Wohnung mieten im Konkubinat
Das Gesetz sieht keine speziellen Regeln für die Mietwohnung eines Konkubinatspaares vor. Die Haftung für den Mietzins oder die Voraussetzungen für eine gültige Kündigung hängen davon ab, ob beide Partner den Mietvertrag unterzeichnet haben.
Wenn ein Konkubinatspaar zusammen in eine Wohnung zieht, sollte es zuerst die Frage klären, ob es den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnen will oder dies einem Partner alleine überlässt.
Beide Varianten bieten Vor- und Nachteile für das Konkubinatspaar:
- Nur ein Konkubinatspartner unterschreibt den Mietvertrag
- Beide Konkubinatspartner unterschreiben den Mietvertrag
Das Gesetz selbst sieht für Konkubinatspaare keine speziellen Regeln vor. Die rechtliche Situation ist also dieselbe wie etwa bei einer Wohngemeinschaft (WG).
Unromantisch, aber empfehlenswert
Ein Konkubinatspaar ist gut beraten, die meisten Aspekte des Zusammenlebens schriftlich zu regeln. Zwar ist das für viele junge Paare eine ziemlich unromantische Vorstellung, damit lassen sich aber Streitigkeiten von Anfang an vermeiden.