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Schädlinge in der Wohnung: Wer zahlt?
Motten, Schaben, Mäuse und Ratten: Bei diesen ungebetenen Gästen wird es in der Mietwohnung ungemütlich und die Kammerjäger müssen kommen. Aber wer trägt die Kosten?
Schaben/Kakerlaken
Da Küchenschaben Krankheiten übertragen können, sind sie gesundheitsgefährdend. Oft werden sie mit Verpackungsmaterial oder Feriengepäck ins Haus eingeschleust. Entlang von Leitungen verbreiten sie sich schnell und können so gleich mehrere Wohnungen befallen. Um sie professionell zu bekämpfen, muss ein:e Kammerjäger:in hinzugeholt werden.
Wer bezahlt bei Schaben in der Wohnung?
Die Mieter:innen müssen die Kosten nur dann übernehmen, wenn ihnen nachgewiesen werden kann, dass die Schädlinge unter Verletzung ihrer mietrechtlichen Sorgfaltspflicht eingeschleppt wurden. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn:
- Flöhe durch Haustiere in die Wohnung geschleppt wurden.
- sich in einer auf dem Balkon gelagerten Kiste ein Wespenschwarm eingenistet hat.
Motten
Ärgerlich ist auch, wenn es in der Küche plötzlich von Flattertierchen wimmelt. Diese sogenannten Dörrobstmotten werden durch Lebensmittel eingeschleppt. Diese Tierchen sind zwar ausgesprochen lästig – für ihre Bekämpfung braucht es aber keine professionelle Hilfe.
Wer bezahlt bei Motten in der Küche?
In solchen Fällen – wenn Schädlinge ohne besondere Fachkenntnisse selber beseitigt werden können – spricht man vom sogenannten kleinen Unterhalt. Gemäss Art. 259 OR ist dieser Sache der Mieter:innen.
Unser Tipp: Räume Küchenschränke komplett aus und reinige sie gründlich. Mit Motten befallene Lebensmittel wirfst du am besten direkt weg und untersuche anschliessend die anderen auf Larven. Fülle die frischen Lebensmittel in dicht schliessende Behältnisse ab, um einen neuen Befall zu verhindern.
Ratten und Mäuse
Nicht zu spassen ist mit Ratten und Mäusen in der Wohnung. Denn zum einen können durch sie Krankheiten verbreitet werden, zum anderen nagen sie gerne Kabel an, was im schlimmsten Fall zu Kurzschlüssen und sogar Bränden führen kann.
Wer bezahlt bei Ratten und Mäusen in der Mietwohnung?
Bei einzelnen Tieren können die Mieter:innen selber dagegen vorgehen (Fallen, Giftköder). Bei mehreren Nagetieren muss die Verwaltung eine:n Kammerjäger:in holen. Gerade wenn sich Ratten ausbreiten, ist vielfach etwas mit der Kanalisation nicht in Ordnung und sie muss repariert oder saniert werden. Dies ist klar die Angelegenheit der Verwaltung.
Wann haben Mieter:innen Anspruch auf Mietzinsreduktion?
Wie in anderen Fällen von Mietobjekt-Mängeln haben Mieter:innen auch bei Schädlingsbefall Anspruch auf eine Mietzinsreduktion – allerdings nur, wenn die Vermieterschaft davon Kenntnis hat. Also meldest du einen soclhen Befall am besten sofort per Einschreiben deinen Vermieter:innen.
Versäumt es die Vermieterschaft, ihrer Pflicht nachzukommen, können die Mieter:innen durch eine amtliche Hinterlegung des Mietzinses Druck machen.