Soll ich Geld aus der Pensionskasse für den Hauskauf vorbeziehen?

Für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum können Sie Geld aus der Pensionskasse und der Säule 3a nutzen.

Soll ich Geld aus der Pensionskasse für den Hauskauf vorbeziehen? Soll ich Geld aus der Pensionskasse für den Hauskauf vorbeziehen?

Selten reicht allein das auf Konten und Wertschriftendepots frei angesparte Eigenkapital zur Finanzierung von Wohneigentum. Mit einem Vorbezug von Geldern aus der Pensionskasse oder der gebundenen Vorsorge Säule 3a können Sie das Eigenkapital aufstocken.

Sind mindestens 10 Prozent Eigenkapital in Form von Ersparnissen, Wertpapieren oder Erbvorbezug / Darlehen vorhanden, akzeptieren die Banken zusätzliche Mittel aus Vorsorgeguthaben. Das Geld muss immer für den Hauptwohnsitz eingesetzt werden. Bedenken Sie auch, dass beim Bezug von Vorsorgegeldern für Wohneigentum Steuern fällig werden.

Der Bezug von Guthaben aus der Pensionskasse ist alle fünf Jahre möglich und muss mindestens 20 000 Franken betragen. Eine solche Limite besteht beim Vorbezug aus der gebundenen Säule 3a nicht. Der unbeschränkte Geldbezug aus der Pensionskasse ist nur bis zum 50. Altersjahr möglich.

Ältere Personen erhalten den Betrag, den sie mit 50 hätten vorbeziehen dürfen, oder die Hälfte des aktuellen Guthabens. Bestimmend ist der höhere der beiden Beträge.

Bei einem Vorbezug von Pensionskassengeld reduzieren sich die Altersguthaben. Die Leistungen bei Invalidität oder Todesfall sinken gemäss den allermeisten Stiftungsreglementen ebenso. Denken Sie darum daran, das vorbezogene Geld möglichst rasch wieder in die Pensionskasse einzuzahlen, sowie für die Zwischenzeit einen Versicherungsschutz abzuschliessen.

Eine Variante zum Vorbezug von Vorsorgegeldern ist ihre Verpfändung. Dabei dient das Vorsorgeguthaben als Sicherheit für Bankdarlehen. Entscheidender Vorteil ist, dass Ihr Versicherungsschutz bei Invalidität und Tod bestehen bleibt. Die grössere Verschuldung führt zwar zu einer höheren Zinsbelastung. Diese wird jedoch durch Steuervorteile gegenüber dem Vorbezug in vielen Fällen ausgeglichen.