Einspruch gegen Bauvorhaben: Wie gehst du vor?

17.02.2023

Wird in deiner Nachbarschaft gebaut? Nur wenn das Bauvorhaben dein eigenes Grundstück sehr stark beeinträchtigt, hast du Anrecht auf Einspruch. Um dich gegen bauliche Nachteile zu wehren, brauchst du gute Gründe.

Einspruch gegen Bauvorhaben: Wie gehst du vor?

Dein:e Nachbar:in plant, zu bauen. Der neue Anbau würde allerdings deine Sonnenecke im Garten zum Schattenloch machen. Wie musst du bei einem Einspruch gegen das Bauvorhaben vorgehen?

Eine Baubewilligung anfechten

Weisst du konkret von einem Bauvorhaben in deiner Umgebung, musst du innert 20 Tagen bei der Baubehörde schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheides verlangen. Verpasst du die Frist, ist auch ein späterer Einspruch nicht möglich.

Zu diesem Zeitpunkt kannst du auch entscheiden, ob du gegen das Bauvorhaben schon Einwände vorbringen willst. Ob man zu einem Einspruch wirklich legitimiert ist oder nicht, spielt zu diesem Zeitpunkt noch keine Rolle.

Die zuständige Baubehörde prüft schliesslich alle rechtlich massgebenden Sachverhalte. Sei dies die Immissionen des Bauvorhabens, der Schattenwurf oder der Lichtenzug usw. 

Wichtig: Bevor du gegen ein Bauvorhaben in der Nachbarschaft vorgehst, solltest du dich gründlich über allfällige Kosten informieren. Einspruchs-, Verfahrens- und Anwaltkosten können ganz schön ins Geld gehen. Zudem kann eine Beschwerde relativ lange dauern.

Wann ist mein Einspruch berechtigt?

Berechtigt zur Beschwerde ist man einerseits, wenn eine «hinreichend enge räumliche Beziehung» zum Baugrundstück besteht. Heisst im Klartext: Das geplante Objekt darf nicht zu weit weg sein.

Andererseits musst du nachweisen, inwiefern dich eine Baubewilligung unmittelbar und intensiver als irgendwelche Dritte betrifft. Auch wenn du zur Beschwerde berechtigt bist, kann es sein, dass du keine Befugnis zur Beschwerde hast. In diesem Fall verfügst du über kein aktuelles Rechtschutzinteresse: Darunter versteht man den praktischen Nutzen, den dir die erfolgreiche Einsprache oder Beschwerde eintragen würde.

Der Einzelfall ist entscheidend

Doch am Schluss ist immer der Einzelfall entscheidend. So reicht in der Praxis die allgemeine Behauptung nicht aus, das Bauvorhaben passe nicht in die Umgebung. Vielmehr musst du konkret darlegen, warum das Vorhaben die unmittelbare Nachbarschaft stört.

So erfährst du, wo gebaut wird

Wenn du wissen willst, ob in der Nachbarschaft bald gebaut wird, erkundigst du dich am besten bei der lokalen Baubehörde über die Bauzonen und allfällige Quartierpläne. Von geplanten Vorhaben erfährst du insbesondere durch das Ausstecken (Visierung) der Projekte. Dadurch erhältst du eine Idee über das Volumen des Bauvorhabens. Grössere Bauvorhaben müssen zudem öffentlich im Amtsblatt ausgeschrieben werden.

Wer regelt das Nachbarrecht?

Das Nachbarrecht ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) unter Artikel 679 und 684 ff. geregelt. Diese Vorschriften grenzen die Freiheiten der Nachbarn gegeneinander ab und ermöglichen so ein geordnetes Zusammenleben.

Im Bereich des Bauens hat das ZGB jedoch kaum mehr Bedeutung. Heute regeln dies kantonale und kommunale Baurechtsordnungen. Darin sind auch die Vorschriften über Grenz- und Gebäudeabstände oder über das Erstellen von Mauern oder Zäunen enthalten.