Agricultural land buy: 4916 (Untersteckholz)

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CHF 3,150,000.–
Strandweg 39, 2575 Täuffelen

Bauland Grundstück am Bielersee - Gerolfingen / Täuffelen

Das Grundstück befindet sich an der Südseite des Bielersees und ist in nur 10-15 Autominuten von Biel aus leicht erreichbar. Die Zufahrt zum Grundstück ist gewährleistet.Die maximale Überbauungsfläche beträgt 261 m2 und liegt in der W1-Zone.Mögliche Nutzungen des Baulandes umfassen:-Eine Parkanlage mit einer Villa-Einen Umschwung für 2-3 Ferienhäuser-Land für etwa 4-5 Tiny-HäuserEs liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die weitere Einblicke bietet.Für ausführlichere Informationen zum Grundstück fordern Sie bitte das Exposé an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.-------------------------------------------------------------Terrain à bâtir au bord du lac de Bienne - Gerolfingen / Täuffelen!Le terrain se trouve sur le côté sud du lac de Bienne et est facilement accessible en seulement 10-15 minutes en voiture depuis Bienne. L'accès au terrain est garanti.La surface maximale de construction est de 261 m2 et se situe dans la zone W1.Les utilisations possibles du terrain à bâtir comprennent :-un parc avec une villa-un périmètre pour 2-3 maisons de vacances-un terrain pour environ 4-5 tiny houses.Une étude de faisabilité est disponible et permet d'en savoir plus.Pour des informations détaillées sur le terrain, veuillez demander l'exposé. Nous nous tenons à votre disposition.-------------------------------------------------------------Gerolfingen liegt 10 Autominuten entfernt von Biel, 30 min von Bern und Neuchâtel, 1h45min von Zürich und 1h15min von Lausanne.-------------------------------------------------------------Gerolfingen se trouve à 10 minutes en voiture de Bienne, 30 minutes de Berne et Neuchâtel, 1h45 de Zurich et 1h15 de Lausanne.

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CHF 1,130.–
3427 Utzenstorf

Gestalten Sie Ihr Traumprojekt in bester Lage

Zum Verkauf steht ein zentral gelegenes Grundstück in der begehrten Wohn- und Gewerbezone (WG2) von Utzenstorf. Das grosszügige 3418 m2 Areal bietet Ihnen vielfältige Bebauungsmöglichkeiten, von der behutsamen Sanierung bestehender Gebäude bis hin zu einer kompletten Neuentwicklung.Das charmante Ensemble umfasst ein kürzlich aus dem Inventar geschützter Bauten entlassenes Mehrfamilienhaus sowie ein Einfamilienhaus mit Garage und Gartenhaus. Zusätzlich finden sich auf dem Grundstück 5 Garagen und ein einfacher Werkhof.Nutzen Sie diese einzigartige Gelegenheit, Ihr Projekt nach Ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten.Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.Hier werden also keine Wünsche offen gelassen. Profitieren Sie und überzeugen Sie sich selbst!Dieses PREMIUM HOMES Angebot bietet: • Sehr gute Lage • Gute Investition • Voll erschlossen • Ausnutzungsziffer von 0.8 • Wohn 6 Gewerbezone WG2 • Nach Wünschen gestalten • Bestehendes Einfamilienhaus • Bestehendes Mehrfamilienhaus • Bestehende 5 Garagenboxen • Bestehender Werkhof • und vieles mehr... Interessiert? Gerne führen wir Sie durch eine unverbindliche Besichtigung!Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Wohnung sorgenfrei verkaufen?Wir sagen Ihnen den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie, diskret und unverbindlich! Haben Sie Interesse an einem ersten unverbindlichen Gedankenaustausch? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.Wir freuen uns auf Sie.

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CHF 1,512,000.–
Golpisbergstrasse, 3512 Walkringen

Attraktive Baulandparzelle an leicht erhöhter Aussichtslage

Das Bauland liegt an leicht erhöhter, sonniger Aussichtslage im Dorfkern von Walkringen. Die Parzelle mit rund 2'500 m² bietet Potenzial für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten. Von einer Wohnüberbauung mit Einfamilienhäusern, Doppel-Einfamilienhäusern und/oder Mehrfamilienhäusern - hier ist vieles realisierbar. Die Gemeinde Walkringen liegt an einer ideale Verkehrslage an der Burgdorf-Thun-Strasse sowie an der BLS-Linie Solothurn-Burgdorf-Thun.Auszug BaureglementDas Bauland befindet sich in der Ortkernschutzzone von Walkringen. Folgende Nutzungsart gilt gemäss dem Baureglement der Gemeinde Walkringen: Ortskerne, die in ihrer Gesamterscheinung, ihren traditionellen Elementen und charakteristischen Einzelheiten sowie in ihren Strassenraum- und Platzverhältnissen weitgehend zu erhalten sind. Einzelne Ergänzungen von Gebäuden und Gebäudegruppen sind möglich.Wohn-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe. Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe sind im Rahmen der Lärmschutzverordnung zugelassen. Anbauten, Kleinbauten und Neubauten können nur bewilligt werden, wenn sie: a) den Schutzzweck der gesamten Kernzone und der einzelnen Objekte nicht beeinträchtigen;b) das einheitliche Strassen- und Platzbild sinnvoll ergänzen;c) sich gut in das Ortsbild integrierenFür Bauvorhaben ist die Bauvoranfrage bei der Gemeinde empfohlen, da für die betroffene Parzelle teilweise noch das alte Baureglement von 2004 gilt. Hier die Präzisierung der involvierten Raumplanerin über die aktuelle Sachlage: "Es wurde dannzumal eine ZPP a Walkringen Dorf vorgeschlagen, die dann aber nie über den Planungsstand hinauskam. Um den Perimeter verdichtet bebauen zu können, wäre eine ZPP sinnvoll und anzustreben (aber nicht zwingend) - dies müsste aber von den Grundeigentümern initiiert und geplant werden. Die Parzellen 1281 und 243 können individuell beplant werden. Die Grundeigentümer können heute nach den Vorschriften des GBR 2004 bauen (d.h. gemäss Kernzone K2) und zweigeschossige Bauten mit einer MAXIMALEN Ausnützungsziffer von 0.65 erstellen. Eine MINIMALE Ausnützung gibt es gemäss den alten Vorschriften nicht. Dazu wird die Sistierung mittels Schreiben an den Kanton aufgehoben. Dank der Sistierung kann die Parzelle auch in eine neue Zone (eine der Grundzonen gemäss GBR 2014) oder aber (bei spezielleren Anliegen) einer Zone mit Planungspflicht ZPP oder gar einer Überbauungsordnung überführt werden. Dazu ist eine ordentliche Zonenplanänderung nötig (Dauer 1.5 bei Grundzone, 2 Jahre bei UeO). Sinnvollerweise wird die Parzelle mit der Sistierung veräussert, da die Zuordnung zu einer neuen Zone erst Sinn macht, wenn die Bebauungsabsichten geklärt sind."Eckdaten BaulandUntenstehend finden Sie weitere wichtige Fakten: Erschliessung:Die Baulandparzelle ist zurzeit noch nicht erschlossen. Da sich die Baulandparzelle direkt an die Hauptstrasse angrenzt, wird die Zuführung problemlos und kostengünstig erfolgen können.Altlasten:Das Gelände ist als nicht belasteter oder sanierungsbedürftiger Standort im Kataster des Kantons Bern eingetragen.Erdwärme und Fernwärme:Bohrungen für Erdwärmesonden sind erlaubt. Der Anschluss an den Wärmeverbund Walkringen ist möglich.