- Die Nebenkostenabrechnung einfach erklärt
- Was geschieht mit zu viel bezahlten Nebenkosten?
- Mietzinsdepot: Was du wissen solltest
- Zusammenziehen: So gestaltet sich die rechtliche Lage
- Was darf die Verwaltung?
- Was darf ich als Mieter:in an meiner Wohnung umbauen?
- Ladestationen für E-Autos zu Hause installieren
- Was darf im Treppenhaus abgestellt werden?
- Rauchen in der Mietwohnung - erlaubt?
- Nachbarn: Wie viel Lärm ist erlaubt?
- Instrument spielen in der Mietwohnung
- Haustiere in der Mietwohnung
- Katzenleiter und -netz: Was ist erlaubt?
- Wer haftet bei Schimmel in der Mietwohnung?
- Schädlinge in der Wohnung: Wer zahlt?
- Keller und Estrich als Abstellkammern
- Fühlst du dich durch zu viel Licht gestört?
- 1. August: (fast) wie ein Sonntag
- Der Parkplatz gehört dem Auto
- Mietzinserhöhung trotz Fördergelder?
- SwissCaution: Die Mietkaution mit einem Plus!
- Mietkautionsbürgschaft statt Mietzinsdepot?
Der Parkplatz gehört dem Auto
Auf dem Parkplatz basteln oder Autozubehör lagern statt nur parken: Ein Garagenplatz verführt viele Mieter:innen zur Umnutzung. Doch nicht alles ist erlaubt.
Wohin mit den Sommerpneus? Wo stelle ich meine neue Werkbank hin? Und wo überwintert die Spielburg der Kinder? Für viele Mieter:innen ist die Lösung dieser Probleme einfach: Diese Dinge landen erst einmal auf dem Garagenplatz.
Parkplatz im Mietvertrag geregelt
Doch Vorsicht: Die wenigsten gemieteten Parkplätze oder Garagen dürfen einfach so zweckentfremdet werden. In der Praxis werden für Auto-Abstellplätze oft eigene Mietverträge abgeschlossen. Darin wird genau geregelt, wozu das Mietobjekt dient.
Eine häufige Klausel besagt, dass die Mietsache – sprich der Parkplatz – «nur zum vorgesehenen Zweck» gebraucht werden darf. Das Lagern oder Abstellen von anderen Gegenständen ist damit vertraglich vom Gebrauch ausgeschlossen.
Im Klartext: Geht es strikt nach dem Mietvertrag, hat ausser dem Auto in der Regel nichts anderes auf deinem Einstellhallen- oder Garagenplatz zu suchen.
Velos gehören in den Veloraum
Darf also nicht einmal dein Velo neben dem Auto stehen? Im Grunde Nein. Doch in der Praxis wird dir wohl kaum ein:e Vermieter:in in einem solchen Fall Probleme bereiten.
Die Ausnahme ist natürlich, wenn es einen separaten Veloraum gibt. Dann kann die Verwaltung durchaus darauf bestehen, dass du dein Velo dort abstellst.
Umnutzung vertraglich festlegen
Wenn du grössere Gegenstände wie eine Werkbank auf deinem gemieteten Garagenplatz abstellen möchtest, musst du deine:n Vermieter:in um Erlaubnis fragen. Zukünftige Probleme vermeidest du, indem du diese Umnutzung gleich vertraglich festlegst.
Etwas anders präsentiert sich die Lage, wenn die Verwaltung eine Gebrauchsänderung des Parkplatzes über eine längere Zeit geduldet hat. Dann sehen die meisten Mietverträge vor, dass sie die Umnutzung nur aus «wichtigen Gründen» wieder verbieten kann. Ein solcher wichtiger Grund sind beispielsweise feuerpolizeiliche Vorschriften.