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Neue Adresse: Wen muss ich informieren?
17.02.2023
Damit du auch nach dem Umzug weiterhin Post erhältst und deine Bekannten dich besuchen können, musst du diesen deine neue Adresse mitteilen. Daneben gibt es aber noch eine ganze Reihe weiterer Institutionen, die deine aktuelle Anschrift benötigen.
Melde deinen Umzug
- deiner Familie und deinem Freundeskreis
- deinem Arbeitgeber
- deinen Nachbarinnen und Nachbarn
Online oder persönliches Erscheinen
- Einwohnerkontrolle für die Ab- respektive Anmeldung in der alten/neuen Gemeinde
- Post für einen Post-Nachsendeauftrag: Der kann sehr nützlich sein, falls irgendwo doch noch deine alte Adresse gespeichert ist
Auf dem jeweils gewünschten Kommunikationsweg
- Bank (je nachdem auch Kreditkartenanbieter)
- Versicherungen: Krankenkasse, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Motorfahrzeugversicherung, Lebensversicherung, Rechtschutzversicherung etc.)
- Strassenverkehrsamt: Fahrzeug- und Führerausweis
- Schulen, Kindergarten, Krippen, Babysitter
- Arzt, Zahnarzt, Kinderarzt und Tierarzt
- Internet, TV- und Telefonanbieter (Festnetz und Mobil)
- Vereine, Verbände und Klubs
- Zeitungs- und Zeitschriftenabonnement
- Für Wehrpflichtige: Sektionschef bzw. Kreiskommando des Wohnkantons
- Anwalts- und Steuerberatungsbüro
- AHV-Ausgleichskasse für Selbständige und Pensionierte
- evtl. Telefonbuch
- Je nachdem Gemeindewerke (Gas, Wasser, Elektrizität), falls das nicht von der Verwaltung übernommen wird
Übrigens: Bei der Serafe brauchst du dich nicht zu melden – hier erhältst du automatisch eine Rechnung.
Apps
Vergiss nicht, noch kurz durch all deine Apps zu gehen und die neue Adresse dort zu speichern, wo es nötig ist: Speziell bei Essens-Lieferdiensten oder im Online-Shopping ist eine aktuelle Anschrift natürlich ziemlich entscheidend.