Umzug in die Schweiz: Welche Lohnabzüge werden gemacht?

22.02.2023

Auch bei ausländischen Arbeitnehmenden werden in der Schweiz diverse Beiträge vom Lohn abgezogen. Welche dies sind, wie du bei der Wahl deines Wohnortes Steuern sparen kannst und wie viel Nettolohn du zur Verfügung hast, erfährst du hier.

Umzug in die Schweiz: Welche Lohnabzüge werden gemacht?

Lohnabzüge für ausländische Arbeitnehmende

Quellensteuer (QST)

Während Schweizer Staatsangehörige ihre Steuern einmal jährlich bezahlen, unterliegen ausländische Arbeitnehmer:innen mit Aufenthaltsbewilligung B oder L der sogenannten Quellensteuerpflicht. Das heisst, dass die steuerlichen Abgaben vom Arbeitgeber jeden Monat direkt vom Bruttolohn abgezogen und an die Steuerbehörde in der Schweiz bezahlt werden. Dieser Betrag fällt in jedem Kanton unterschiedlich hoch aus. Wer also sparen möchte, sollte sich eine Bleibe in einem steuergünstigen Kanton suchen. Entscheidend für den Steuersatz ist nämlich nicht der Arbeits-, sondern der Wohnort.

AHV/IV/EO

Nebst der Quellensteuer werden vom Bruttolohn auch Beiträge für die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV; 4,2%), Invalidenversicherung (IV; 07%) und Erwerbsersatzordnung (EO; 0225%) abgezogen. Diese Zahlungen an die Sozialversicherungen werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in zu je 5,125% des Monatslohnes übernommen.

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung eine obligatorische schweizerische Sozialversicherung. Alle in der AHV beitragspflichtigen Arbeitnehmenden und ihre Arbeitgebenden müssen Beiträge an die ALV leisten. Bis zu einem gewissen Jahreslohn Franken beträgt der Beitragssatz an die Arbeitslosenversicherung 2,2% des Bruttolohnes, wobei je die Hälfte, also 1,1%, von Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in bezahlt wird.

Nichtberufsunfälle (NBU)

Arbeitnehmende sind über den Arbeitgeber für Berufsunfälle und Nicht-Berufsunfälle (NBU nur, wenn die Person mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet) versichert. Die Prämien für Berufsunfälle werden dabei vollumfänglich vom Arbeitgeber bezahlt, an die Prämien für Nicht-Berufsunfälle zahlt der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte. Der Betrag für Nicht-Berufsunfälle variiert je nach Verdienst und Arbeitgeber.

Pensionskasse (BVG)

Auch Beiträge an die Pensionskasse, die sogenannte 2. Säule der Altersvorsorge, sind ab einem bestimmten Einkommen obligatorisch. Die Höhe der Beiträge wird von der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung festgelegt.

Krankentaggeldversicherung (KTG)

Die Krankentaggeldversicherung ersetzt den Lohnausfall durch Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls, Krankheit oder Mutterschaft. Von Gesetzes wegen ist eine solche Versicherung nicht obligatorisch. Viele Betriebe decken ihre Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit jedoch ab, indem sie eine kollektive Krankentaggeldversicherung abschliessen. Maximal die Hälfte des Beitrags an die KTG wird vom Arbeitnehmer über den Lohnabzug entrichtet.

Weitere Kosten, die auf dich zukommen

Obligatorische Krankenversicherung

Die Krankenversicherung, auch Grundversicherung genannt, ist für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch. Dabei können die Versicherungsnehmer:innen unter allen zugelassenen Krankenkassen frei wählen, insofern die Versicherung in ihrem Kanton zur Verfügung steht. Wichtig: Als Arbeitnehmer:in musst du diese monatlichen Kosten vollumfänglich selbst übernehmen, der Arbeitgeber trägt keinen Anteil an der Versicherungsprämie.

Hier kannst du deine Krankenkassenprämie berechnen und Angebote vergleichen