Ab wann ist der Mietvertrag gültig?

Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Parteien. Ab wann ist dieses gültig? Ist der Vertrag bereits bindend, wenn Sie ihn zugeschickt bekommen? Oder erst mit Ihrer Unterschrift?

Der Mietvertrag ist mit der Unterschrift gültig. Der Mietvertrag ist mit der Unterschrift gültig.

Der Mietvertrag ist ein Vertrag und somit ein Rechtsgeschäft und wird entsprechend im Obligationenrecht (OR) geregelt.

Muss der Mietvertrag schriftlich formuliert sein?

Die Form des Mietvertrages ist vom Gesetz nicht festgelegt. Jedoch wird im Alltag ein Mietvertrag fast immer schriftlich abgeschlossen.

Haben die künftigen Mieter und Vermieter die Form des Mietvertrages nicht festgelegt, aber bereits von einem schriftlichen Vertrag gesprochen, wird davon ausgegangen, dass dieser erst in der Schriftform gültig ist (Art. 16 OR).

Beispiel: Ihr zukünftiger Vermieter erwähnt, dass er Ihnen den Vertrag in den nächsten Tagen zur Unterschrift zuschicken wird. Sie sind damit einverstanden. Und obwohl Sie keine fixe Vertragsform abgemacht haben, kann davon ausgegangen werden, dass der Vertrag nur in schriftlicher Form gültig ist. Denn nur ein Vertrag in Schriftform kann geschickt und unterschrieben werden.

Was wenn der Mietvertrag schon im Briefkasten liegt?

Liegt der Mietvertrag daraufhin in Ihrem Briefkasten, aber Sie möchten die Wohnung nun doch nicht, stellt das für Sie kein rechtliches Problem dar. Erst mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich dazu, die Wohnung zu mieten.

Erst mit Ihrer Unterschrift ist der Mietvertrag gültig

Wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben, ist er rechtsgültig. Überlegen Sie es sich jetzt anders und möchten die Wohnung doch nicht, müssen Sie mit allen anfallenden rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Nehmen Sie sich Zeit, bevor Sie einen Mietvertrag – oder sonst einen Vertrag – unterschreiben und entscheiden Sie nicht vorschnell. Denn einmal unterschrieben, übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten eines Mieters.

Können Sie von einem gültigen Mietvertrag zurücktreten?

Wollen Sie trotzdem die neue Wohnung kündigen, müssen Sie bis zum erstmöglichen Kündigungstermin warten. Während dieser Zeit zahlen Sie Miete. Auch die vereinbarte Mietkaution müssen Sie stellen. Nur wenn Sie einen solventen Ersatzmieter für die Wohnung finden, sind Sie früher von Ihren Verpflichtungen befreit.

Wie bindend ist ein Mietanmeldeformular?

Um sich für eine Wohnung zu bewerben, stellen Sie mit dem Mietanmeldeformular einen Antrag bei der zuständigen Verwaltung. Wenn Sie dieses Formular ausfüllen und der Verwaltung senden, heisst dies noch nicht, dass Sie die Wohnung definitiv wollen. Auch wenn Ihnen als Folge darauf ein entsprechender Mietvertrag zugeschickt wird, sind Sie rechtlich dazu nicht verpflichtet, die Wohnung auch zu mieten. Denn erst mit der Unterschrift kommt der Vertrag zustande.