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Wer haftet bei Schimmel in der Mietwohnung?

03.02.2023

Eigentlich wäre die rechtliche Lage bei Schimmelbefall ganz einfach: Wer den Schimmel verursacht, ist dafür auch verantwortlich. Allerdings ist die Schuldzuweisung nicht immer so simpel.

Wer haftet bei Schimmel in der Mietwohnung?

Du entdeckst in deiner Mietwohnung Schimmel. Bevor du selbst einen Reinigungsprofi anheuerst oder ein Expertengutachten erstellen lässt, sollten deine nächsten Schritte folgende sein:

  • Melde den Schimmelbefall umgehend deiner Vermieterschaft. Am besten zuerst per Telefon und anschliessend mit einem eingeschriebenen Brief. Wer Schimmel nicht sofort meldet, kann für Folgeschäden haftbar gemacht werden.
  • Mache Fotos von der oder den betroffenen Stellen. Zusätzlich zeigst du den Schimmelbefall auch der Hauswartung oder Nachbarn - diese können später in einem eventuellen Rechtsstreit als Zeug:innen auftreten.
  • Dokumentiere den Schadenfall bereits so gut als möglich. Messe die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Räume. Informiere dich zudem, ob bereits deine Vormieter:innen Probleme mit Schimmel hatten.

Wer Schuld hat, haftet für den Schaden

Im Grunde ist die Rechtslage ganz einfach: Diejenige Person, die den Schimmel verursacht hat, trägt dafür auch die Verantwortung und muss die Kosten übernehmen. Oft ist es aber äusserst schwierig, die Schuldfrage zweifelsfrei zu klären, da häufig verschiedene Ursachen zusammen spielen.

Laut dem Schweizer Mieterverband trägt die Vermieterschaft die Beweislast. Nur wenn sie dir zweifelsfrei die Schuld nachweisen kann, bist du auch für den Schimmelbefall verantwortlich. Können solche Beweise nicht erbracht werden, sind die Vermieter:innen für die Beseitigung des Schimmels zuständig.

Tipp: Sind Sie unsicher, wie die Rechtslage in Ihrem Fall aussieht, dann wenden Sie sich am besten an Ihre zuständige Mietschlichtungsbehörde.

Unser Tipp: Bist du unsicher, wie die Rechtslage in deinem Fall aussieht? Dann wendest du dich am besten an deine zuständige Mietschlichtungsbehörde.

Eine Wohnung muss normal nutzbar sein

Die Aussage des Vermieters oder der Vermieterin «Hätten Sie mehr gelüftet, wäre das nie passiert.» stimmt nicht immer. Denn wer seine Wohnung normal lüftet, heizt und pflegt, hat bereits alles getan, um Schimmel zu verhindern.

Müsstest du als Mieter:in dein tägliches Wohnverhalten so ändern, dass dadurch bauliche Mängel kompensiert werden, wäre dies nicht zumutbar.

Einige Beispiele, was du als Mieter:in NICHT machen musst, damit Schimmel verhindert wird:

  • Du musst die Wohnung nicht übermässig vom Morgengrauen bis am Abend dauerlüften. Wenn es nicht möglich ist, während des Tages die Wohnung zu verlassen, ohne dass sich Schimmel bildet, ist die Wohnung nicht normal nutzbar.
  • Du bist nicht verpflichtet, während deiner Ferienabwesenheit die Wohnung weiter zu beheizen.
  • Du musst dein Schlafzimmer nachts zwar nicht heizen, aber die Temperatur sollte nicht unter 15 Grad fallen. Diese Raumtemperatur gilt als Mindestmass für die ganze Wohnung.

Mietzinsreduktion wegen Schimmel

Bist du als Mieter:in für den Schimmel nicht verantwortlich, kannst du eine Mietzinsreduktion (OR 259a) verlangen. Schliesslich ist deine Wohnqualität durch den Schimmelbefall sowie durch dessen Entfernung beeinträchtigt.

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