. = 18'170.- = 218'040.- p.a.Rendite = 4.05 %Es spielt demnach keine Rolle, ob Sie das Projekt als Renditeobjekt nutzen, oder die Einheiten verkaufen, Sie haben bei beiden Varianten eine sehr gute Rendite.Es sollen sich bitte nur ernsthafte und solvente Interessenten mit Finanzierungsnachweis melden !!! Vielen Dank!Ablauf Verkaufsprozess:Nach Abgabe einer Finanzierungsbestätigung und definitivem Interesse an einem Kauf, wird ein Vorvertrag erstellt und unterzeichnet. Anschliessend muss eine Anzahlung in Höhe von 20'000.- bezahlt werden. Danach erfolgt die Anmeldung des Rechtsgeschäftes beim Notar.solHaus AG... als wäre es unsere Liegenschaft.

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CHF 1,494,000.–
Golpisbergstrasse, 3512 Walkringen

Attraktive Baulandparzelle an leicht erhöhter Aussichtslage

Das Bauland liegt an leicht erhöhter, sonniger Aussichtslage im Dorfkern von Walkringen. Die Parzelle mit rund 2'500 m² bietet Potenzial für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten. Von einer Wohnüberbauung mit Einfamilienhäusern, Doppel-Einfamilienhäusern und/oder Mehrfamilienhäusern - hier ist vieles realisierbar. Die Gemeinde Walkringen liegt an einer ideale Verkehrslage an der Burgdorf-Thun-Strasse sowie an der BLS-Linie Solothurn-Burgdorf-Thun.Auszug BaureglementDas Bauland befindet sich in der Ortkernschutzzone von Walkringen. Folgende Nutzungsart gilt gemäss dem Baureglement der Gemeinde Walkringen: Ortskerne, die in ihrer Gesamterscheinung, ihren traditionellen Elementen und charakteristischen Einzelheiten sowie in ihren Strassenraum- und Platzverhältnissen weitgehend zu erhalten sind. Einzelne Ergänzungen von Gebäuden und Gebäudegruppen sind möglich.Wohn-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe. Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe sind im Rahmen der Lärmschutzverordnung zugelassen. Anbauten, Kleinbauten und Neubauten können nur bewilligt werden, wenn sie: a) den Schutzzweck der gesamten Kernzone und der einzelnen Objekte nicht beeinträchtigen;b) das einheitliche Strassen- und Platzbild sinnvoll ergänzen;c) sich gut in das Ortsbild integrierenFür Bauvorhaben ist die Bauvoranfrage bei der Gemeinde empfohlen, da für die betroffene Parzelle teilweise noch das alte Baureglement von 2004 gilt. Hier die Präzisierung der involvierten Raumplanerin über die aktuelle Sachlage: "Es wurde dannzumal eine ZPP a Walkringen Dorf vorgeschlagen, die dann aber nie über den Planungsstand hinauskam. Um den Perimeter verdichtet bebauen zu können, wäre eine ZPP sinnvoll und anzustreben (aber nicht zwingend) - dies müsste aber von den Grundeigentümern initiiert und geplant werden. Die Parzellen 1281 und 243 können individuell beplant werden. Die Grundeigentümer können heute nach den Vorschriften des GBR 2004 bauen (d.h. gemäss Kernzone K2) und zweigeschossige Bauten mit einer MAXIMALEN Ausnützungsziffer von 0.65 erstellen. Eine MINIMALE Ausnützung gibt es gemäss den alten Vorschriften nicht. Dazu wird die Sistierung mittels Schreiben an den Kanton aufgehoben. Dank der Sistierung kann die Parzelle auch in eine neue Zone (eine der Grundzonen gemäss GBR 2014) oder aber (bei spezielleren Anliegen) einer Zone mit Planungspflicht ZPP oder gar einer Überbauungsordnung überführt werden. Dazu ist eine ordentliche Zonenplanänderung nötig (Dauer 1.5 bei Grundzone, 2 Jahre bei UeO). Sinnvollerweise wird die Parzelle mit der Sistierung veräussert, da die Zuordnung zu einer neuen Zone erst Sinn macht, wenn die Bebauungsabsichten geklärt sind."Eckdaten BaulandUntenstehend finden Sie weitere wichtige Fakten: Erschliessung:Die Baulandparzelle ist zurzeit noch nicht erschlossen. Da sich die Baulandparzelle direkt an die Hauptstrasse angrenzt, wird die Zuführung problemlos und kostengünstig erfolgen können.Altlasten:Das Gelände ist als nicht belasteter oder sanierungsbedürftiger Standort im Kataster des Kantons Bern eingetragen.Erdwärme und Fernwärme:Bohrungen für Erdwärmesonden sind erlaubt. Der Anschluss an den Wärmeverbund Walkringen ist möglich.

