Soll ich Pensionskassenguthaben für den Kauf von Wohneigentum verpfänden?

Für die Finanzierung von Wohneigentum können Sie Vorsorgegelder vorbeziehen. Eine Verpfändung ist eine sinnvolle Alternative dazu.

Für die Finanzierung einer Immobilie ermöglicht die eidgenössische «Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge» (WEFV) bei selbst genutztem Wohneigentum den Vorbezug von Geldern aus der 2. und 3. Säule.

Der Vorbezug führt zu einer Minderung des einbezahlten Guthabens. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall resultieren Leistungskürzungen. Besonders bei der 2. Säule (Pensionskasse) kann das schmerzhaft sein.

Eine Alternative zum Vorbezug ist die Verpfändung: Das Geld dient der Bank dabei lediglich als Sicherheit, bleibt aber weiter bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Die Vorsorgeleistungen im Invaliditäts- oder Todesfall sowie im Alter werden darum nicht reduziert.

Ein weiterer Vorteil: Bei einer Verpfändung wird das Kapital weiter verzinst, was das Guthaben schneller wachsen lässt. Und im Gegensatz zu einem Vorbezug fallen keine Steuern an. Die wegen des aufgenommenen Darlehens entstehenden Schuldzinsen können Sie viel mehr in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Zudem ist es je nach Geldinstitut mit einer Verpfändung möglich, die zweite Hypothek zum gleichen Satz wie die erste Hypothek abzuschliessen. So können Sie zusätzlich bei der Hypothek Zinskosten sparen.