Wie kann ich Überraschungen bei Baumängeln verhindern?

Baumängel sind häufig beim Hausbau. Mit detaillierter Planung und genauem Hinschauen bei der Bauabnahme können Sie ein böses Erwachen wegen Mängeln vermeiden.

Mangelhafte Isolation, Risse in der Fassade, Pfusch beim Plattenverlegen: Gemäss einer Studie der ETH Zürich weist jedes Gebäude bei Bauschluss durchschnittlich fünfzehn wesentliche Mängel auf. Durch sorgfältige Planung und Ausführung liessen sich die meisten verhindern.

Die gute Planung beginnt beim Vertrag. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts.
Wie kann ich Überraschungen bei Baumängeln verhindern? Wie kann ich Überraschungen bei Baumängeln verhindern?

Je nach Vertrag sind diese unterschiedlich: Bei einem Werkvertrag (OR Art. 363) beträgt die Verjährungsfrist des Mängelrechts beispielsweise fünf Jahre, bei einem Kaufvertrag (OR Art. 184) nur ein Jahr. 

Das Gesetz gilt jedoch nur, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart ist. Prüfen Sie deshalb die Vertragsbestimmungen genau. Oft verweist der Vertrag auch auf die SIA-Norm 118. Diese Norm ist präziser als das Gesetz und meist vorteilhaft für den Bauherrn, besonders bezüglich Verjährungsfristen. Ausserdem muss im Streitfall gemäss der SIA-Norm der Unternehmer beweisen, dass kein Mangel vorliegt und nicht umgekehrt. 

Während der Bauphase kann der Einsatz eines Bauherrenvertreters unangenehme Überraschungen ersparen. Ein solcher vertritt den Bauherrn sachkundig gegenüber Unternehmer, Architekt oder Behörde.

Der wichtigste Moment ist die Bauabnahme. Schauen Sie da unbedingt genau hin. Es lohnt sich mitunter, einen unabhängigen Experten beizuziehen. Gewisse Mängel erkennt nur ein Fachmann. 

Entdecken Sie einen Mangel, sollten Sie ihn sofort rügen. Verdeckte Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt sichtbar werden, müssen umgehend per eingeschriebenen Brief gemeldet werden. Je nach Bestimmungen im Vertrag sind die Rügefristen unterschiedlich. Der Unternehmer muss dann den Fehler kostenlos nachbessern, oder einen Preisnachlass gewähren.