Beurkundung und Eigentumsübertragung beim Hausverkauf

Beurkundung und Eigentumsübertragung beim Hausverkauf

Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung sind zahlreiche rechtliche Schritte erforderlich, um den Übergang des Eigentums von der Verkaufspartei zur Käuferschaft sicherzustellen. Hier erfährst du, was es dabei zu beachten gilt.

Öffentliche Beurkundung des Hausvertrags

Die notarielle Beurkundung ist ein wichtiger und formeller Schritt beim Hauskauf. Ein Notar oder eine Notarin beurkundet den Kaufvertrag zwischen Käufer:in und Verkäufer:in, damit dieser nach Schweizer Recht rechtskräftig ist.

Diese Beurkundung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern dient auch dem Schutz der beiden Vertragsparteien: Sie garantiert Fairness, Transparenz und dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Für die Beurkundung des Vertrags ist die Anwesenheit beider Parteien erforderlich.

Beide Parteien müssen den Vertrag unterzeichnen, um ihre Zustimmung zu bekunden. Im Rahmen der Beurkundung wird die Identität der Parteien geprüft, der Inhalt des Vertrags erläutert, aufkommende Fragen beantwortet und sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Die notarielle Beurkundung ist ein wichtiger Moment im Prozess des Immobilienverkaufs, da hier die Weichen für einen rechtsgültigen und sicheren Übergang des Eigentums gestellt werden. Die Kosten dafür werden in der Regel von der Käuferpartei bezahlt.

Welche Dokumente sind für die Beurkundung erforderlich?

Je nach Fall können unterschiedliche Unterlagen nötig sein. Folgende Dokumente sind Pflicht:

  • Gültiger Ausweis oder Reisepass
  • Kaufvertrag
  • Nachweis über die Eigentumsverhältnisse

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Schritte vor der Beurkundung

Für eine reibungslose Beurkundung sind verschiedene Schritte nötig. Es ist wichtig, dass diese sorgfältig durchgeführt werden. Zu dieser Phase gehören die Einigung über den Kaufpreis, die Vorbereitung des Kaufvertrags und die Klärung der Finanzierung. 

Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen

Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen ist eine verbindliche Zusage der Bank der Käuferpartei gegenüber dem Verkäuferpartei, dass die vereinbarte Zahlung definitiv geleistet wird. Diese Garantie, dass die Zahlung unabhängig von zukünftigen Umständen erfolgt, bietet Verkäufer:innen eine bedeutende zusätzliche Sicherheit.

Dadurch wird der Immobilienverkaufsprozess für beide Parteien sicherer und vertrauenswürdiger. Das Versprechen schafft eine klare finanzielle Planungsgrundlage und unterstreicht die Verbindlichkeit der Zahlung für alle Beteiligten.

Notarkosten 

Die Notarkosten sind je nach Kanton unterschiedlich. Es ist auch möglich, dass sich die Preise in einem Kanton unterscheiden. Sind also keine Gebühren vom Kanton festgelegt, lohnt es sich, Offerten einzuholen. Für den Grundbucheintrag wird ebenfalls eine Gebühr fällig. Beide Gebühren werden prozentual vom Verkaufspreis berechnet.

Eigentumsübertragung: Grundbucheintrag

Die rechtliche Übertragung des Eigentums einer Immobilie erfolgt erst nach der Eintragung des neuen Eigentümers oder der neuen Eigentümerin ins Grundbuch. Dieser Schritt folgt auf die notarielle Beurkundung und ist entscheidend im Hausverkaufsprozess. Die Eigentumsübertragung beim Hausverkauf findet also genau dann statt, wenn die Grundbucheintragung erfolgt.

Die Dauer der Eigentumsumschreibung ist unterschiedlich und richtet sich in der Regel nach der Bearbeitungszeit des zuständigen Grundbuchamtes (zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen). Das Grundbuchamt trägt den Eigentumswechsel durch Vorlage des notariell beurkundeten Kaufvertrags ein. Die Notarin oder der Notar leitet in der Regel die erforderlichen Unterlagen weiter, um die Eintragung zu veranlassen. Dieser Prozess sichert die offizielle Dokumentation des Geschäfts und macht ihn für alle Beteiligten rechtlich bindend.

Auszahlung der Hypothek

Um eine Hypothek von der Bank ausbezahlt zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und spezifische Unterlagen vorgelegt werden. Zunächst prüft und genehmigt die Bank die Hypothek auf Basis der Bonität, des Immobilienwerts und weiterer Kriterien.

Ausserdem sind ein notariell beurkundeter Kaufvertrag, die Bewilligung für die Grundbucheintragung der neuen Eigentümer:innen sowie Nachweise über relevante Versicherungen erforderlich.

Die notwendigen Dokumente umfassen den genehmigten Kreditvertrag, den Kaufvertrag, einen aktuellen Grundbuchauszug, den Nachweis der Gebäudeversicherung und gegebenenfalls ein Wertgutachten der Immobilie.

Je nach Bank und Komplexität des Kaufprozesses kann die Hypothekenauszahlung einige Zeit dauern, nachdem alle Unterlagen eingereicht und genehmigt wurden. Eine effiziente Kommunikation mit der Bank und die Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente beugt Verzögerungen vor.

Nach der Eigentumsübertragung: Gebühren und Steuern 

Nach dem Verkauf einer Immobilie fallen verschiedene Gebühren und Steuern an. Diese können regional unterschiedlich sein. Dazu gehören die Grundstückgewinnsteuer und die Handänderungssteuer, die bei einem Eigentümerwechsel fällig wird.

Zudem können Notariats- und Grundbuchgebühren für die Eigentumsübertragung anfallen. Eine Anpassung oder ein Neuabschluss einer Gebäudeversicherung kann nach der Eigentumsübertragung zu zusätzlichen Kosten führen. Es ist ratsam, sich im Voraus über diese möglichen Ausgaben zu informieren, um finanziell darauf vorbereitet zu sein.

Häufig gestellte Fragen zur Beurkundung und Eigentumsübertragung

Kann der Kaufvertrag nach der Beurkundung noch geändert werden?

Eine Änderung des Kaufvertrages nach der Beurkundung ist grundsätzlich möglich. Sie bedarf jedoch der Zustimmung beider Parteien und muss in der Regel erneut notariell beurkundet werden.

Kann die Verkaufspartei nach der Beurkundung vom Vertrag zurücktreten?

Ein Rücktritt vom Vertrag nach der Beurkundung ist normalerweise nicht ohne Weiteres möglich. Ausnahmen sind spezielle vertragliche Rücktrittsklauseln oder gravierende rechtliche Mängel, die eine Anfechtung des Vertrags rechtfertigen.

Wie lange dauert es, bis das Geld vom Verkauf auf dem Konto ist?

Die Dauer bis zur Gutschrift des Verkaufserlöses kann variieren. In der Regel erfolgt die Zahlung nach der Eigentumsübertragung und der Erfüllung aller vertraglichen Bedingungen.

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