Wohnung 4.5 Zimmer mit Terrassen
Wohnung 4.5 Zimmer mit Terrassen 1. LAGESaint-Gingolph ist in zwei Gemeinden unterteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.Dieses Dorf ist mit dem Auto, der Eisenbahn oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.Verkehrsmittel :Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.Schulen :Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.Geschäfte :Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Le Frenay, das sehr frequentiert ist, insbesondere im Sommer: der Ort besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und vielen Wanderwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel). 2. BESCHREIBUNG DER WOHNUNG LOT 5153 WOHNUNG N° 21Wohnung 4.5 Zimmer mit Doppelterrasse • Eingangshalle mit Einbauschränken • Wohnzimmer mit Seeblick • 3 Schlafzimmer • 1 Badezimmer • 1 separates WC • 1 Küche mit Zugang zum Garten und Blick auf die Berge • 1 Keller Nr. 14 • 1 Gemeinschaftswaschküche • 1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder • 1 Parkplatz in der Garage (U-V oder W)(COP 688) • 1 Außenparkplatz (COP 271) 3. INDIKATIVER PREISWichtige Hinweise :Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).Indikative Verkaufspreis : Fr. 510'000.-Wohnung wird frei verkauft.Gebühren : Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes sind vom Käufer zu tragen.Verfügbarkeit : Sofort, nach Abschluss des Angebotsverfahrens.Sanierungsreserve per 30.06.2025 :Ca. Fr. 57'000.--Monatliche PPE-Kosten :Ca. Fr. 410.--/Monat 4. ABLAUF UND PRINZIPIEN DER VERKAUFEGebäude des OFCLAblauf und Prinzipien der Verkäufe :I. Anforderungen an KaufangeboteWenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Ausschreibung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben, innerhalb der angegebenen Frist (Poststempel oder E-Mail), an die angegebene Dienststelle (in einer Print- oder Online-Anzeige) mit dem Hinweis "Kaufangebot für die Wohnung PPE Nr. 5153" eingereicht werden.Nur die innerhalb der angegebenen Frist (Poststempel oder E-Mail) eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach dem ersten Angebot (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den angegebenen Verkaufspreis anzubieten);- kurzer Zeitplan für die Übertragung von Nutzen und Risiken;- Informationen über die geplante Nutzung oder den geplanten Umbau;- Zustimmung ohne Vorbehalt zum Verfahren und den Richtlinien des Kaufvertrags sowie diesem Dokument "Gebäude des OFCL - Ablauf und Prinzipien der Verkäufe"; - rechtsgültige Unterschrift.II. Ablauf der VerkäufeWenn innerhalb der angegebenen Frist Angebote eingegangen sind, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, ein neues Angebot einholt oder die Immobilie im Immobilienbestand des OFCL behält. Es informiert die interessierten Käufer schriftlich über seine Entscheidung. Der Finanzierungsnachweis einer Bank muss bereits im ersten Angebot eingereicht werden.Nach dem ersten Angebot und bei einem eventuellen zweiten Angebot werden alle Interessenten, die innerhalb der Frist ein Angebot abgegeben haben, erneut eingeladen.Danach werden nur die Bieter, die im vorherigen Angebot teilgenommen haben, zu den folgenden Angeboten eingeladen. Die im neuen Angebot abgegebenen Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot entsprechen.Die eingegangenen Angebote werden nach den geltenden Verfahren des OFCL bearbeitet.Während der Verkaufsverhandlungen ist es verboten, Informationen über die abgegebenen Angebote zu geben.Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Kauf bekundet haben, die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu kaufen (Art. 13 OILC). Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht nach Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.Die Kantone und Gemeinden haben 30 Tage Zeit, um ihr Interesse schriftlich dem OFCL zu bestätigen.Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder ein neues Angebot einholt. Wenn nicht genug Angebote eingehen, behält es sich das Recht vor, den Verkauf abzusagen. III. VertragsabschlussDie endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationspapiere getroffen:- offizielles Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen. Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis bei Abschluss des Kaufvertrags abgezogen. Wenn durch Verschulden des interessierten Käufers kein Kaufvertrag abgeschlossen werden kann, wird diese Anzahlung nicht zurückgezahlt (Strafzahlung).Alle Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums, einschließlich der Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer und Verkäufer nach kantonalem Brauch zu tragen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises oder nach Erhalt einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank als Sicherheit vor der Beglaubigung des Kaufvertrags.Es obliegt dem Käufer, die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder den Umbau der Immobilie zu beschaffen.Er muss auch die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen rechtzeitig abschließen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Police gibt.Bundesamt für Bauten und Logistik OFCL 5. HAFTUNGSAUSSCHLUSSKLAUSEL Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben werden als allgemeine Informationen und ohne Gewähr bereitgestellt. Sie stellen keine vertragliche Verpflichtung dar. Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt. 6. WEITERE INFORMATIONEN - Erstes Angebot bis 30. Juni 2026 + Finanzierungsnachweis- Zweites Angebot (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis- Drittes Angebot (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis - Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jegliche Gewähr verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an die Normen oder etwaiger Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine Sanierung oder einen eventuellen Umbau sind vom Käufer zu tragen, z.B. Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie aus dem Verkauf zurückzuziehen, ohne Angabe von Gründen- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen