- Die Nebenkostenabrechnung einfach erklärt
- Was geschieht mit zu viel bezahlten Nebenkosten?
- Mietzinsdepot: Was du wissen solltest
- Zusammenziehen: So gestaltet sich die rechtliche Lage
- Was darf die Verwaltung?
- Was darf ich als Mieter:in an meiner Wohnung umbauen?
- Ladestationen für E-Autos zu Hause installieren
- Was darf im Treppenhaus abgestellt werden?
- Rauchen in der Mietwohnung - erlaubt?
- Nachbarn: Wie viel Lärm ist erlaubt?
- Instrument spielen in der Mietwohnung
- Haustiere in der Mietwohnung
- Katzenleiter und -netz: Was ist erlaubt?
- Wer haftet bei Schimmel in der Mietwohnung?
- Schädlinge in der Wohnung: Wer zahlt?
- Keller und Estrich als Abstellkammern
- Fühlst du dich durch zu viel Licht gestört?
- 1. August: (fast) wie ein Sonntag
- Der Parkplatz gehört dem Auto
- Mietzinserhöhung trotz Fördergelder?
- SwissCaution: Die Mietkaution mit einem Plus!
- Mietkautionsbürgschaft statt Mietzinsdepot?
Was geschieht mit zu viel bezahlten Nebenkosten?
In einem Mietverhältnis können Mieter:innen die Nebenkosten mittels Akontozahlung begleichen. Doch was geschieht mit zu viel einbezahlten Nebenkosten? Wann und wie erhältst du das Geld zurück?
Sind die Nebenkosten vertraglich aus dem Mietzins ausgegliedert und in Form von Akontozahlungen zu leisten, entspricht der einbezahlte Betrag fast nie dem tatsächlichen Aufwand. Meist fallen die Kosten höher aus als erwartet, wodurch eine Nachzahlung fällig wird.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass du zu viel einbezahlt hast. In diesem Fall muss dir deine Verwaltung den Überschuss zurückerstatten.
Nebenkostenabrechnung der Vermieter:innen
Ist eine Akontozahlung vereinbart, muss deine Verwaltung mindestens einmal pro Jahr eine Nebenkostenabrechnung über die effektiven Nebenkosten erstellen.
Ergibt sich dabei ein Saldo zu deinen Gunsten, ist dieser der Überschuss innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen. Dabei hat die Vermieterschaft zwei Möglichkeiten: Sie kann dir die Rückerstattung als Gutschrift bei der nächsten Nebenkostenabrechnung vergüten oder sie direkt auf dein Konto überweisen.
Erhältst du die Rückzahlung nicht rechtzeitig innert 30 Tagen zurück, kannst du den erzielten Überschuss auch vom nächsten fälligen Mietzins abziehen.
Verjährungsfrist für Überschuss von Nebenkosten
Als Mieter:in kannst du innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Erhalt der Kostenabrechnung die Rückerstattung zu viel bezahlter Nebenkosten verlangen.
Hast du die Abrechnung zunächst akzeptiert und stellst erst später fest, dass sie zu hoch war, kannst du innerhalb der Jahresfrist nach Kenntnisnahme deines Anspruchs die Rückerstattung einfordern. Dies verjährt spätestens nach zehn Jahren.
Auszug während einer Rechnungsperiode
Falls du innerhalb einer Rechnungsperiode ausziehst, kannst du keine Zwischenabrechnung der Nebenkosten verlangen. Deine Verwaltung darf dich bis zur ordentlichen Nebenkostenabrechnung vertrösten. Dann solltest du diese aber innerhalb von sechs Monaten erhalten, was der allgemeinen Frist für die Erstellung der Abrechnung entspricht.
Allfälligen Rückerstattungen deinerseits sollte ebenfalls innerhalb der oben genannten Frist von 30 Tagen nachgekommen werden.