Kann ich als Mieter meine Steuerrechnung optimieren?
Hauseigentümer können ihre jährlichen Steuern da und dort mit diversen Abzügen für Unterhalt und Renovationen reduzieren. Doch wie sieht es bei den Mieterinnen und Mietern aus?
Tatsache ist: Der Spielraum für eine optimierte Steuerrechnung ist gering. Als Wohnungsmieter können Sie Ihren monatlichen Mietzins nicht von den Steuern abziehen – genauso wenig, wie Sie das Essen oder Ihre Kleider abziehen dürfen. Denn die Miete gehört zu den normalen Lebenshaltungskosten. Diese sind unabhängig von der jeweiligen persönlichen Lebenssituation – und somit keine steuerlich abzugsfähigen Ausgaben.
Jetzt sagen Sie, dass sei unfair im Vergleich zu Hauseigentümern? Dann vergessen Sie nicht, dass Hausbesitzer den sogenannten Eigenmietwert versteuern müssen, was zu einer beachtlichen Erhöhung der Steuerlast führen kann – ohne dass konkret mehr Bareinkommen vorhanden ist.
Vorsorge als Sparweg
Wenn Sie nicht selbstständig erwerbstätig sind, müssen Sie sich wohl oder übel mit den wenigen Möglichkeiten der Steuerreduktion abfinden: So können Sie zum Beispiel während Ihrer Erwerbstätigkeit in die Säule 3a investieren. Diese Gelder lassen sich dann vom steuerbaren Einkommen abziehen – und damit können Sie Ihre finanzielle Belastung etwas senken. Eine weitere Option ist der Einkauf ins BVG – in die zweite Säule. Ebenfalls können Sie die gestaffelte Auszahlung Ihrer Vorsorge im Rentenalter für steuerliche Vorteile nutzen. Durch mehrmalige Auszahlungen anstatt einer einmaligen lassen sich Tausende von Franken sparen.
Ausnahme Wochenaufenthalter
Ein Spezialfall sind Wochenaufenthalter. Im Gegensatz zu normalen Mietern dürfen diese einen bestimmen Betrag von der Steuer abziehen.