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CHF 3,984,000.–
Alte Frutigenstrasse 10, 3711 Reichenbach im Kandertal

Renomierter Gasthof mit Wohnungen und Baulandreserve - Am Fusse des Niesen

Es führt kein Weg vorbei...Die gesamte Liegenschaft befindet sich in Mülenen am Fusse des Niesen und bildet zusammen mit der Mittelalterlichen Dorfmauer (Letzi) das Tor zum Kandertal.Direkt am Ende der Autobahn, an der Hauptverbindung nach Adelboden/Kandersteg oder ins Wallis und Italien, ist das Grundstück durch die eigene Ausfahrt direkt von der Kantonsstrasse optimal erreichbar und somit bestens erschlossen. Auch Wander- und Radweg, sowie die Dorfstrasse führen daran vorbei. Für Tagesausflüge ist Sie zwischen Gstaad, Bern, Thunersee, Interlaken, Grindelwald/Jungfrauregion und Adelboden zentral gelegen.Alle Grundstücke befinden sich 5 Gehminuten vom neu ausgebauten Bahnhof Mülenen entfernt (Bus und Bahn). Die Fahrzeit nach Bern beträgt mit dem Auto 35 Minuten und mit dem Zug 40 Minuten.Mülenen ist ein kleiner Ort auf 692 m ü. M. im Kandertal im Kanton Bern. Die Strasse entlang des Suldbaches trennt den Ort und ist zugleich die Gemeindegrenze zwischen Reichenbach im Kandertal und Aeschi bei Spiez. Mülenen liegt an der Lötschberglinie im Berner Oberland in der Schweiz. Vom Dorf aus führt die Niesenbahn, die längste Standseilbahn Europas, auf den Niesen am Thunersee. Der Ort gehört zu der Gemeinde Reichenbach, der 7. grössten Gemeinde im Kanton Bern.Die restlichen Flächen sind Grünflächen entlang der Staatsstrasse. (Tipp: Die Lage ist für Werbetafeln, dgl. bestens geeignet) Drei Grundstücke, drei ZonenKataster-Nr. 642:Das ca. 18'115 m2 grosse Grundstück ist in drei verschiedenen Zonen eingeteilt: • Dorfkernzone, 3'542 m2mit Gasthof, Chalet/Blockhaus und OfenhausZusätzlich zu den bestehenden Gebäuden, kann auf einer Fläche von ca. 1'000 m2 und von ca. 845 m2, die Möglichkeit für den Neubau von Miet-, Eigentums- oder Ferienwohnungen oder von weitere Hotelzimmer). • Zone für Sport und Freizeitanlagen A, 11'710 m2.unbebaut • Landwirtschaftszone 2'863 m2. kann jedoch ebenfalls für den Gasthof benutzt werden als Fläche für Banquette/Aperò/Sport/etc. Kataster-Nr. 2'419: • Dorfkernzone, 179 m2.Parkplätze für Gasthof Kataster-Nr. 2941: • Landwirtschaftszone, 652 m2.Die Gemeinde hätte Interesse um hier eine Passerelle für über der Hauptstrasse zum Gasthof zu erstellen. Auch kann diese Fläche für Werbeflächen entlang der Hauptstrasse genutzt werden.