Stockwerkeigentum oder Hauskauf?

Stockwerkeigentum ist oft günstiger als der Erwerb eines eigenen Hauses. Doch birgt es ein gewisses Konfliktpotential.

Egal ob Stockwerkeigentum oder Hauskauf – beides sind Kapitalanlagen. Egal ob Stockwerkeigentum oder Hauskauf – beides sind Kapitalanlagen.

Egal ob Stockwerkeigentum oder Hauskauf – beides sind Kapitalanlagen. An guter Lage können Sie langfristig sogar mit Wertzuwachs rechnen. Als Besitzer können Sie selbst über den Ausbaustandard entscheiden und oft bestimmen, wie Küche und Bad aussehen sollen. Der Wohnkomfort ist darum meist auch überdurchschnittlich hoch.

Der Erwerb eines Stockwerkeigentums ist oft günstiger, und meist auch einfacher. Als Hausbesitzer müssen Sie sich selbst um alles kümmern (Planung, Behördengänge, Finanzierung), dafür haben Sie mehr Spielraum in der Erfüllung Ihrer Wünsche.

Als Stockwerkeigentümer werden Sie meist durch einen Generalunternehmer betreut, dafür ist der Ausgestaltungsspielraum teilweise begrenzt.

Bei den Varianten müssen Sie mit Handänderungssteuer (1 bis 3 Prozent des Kaufpreises), Notar- oder Grundbuchkosten rechnen.

Der Notar erstellt und beglaubigt den Kaufvertrag. Notar- und Grundbuchkosten liegen im Promillebereich des Verkaufspreises. In den meisten Kantonen werden sie hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Eine Wohnung ist im Gegensatz zu einem Haus einfacher zu vermieten, zudem ist Stockwerkeigentum günstiger im Unterhalt, da sich die Kosten im Erwerb und Unterhalt von Tiefgarage, Heizung und Grundstückbewirtschaftung etc. teilen lassen.

Dafür entstehen eher Nachbarschaftsprobleme (Lärm oder gemeinsame Treppenhausnutzung). Bei Stockwerkeigentümerversammlung kann es zudem zu Konflikten bei Fragen zu Sanierung, Kostenverteilung oder Festsetzung des Erneuerungsfonds kommen.