Produktspezifische Leistungsbeschreibungen

Einzelinsertionen 

Einzelinserenten können auf immoscout24.ch Inserate erfassen und publizieren. Die Inserate bleiben bis zu ihrer Löschung oder Archivierung durch die inserierende Person publiziert.
Die Insertionskosten pro Inserat werden in Wochenpauschalen pro Publikationswoche berechnet. Diese kann pro Inserat variieren und hängt von mehreren Faktoren, wie beispielsweise von der Objektlage, Objektkategorie oder Vermarktungsart (verkaufen/vermieten) ab. Eine Wochenpauschale umfasst sieben Tage, wobei ein Tag jeweils um Mitternacht beginnt und 24 Stunden später um Mitternacht endet. Angefangene Wochenpauschalen werden als volle Wochenpauschale in Rechnung gestellt.
Die erste Wochenpauschale wird nach Aufgabe des Inserates in Rechnung gestellt. Die weiteren Kosten, die aufgrund der Erscheinungsdauer anfallen, werden alle vier Wochen in Rechnung gestellt, jedoch spätestens bei der Löschung oder Archivierung des Inserates.
Die verbindlichen Insertionskosten werden den Inserentinnen und Inserenten vor dem Abschluss einer Inseratpublikation oder einer Inseratreaktivierung auf immoscout24.ch angezeigt und gelten für die gesamte Laufzeit des Inserates. Hierbei ist zu beachten, dass sich nach einer Löschung des Inserates die Kosten für eine erneute Insertion bei ImmoScout24 verändert haben können.
Die zur Verfügung stehenden Zusatzdienstleistungen sind im Servicepaket inbegriffen und können nicht separat gebucht werden. Die Beschreibung und die Preise dieser Zusatzdienstleistungen werden während der Insertion im Benutzerkonto unter «Meine Inserate» angezeigt.

Leistungen für Objektsuchende

MieterPlus für Nachfragende

Das Angebot "MieterPlus" richtet sich nur an Privatkunden und beinhaltet lediglich Inserate von Privatpersonen.

Der Nachfragende erhält durch die Wahl des “MieterPlus”-Angebots die Option, die Kontaktinformationen von Inserenten exklusiver Immobilienanzeigen mindestens drei Tage früher zu sehen als andere Nachfragende, die diese Option nicht gewählt haben. Die exklusiven Immobilienanzeigen sind mit einem “Plus” gekennzeichnet.   

Durch die Hinterlegung und Bestätigung seiner Rechnungsadresse oder Kreditkartenangaben, bestätigt der Nachfragende verbindlich die Annahme eines “MieterPlus”-Vertrages zu den auf der betreffenden Seite genannten Konditionen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die kostenlose siebentägige Trial Period. Kündigt der Nachfragende sein Abonnement noch während der Trial Period, werden ihm keine Gebühren verrechnet. Die kostenlose Trial Period kann vom Nachfragendem nur einmal genutzt werden. Im Falle einer Kündigung während der Trial Period, können die Dienste von “MieterPlus” nach Ablauf der Trial Period nicht mehr beansprucht werden. Erfolgt keine Kündigung, beginnt nach Ablauf der Trial Period die kostenpflichtige Subscription Period, die jeweils wahlweise drei, sechs oder zwölf Monate dauert. Der Nachfragende verpflichtet sich, die monatlichen Gebühren während der gewählten Vertragsdauer vollständig zu bezahlen. Die Subscription Period verlängert sich nach deren Ablauf automatisch um einen Monat, es sei denn, der Nachfragende kündigt seine “MieterPlus”-Subscription mit einer Kündigungsfrist von einem Tag auf Ende der Subscription Period. Der Nachfragende wird über eine Verlängerung der Subscription Period per E-Mail informiert. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, ist der Nachfragende verpflichtet, die Gebühren für die gesamte verlängerte Vertragsdauer zu bezahlen.  

Die Kündigung der “MieterPlus”-Subscription kann in den Account Settings vorgenommen werden und wird per E-Mail bestätigt. 

Während der Subscription Period ist der Nachfragende dazu verpflichtet, den zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Monatspreis in Schweizer Franken (exkl. MwSt) zu bezahlen. Zu Vertragsbeginn gewährte Rabatte sind nur während den ersten vier Monaten der Subscription Period gültig. Wird die Subscription Period verlängert, gilt für die neue Vertragsdauer der zum Zeitpunkt der Verlängerung jeweils aktuelle Monatspreis. SMG Swiss Marketplace Group AG behält sich das Recht vor, Vertragslaufzeiten von weniger als 12 Monaten bei Bedarf anzupassen.

Letzte Änderung: 26.03.2024