Was darf im Bewerbungsformular gefragt werden?
02.02.2023
Welche Auskünfte darf die Verwaltung bei der Wohnungsbewerbung verlangen und was sind unzulässige Fragen?
Diese Fragen sind in der Bewerbung einer Wohnung immer zulässig
- Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Arbeitgeber
- Nationalität Schweiz oder die Art der Aufenthaltsbewilligung
- Wird die Wohnung nur durch dich genutzt oder wohnen weitere Personen mit dir zusammen, die den Vertrag nicht mitunterzeichnen? (Kinder, Partner etc.)
- Beabsichtigter Untermietvertrag
- Einkommen
- Betreibungen der letzten zwei Jahre
- Anzahl Autos
- Haustiere
- Besondere Lärmverursachung (Instrumente etc.)
- Frage, ob die bisherige Wohnung durch die Verwaltung gekündigt wurde
Nur bedingt zulässige Fragen
Gewisse Fragen dürfen nur unter bestimmten Bedingungen gestellt werden. Beispielsweise, wenn die Verwaltungen gesetzlich verpflichtet sind, sie einer Behörde zu melden. Dazu zählen unter anderem:
- Konfession
- Zivilstand (Datum der Trennung, Scheidung oder Trauung)
- Bürgerort und Heimatort
- Adresse und Telefonnummer des Arbeitgebers
- Dauer des derzeitigen Arbeitsverhältnisses
- Unregelmässige Arbeitszeiten
- Anzahl Wohnungswechsel in den letzten Jahren
- Grund des Wohnungswechsels
- Verwendungszweck der neuen Wohnung
- Voraussichtliche Mietdauer
- Bestehen einer Invalidität (nur bei Vermietung von Invalidenwohnungen)
Unzulässige Fragen
- Mitgliedschaft bei einer Mieterschutzorganisation
- Bestehende chronische Krankheiten
- Beurteilung des Preis-/Leistungsverhältnisses der Wohnung
Freiwillige Angaben
Angaben zum Arbeitsort, dem Namen und der Adresse der gegenwärtigen Verwaltung und Referenzen dürfen abgefragt werden, müssen allerdings als 'fakultative Angabe' bezeichnet sein.