Mietzinserhöhung trotz Fördergelder?

28.06.2023

Vermieter:innen dürfen wertvermehrende Investitionen in der Regel in Form eines höheren Mietzinses auf die Mieter:innen abwälzen. Erhalten sie für ökologischen Umbauten aber Fördergelder, müssen sie diese von den Kosten abziehen. Im Rahmen der Fördergelder dürfen sie die Miete nicht erhöhen. Das Problem: Oft wissen Mieter:innen nichts von solchen Förderbeiträgen.

Mietzinserhöhung trotz Fördergelder?

Wenn Umbauten oder Renovationen wertvermehrend sind, dürfen Vermieter:innen den Mietzins erhöhen. Auch energetische Sanierungen können wertvermehrend sein und damit zu einer Mietzinserhöhung berechtigen.

Eine solche Erhöhung darf prinzipiell erst dann erfolgen, wenn die Arbeiten ausgeführt sind und die notwendigen Belege vorliegen. Die Vermieterschaft muss also ihre Kosten beispielsweise für neue Fenster oder neue Geräte nachweisen.

Nicht alles gilt als wertvermehrende Investition

Bei einer umfassenden Überholung, bei der verschiedene Teile wie Küche, Bad, Boden, Fassade, etc. renoviert werden, gelten in der Regel 50 bis 70 Prozent der Kosten als wertvermehrende Investitionen, die den Mieter:innen verrechnet werden dürfen.

Sämtliche Kosten, die nur der Wiederherstellung oder dem Erhalt des ursprünglichen Zustandes dienen, sind nicht wertvermehrend und berechtigen dementsprechend auch nicht zu einer Mietzinserhöhung.

Fördergelder in Abzug bringen

Die Vermieter:innen dürfen wie erwähnt nur ihre tatsächlichen Kosten auf die Mieter:innen überwälzen. In der Schweiz gibt es für die vielen Möglichkeiten energetischer Sanierungen auch eine grosse Anzahl möglicher Fördergelder.

Bei ökologischen Umbauten dürfen Mieter:innen deswegen in der Regel davon ausgehen, dass ihre Vermieter:innen Fördergelder erhalten, die ihre eigenen Kosten beträchtlich verringern können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei der Berechnung der Mietzinserhöhung diese Fördergelder nicht abgezogen werden und die Erhöhung damit zu hoch ausfällt.

Mieter:in muss sich erkundigen

Als Mieter:in bist du deswegen gut beraten, dein:e Vermieter:in darauf anzusprechen. In der Regel erkennst du an der Art der Renovation, ob sie ökologisch ist. Ist sie es, ist es auch wahrscheinlich, dass dein:e Vermieter:in Fördergelder erhält.

In einem solchen Fall solltest du das Gespräch suchen und eventuell bei den zuständigen Behörden und Förderstellen nachfragen. Danach kannst du kontrollieren, ob die Fördergelder bei der Mietzinserhöhung berücksichtig wurden.

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