Commercial land buy: 5044 (Schlossrued)

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CHF 1,970.–
5502 Hunzenschwil

Bauland in der Dorfkernzone inklusiv MFH-Projekt

Mehrfamilienhaus-Neubauprojekt mit 8 EinheitenModernes Mehrfamilienhaus-ProjektSehr interessantes, modernes Neubau-Projekt in der Dorfkernzone mit 7 Wohnungen und einem Büro.Es besteht keine Achitekturverpflichtung. Das Projekt kann so übernommen und angepasst werden. Maximal erlaubte Höhe bei Schrägdach 12.5 m, Fassadenhöhe 9.50 mDie Dorfkernzone D dient der Erhaltung des dörflichen Charakters des historischen Dorfkerns und dem Erhalt des typischen engen Strassenraumes. Sie ist bestimmt für Wohnen sowie nicht störende Gewerbebetriebe.Bei der Beurteilung des Bauvorhabens in Bezug auf ihre Einordnung in das Orts- und Strassenbild orientiert sich der Gemeinderat am Charakter der historischen Überbauung und Umgebung. Insbesondere sind folgende Kriterien zu prüfen; Stellung, Staffelung, Volumen, und kubische Erscheinung, Dachgestaltung, Dachaufbauten, Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Umgebung. Es sind nur Schrägdächer wie Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer zulässig. Die Schrägdächer haben in der Regel eine Neigung von 30 Grad und 40 Grad aufzuweisen. Für untergeordnetet Gebäudeteile und Kleinbauten sind abweichende Dachneigungen sowie andere Dachformen zulässig. Hauptbauten sind in der ersten Bautiefe zu alten Schulweg, bzw. zur Dorfgasse giebelständig auszurichten. Für Nebenbauten und bei Kreuzgiebel sind Abweichungen zulässig. Die Gebäude, welche für den Erhalt des engen Strassenraums wichtig sind, sind im Bauzonenplan blau bezeichnet. Ersatzneubauten haben die Stellung und den Abstand zur Strasse zu beachten. Geringfügige Abweichungen sind aus verkehrstechnischen und verkehrsplanerischen Gründen möglich, sofern es für den Ortsbildschutz nicht wichtig ist. Alle Bauten und alle baulichen Massnahmen sowie Abbrüche von Bauten oder Bauteilen sind bewilligungspflichtig. Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für Sende- und Empfangsanlagen.

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CHF 6,496,020.–
Klosterstrasse 29, 8962 Bergdietikon

Bauland 1'921 m2 in der Dorfzone ohne AZ-Beschränkung an bester Wohnlage

An ruhiger Lage am nordwestlichen Siedlungsrand, direkt angrenzend an die Landwirtschaftszone, befindet sich dieses baureife Grundstück mit 1'921 m² Fläche ohne Ausnutzungsbeschränkung in der Dorfzone. Die gesamte Gemeindeinfrastruktur mit Bushaltestelle, Kindergarten, Primarschule und Einkaufsladen ist in bequemer Geh- oder Fahrraddistanz zu erreichen. Die Lage im Limmattal vor der Toren der Stadt Zürich macht Kindhausen bzw. die Gemeinde Bergdietikon zu einem sehr begehrten Wohnort.Das Bauland ist bebaut mit einem alten Bauernhaus. Wir gehen davon aus, dass der Käufer/die Käuferin diese Liegenschaft mit Wohnhaus, Tenne, Stall und Scheune mit gesamthaft 2'717 m³ zurückbauen wird, um ein Neubauprojekt zu realisieren. Der Wohnhausteil ist sehr einfach ausgebaut, veraltet und demodiert. Ein Teil der Liegenschaft steht unter Volumenschutz, siehe Plan im Anhang. Dieser Gebäudeteil darf unter der Berücksichtigung der weiteren baulichen Massnahmen abgebrochen werden, sofern die Erstellung von Ersatzbauten gesichert ist. Sie müssen an gleicher Stelle und mit den bisherigen Aussenmassen wieder erstellt werden. Von diesen kann nur abgewichen werden, wenn dadurch eine für das Ortsbild gleichwertige Lösung entsteht. Derzeit ist die Revision der Bau- und Nutzungsordnung im Gang. Gemäss Stand Mitwirkung verbleibt das Grundstück in der Dorfzone D und dies ohne Ausnützungsziffer. Hat diese spannende Baulandparzelle Ihr Interesse geweckt? Gerne senden wir Ihnen die detaillierten Verkaufsunterlagen zu und vereinbaren einen Besichtigungs- oder Besprechungstermin mit Ihnen.