Industriebauland Kaufen: 5000 (Aarau)

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Preis auf Anfrage
5734 Reinach AG

Attraktives Investment: Grundstück mit Potenzial für Aarealüberbaung

Entdecken Sie dieses voll erschlossene Grundstück in zentraler und sonniger Lage in Reinach. Es bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit, Ihre eigenen Mehrfamilienhäuser zu errichten, sondern beinhaltet auch ein sanierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus mit Substanzschutz. Dieses historische Gebäude verleiht dem Angebot zusätzliches Potenzial und Charakter. Greifen Sie jetzt zu und verwirklichen Sie Ihre Träume mit dieser einzigartigen Gelegenheit für eine maßgeschneiderte Investitionsmöglichkeit mit historischem Charme in Reinach. Hier haben Sie die Chance, etwas Besonderes zu schaffen und gleichzeitig von der attraktiven Lage zu profitieren.Dieses Angebot zeichnet sich durch folgende Vorteile aus: • Grundstückfläche: 7'910 m2 • Bauzone: Wohn- und Gewerbezone 3 • Bestehendes MFH mit drei Wohnungen vorhanden und vollvermietet • Gebäude mit Substanzschutz 270 m2 • Potenzial für den Bau von Mehrfamilienhäusern • Einzelbaum und Brunnen geschützt • Stromanschluss: vorhanden • Wasseranschlüsse: vorhanden • Ausnutzungsziffer: max. 0.8 • Grenzabstand 4 m • Fassadenhöhe: 11 m • Gesamthöhe: 14 m • Keine Architekturverpflichtung • Sonnige, zentrale und grüne Lage Interessiert? Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Besichtigungstermin und überzeugen Sie sich selbst. Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten, sind sich aber unsicher über deren aktuellen Wert? Bei Immo Station AG sind wir darauf spezialisiert, Ihnen dabei zu helfen, den genauen Marktwert zu ermitteln. Wir laden Sie herzlich zu einem kostenfreien und unverbindlichen Informationsgespräch ein. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie in allen Angelegenheiten rund um den Verkaufsprozess kompetent zu unterstützen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise im Bereich der Immobilienvermarktung. Wir garantieren professionelle und äusserst zuverlässige Immobiliendienstleistungen, die sich von vielen anderen Anbietern abheben. Unser besonderes Merkmal ist eine faire Provisionsregelung, die erst im Erfolgsfall fällig wird. Nutzen Sie diese einzigartige Gelegenheit, um von unserem Service zu profitieren, ohne finanzielle Risiken einzugehen. Warten Sie nicht länger und nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf, um von unserem erstklassigen und äusserst verlockenden Service zu profitieren. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und darauf, gemeinsam erfolgreich zu sein!

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CHF 1’970.–
5502 Hunzenschwil

Bauland in der Dorfkernzone inklusiv MFH-Projekt

Mehrfamilienhaus-Neubauprojekt mit 8 EinheitenModernes Mehrfamilienhaus-ProjektSehr interessantes, modernes Neubau-Projekt in der Dorfkernzone mit 7 Wohnungen und einem Büro.Es besteht keine Achitekturverpflichtung. Das Projekt kann so übernommen und angepasst werden. Maximal erlaubte Höhe bei Schrägdach 12.5 m, Fassadenhöhe 9.50 mDie Dorfkernzone D dient der Erhaltung des dörflichen Charakters des historischen Dorfkerns und dem Erhalt des typischen engen Strassenraumes. Sie ist bestimmt für Wohnen sowie nicht störende Gewerbebetriebe.Bei der Beurteilung des Bauvorhabens in Bezug auf ihre Einordnung in das Orts- und Strassenbild orientiert sich der Gemeinderat am Charakter der historischen Überbauung und Umgebung. Insbesondere sind folgende Kriterien zu prüfen; Stellung, Staffelung, Volumen, und kubische Erscheinung, Dachgestaltung, Dachaufbauten, Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Umgebung. Es sind nur Schrägdächer wie Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer zulässig. Die Schrägdächer haben in der Regel eine Neigung von 30 Grad und 40 Grad aufzuweisen. Für untergeordnetet Gebäudeteile und Kleinbauten sind abweichende Dachneigungen sowie andere Dachformen zulässig. Hauptbauten sind in der ersten Bautiefe zu alten Schulweg, bzw. zur Dorfgasse giebelständig auszurichten. Für Nebenbauten und bei Kreuzgiebel sind Abweichungen zulässig. Die Gebäude, welche für den Erhalt des engen Strassenraums wichtig sind, sind im Bauzonenplan blau bezeichnet. Ersatzneubauten haben die Stellung und den Abstand zur Strasse zu beachten. Geringfügige Abweichungen sind aus verkehrstechnischen und verkehrsplanerischen Gründen möglich, sofern es für den Ortsbildschutz nicht wichtig ist. Alle Bauten und alle baulichen Massnahmen sowie Abbrüche von Bauten oder Bauteilen sind bewilligungspflichtig. Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für Sende- und Empfangsanlagen.