Ratgeber: Mietzinsdepot


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Eigentümer dürfen für die Mietwohnung eine Kaution als Sicherheit verlangen. Zieht der Mieter wieder aus, stellt sich die Frage: Wie und wann bekommt er das einbezahlte Geld zurück?
16.04.2013  |    3  Kommentar(e)

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Der Mieter leistet ein Mietzinsdepot nur dann, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Die Mietzinszahlungen dürfen nicht mit dem Depot verrechnet werden – sonst riskiert der Mieter die Kündigung.
12.03.2013

 

Mietkaution

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