Lohnt sich eine Privatfinanzierung von Wohneigentum?

Eine private Finanzierung kann beim Kauf von Wohneigentum eine Alternative zur Hypothek sein, oder diese ergänzen. Darlehen, Erbvorbezug oder eine Schenkung kommen dazu infrage.

Meist lässt sich der Kauf von Wohneigentum nicht allein mit Eigenkapital finanzieren. Viele Immobilienkäufer nehmen deshalb eine Hypothek auf. Banken vergeben Fremdkapital in der Höhe von bis zu 80 Prozent des Kaufpreises.

Zur Ergänzung oder als Alternative können Sie Ihr Wohneigentum auch privat finanzieren. Infrage kommen dabei Darlehen, Erbvorbezüge und Schenkungen. Diese Finanzierungsformen zeichnen sich durch günstige Konditionen aus.

Als Darlehensgeber eignen sich allen voran Verwandte und Freunde. Die Konditionen für ein Darlehen können Sie frei mit Ihrem Partner festlegen – auch günstigere Zinsen als bei einer Bank. Selbst zinsfreie Darlehensverträge sind möglich. Bei einem Darlehen sollten Laufzeit und Verzinsung stets schriftlich festgehalten werden. Ein solcher Darlehensvertrag erlaubt es dem Darlehensnehmer, Schuld und Schuldzins in der Steuererklärung abzuziehen und so Steuern zu sparen.

Bei einem Darlehen sollten Laufzeit und Verzinsung stets schriftlich festgehalten werden. Bei einem Darlehen sollten Laufzeit und Verzinsung stets schriftlich festgehalten werden.

Ein Erbvorbezug ist immer zinsfrei. Denken Sie aber daran: Zu Lebzeiten dürfen Erblasser ohne Auflagen Geld an eine Person ihrer Wahl vermachen. Nach dem Tod können jedoch die gesetzlichen Pflichterben ihren Anteil einfordern. In diesem Fall müssen Sie den Erbvorbezug an Ihren Erbteil anrechnen lassen und die Differenz auszahlen.

Ebenfalls können Sie durch eine Schenkung in den Besitz einer Immobilie kommen. Auch in diesem Fall sind nach dem Tod des Schenkenden unter Umständen Ausgleichszahlungen an die Pflichterben zu leisten. Beachten Sie: Steigt der Wert von Wohneigentum, erhöhen sich Ihre Ausgleichszahlungen. Zinserträge und die Teuerung müssen Sie hingegen nicht ausgleichen.