Ratgeber: Umzug

 
 

Wohnung trotz Betreibung?
Ein Betreibungsauszug gibt dem Hauseigentümer Auskunft darüber, ob Sie als Mieter zahlungswillig und zahlungsfähig sind. Weil nicht jede Betreibung gerechtfertigt ist, gilt es, den Eintrag im Betreibungsregister so schnell wie möglich wieder zu löschen.
27.01.2012 SCC

Eine Betreibung ist ein Hinweis auf die Zahlungsfähigkeit des Mieters. Wer einen Eintrag in seinem Betreibungsauszug hat, muss aber nicht befürchten, dass er künftig keine Wohnung mehr findet.

Erledigte Betreibungen aus dem System löschen
Viel wichtiger ist, wie die Betreibung erledigt wurde und um wie viele es sich handelt. Denn nicht jede Betreibung ist auch berechtigt. Wer sich gegen eine Betreibung erfolgreich gewehrt hat, sollte unbedingt darauf bestehen, dass diese wieder gelöscht wird.

Und auch wer seine Schuld bezahlt hat, sollte darauf beharren, dass der Gläubiger dafür sorgt, dass der Eintrag wieder verschwindet. Denn von sich aus tun dies die Betreibungsämter nicht.

Unbezahlte Rechnungen sind ein Problem
Bleiben dann noch wenige Forderungen im Betreibungsregister zurück, die noch hängig sind, so ist das nicht allzu schlimm. Ein Problem ist es dagegen, wenn viele Rechnungen bis zur Betreibung unbezahlt geblieben sind, sich Betreibungen über einen längeren Zeitraum erstrecken und insgesamt ein grösserer Betrag ausstehend ist.

In solchen Fällen wird bei allen Hauseigentümern die Alarmglocke schrillen, und die gewünschte Wohnung wird man wohl nur erhalten, wenn dem Vermieter keine Alternativen offen stehen.


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Kommentare (47)

ImmoScout24 @livo (23.04.2013 17:25:38)
Guten Tag livo
Ehrlich währt am längsten. Legen Sie Ihrer Bewerbung jeweils ein Schreiben bei, in dem Sie die momentane Situation erklären. Auch die Ihrer Freundin. Erklären Sie, wie Sie vorhaben, für die Miete aufzukommen. Fragen Sie ausserdem Ihren Arbeitgeber, ob er ebenfalls einen Brief schreiben würde. Darin sollte stehen, was Sie arbeiten, seit wann Sie dort arbeiten und auch, dass Sie als zuverlässig gelten.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
ImmoScout24 @Frida (23.04.2013 17:12:25)
Guten Tag Frida
Am besten ist es, immer offen und ehrlich auf die Verwaltungen zuzugehen (siehe Kommentar von Nico Elsener). Erklären Sie, weshalb es zum Eintrag im Betreibungsregisterauszug kam. Eventuell können Sie der Verwaltung auch Ihre Ansprechperson der Krankenkasse angeben. Schliesslich war der Eintrag wie Sie schreiben nicht gerechtfertigt. Auf jeden Fall sollten Sie die Krankenkasse nochmals darum bitten, den Eintrag aus dem Register zu löschen.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoSocut24-Team
Frida (15.04.2013 08:43:10)
Hallo. Mein Freund und ich wollen eine Wohnung. Wir haben schon die schriftliche Zusage, der Vertrag kommt aber erst in ca. 1 Woche. Mein Freund hatte vor 1 Jahr eine Betreibung bei der Krankenkasse. Aber zu unrecht. Die Krankenkasse sagte ihm, Sie würden diesen rausnehmen. Leider haben wir aber heute bemerkt, dass dieser noch drin ist. Ich habe keine Betreibung. Wir müssen heute noch der Verwaltung die Betreibungsauszüge + Anmeldeformular per Post zusenden. Könnten die uns jetzt wieder absagen?
livo (11.04.2013 11:11:09)
Hallo, ich habe eine Frage.
Ich und meine Freundinn müssen Ende Monat ausziehen aus unserer WG. Wir wollen zusammen eine Wohnung nehmen. Ich habe 1 Betreibung und meine Freundinn mehr. Kann ich also den Vertrag auf mich alleine nehmen und meine Freundin als Untermieterin nehmen? Problem ist einfach, dass mein Lohn alleine nicht reichen würde.
Nico Elsener (20.03.2013 13:27:41)
hallo
wir haben auch ne wohnug gesucht, ich hab betreibungen meine frau nicht, wir haben einen brief dazu geschrieben und die wahrheit auf den tisch gelegt.
die frau von unserer neuen verwaltung fand das toll dass wir ehrlich sind und wir haben die wohnug bekommen .
nun freuen wir uns auf den einzug in die neue wohnug.
also immer mit der wahrheit auf die verwaltung zu kommen, dann kommt das gut.

liebe grüsse n.elsener
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