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Geldwechselbetrug - oder Rip-Deal
Schlägt ein vermeintlich an Ihrer Immobilienanzeige Interessierter einen Devisentausch als Nebengeschäft vor, heisst es: Aufgepasst! Es könnte sich dabei um einen Geldwechselbetrug handeln.
Der Geldwechselbetrug - auch Rip-Deal genannt - ist ein betrügerisches Devisentauschgeschäft. Der Betrüger wendet dabei immer wieder verschiedene Tricks an. Aber alle mit demselben Ziel, ihre Opfer um ihr Geld zu betrügen.

Werden Sie von jemandem kontaktiert, der einige oder mehrere der unten genannten Punkte erfüllt, dann lassen Sie sich nicht auf diese Person ein. Melden Sie diesen Vorfall umgehend dem Kundendienstvon ImmoScout24.

So kann ein Geldwechselbetrug ablaufen

   1.    Die Betrüger werden meistens durch Anzeigen (z.b. Immobilienanzeigen) auf Ihre Opfer aufmerksam. Kontaktiert ein solcher Geldwechsel-Betrüger ein potentielles Opfer,
  • tut er dies meistens von Italien oder Frankreich aus.
  • verwendet er oft jüdische, italienische oder arabisch anmutende Namen.
  • gibt er sich manchmal als Scheich aus.
   2.    Nach der Kontaktaufnahme wird ein Treffen arrangiert – meistens im Ausland. Bei diesem Treffen lenkt der Betrüger das Gespräch weg von der Anzeige und auf das Thema Geldwechsel oder Bargeldtransaktion.

   3.    Dem Opfer werden Euros und/oder US-Dollars im Tausch gegen Schweizer Franken angeboten oder umgekehrt. Manchmal täuscht der Betrüger seinem Opfer auch vor, es handle sich um Schwarz- oder gewaschenes Geld, weshalb der Geldwechsel heimlich geschehen muss.

   4.    Bei der Geldübergabe sind der Fantasie des Geldwechsel-Betrügers praktisch keine Grenzen gesetzt:
  • Falschgeld oder Faksimile-Geldscheine anstelle von echtem Geld
  • Leere Geldkoffer tauschen
  • präparierte Geldbündel, wobei nur der oberste Geldschein echt ist.
  • eingefärbte Geldscheine, die angeblich mittels Chemikalien wieder entfärbt werden können

Erkennungsmerkmale

Den Geldwechselbetrug erkennen Sie in den meisten Fällen daran, dass
  • der vermeintliche Interessent von Ihnen als Verkäufer verlangt, dass Sie die Vermittlungsgebühren und Provisionen in bar zahlen sollen.
  • das ganze Geschäft in bar abgewickelt werden soll.
  • Ihnen unverhältnismässig hohe Gewinne in Aussicht gestellt werden.
  • der Treffpunkt für die Übergabe im Ausland stattfinden soll (Norditalien, Frankreich, Spanien, Türkei oder Benelux-Staaten).
  • der vermeintliche Interessent Sie in einem öffentlichen Lokal treffen will.
  • der Treffpunkt und die abgemachte Zeit kurzfristig geändert wird
  • der vermeintliche Interessent den Preis für das Objekt in Ihrer Anzeige ohne Prüfung und/oder Besichtigung akzeptiert.
  • neben dem eigentlichen Geschäft (z.B. Hausverkauf) auch andere Geschäfte (u.a. Devisentauschgeschäfte) abgewickelt werden sollen.
Zur Info In manchen Ländern ist die Bargeldeinfuhr strikt geregelt und grössere Summen deklarationspflichtig. Die Einfuhr von hohen Summen Bargeld, wird in einigen Ländern sogar als Tatbestand der Geldwäscherei angesehen.
Seit dem 1. März 2009 dürfen Schweizer Zöllner bei der Ausreise nach mitgeführtem Bargeld fragen. Wer mehr als 10'000 Franken mit über die Grenze nimmt, muss über seine Person sowie die Höhe und den Verwendungszweck des Geldes Auskunft geben können.



Weitere Links zu diesem Thema
»Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOBIK
»Informationen zur Bargeldeinfuhr
»Reiseinformationen zu einzelnen Ländern



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