Lebensdauertabelle: Wie lang lebt ein Kühlschrank?

Lebensdauertabelle: Wie lang lebt ein Kühlschrank?

28.02.2023

Haushaltsgeräte und -einrichtungen wie Kochherde oder Spannteppiche haben unterschiedliche Lebenserwartungen. Wie alt ein Kühlschrank und seinesgleichen werden, erfährst du aus der Lebensdauertabelle für Geräte.

Lebensdauertabelle: Wie lang lebt ein Kühlschrank?

Wenn du aus einer Mietwohnung ausziehst, werden ganz bestimmt Spuren von dir zurück bleiben: Hier ein Kratzer in der Küchenabdeckung, dort Farbe, die sich vom Türrahmen löst. Für solche kleinen Mängel, die während einem Mietverhältnis geschehen, musst du als Mieter:in die Reparaturkosten selbst übernehmen.

Überdurchschnittliche Abnützung

Sicherlich hast du auch den Kühlschrank, die Badewanne oder den Tumbler in deinem Haus benutzt. Ist dies nicht in einer übermässigen Art geschehen, geht man davon aus, dass die Haushaltsgeräte und -einrichtungen ihre voraussichtliche Lebensdauer erreichen werden.

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Nur wenn du die Geräte unverhältnismässig häufig gebraucht hast und entsprechend eine überdurchschnittliche Abnützung vorliegt, musst du einen Teil oder die ganzen Instandstellungskosten übernehmen. Diese Kosten werden aufgrund der erwarteten Lebensdauer berechnet.

Aber: Wie alt wird eine Badewanne? Oder ein Parkettboden? Um solche Fragen beantworten zu können, haben der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (MV) und der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) zusammen eine «paritätische Lebensdauertabelle» erarbeitet. Die Tabelle listet die erwartete Lebensdauer von Einrichtungen auf. Dazu gehören unter anderem Küchengeräte, Bodenbeläge oder auch Türrahmen.

Einige Werte der Lebensdauertabelle in Jahren

Bodenbeläge

  • Boden aus Kunststoff, Kork, Linoleum etc.: 15-20
  • Laminatboden, je nach Qualität: 10-25
  • Fournierparkett: 12
  • Parkett / Holzriemenboden: 30-40
  • Plattenboden aus Keramik, Natur- oder Kunststein etc.: 30-40
  • Teppich wie Spannteppich, Nadelfilz oder Naturfaserteppich: 8-10

Decken, Wände, Türen

  • Decke aus Holz (gestemmt), Holz- und Täferdecke: 40
  • Verputz aus Acryl, Kunstharz etc.: 15
  • Verputz aus Dispersions-, Leimfarbe, Blanc-fix etc.: 8
  • Tapete, je nach Qualität: 10-20
  • Türrahmen aus Holz, Metall: 30

Küche

  • Kochherd und Backofen: 15
  • Glaskeramik-, Induktionskochfeld und elektrische Herdplatte: 15
  • Küchenabdeckung aus Chromstahl, Glas oder Granitn: 25
  • Küchenabdeckung aus Kunstharz, Massivholz etc.: 15-20
  • Kühlschrank mit Gefrierfach: 10
  • Mikrowelle: 15

Badezimmer, WC, Waschgeräte

  • Badewanne aus Acryl, Email, Stahl etc.: 20-35
  • Duschkabine aus Kunststoff oder Glas: 15-25
  • WC, Lavabo und Bidet aus Keramik: 35
  • Waschmaschine und Tumbler in der Wohnung: 15

Hier geht's zur ausführlichen Tabelle vom Mieterverband.

Ein Beispiel soll verdeutlichen, wie anhand der Lebensdauer die Instandstellungskosten geteilt werden: Dir fällt ungewollt die Gusseisenpfanne aus den Händen und diese durchschlägt daraufhin die Herdplatte aus Glaskeramik.

Die Küche war beim Einzug vor fünf Jahren ganz neu. Ein Blick auf die paritätische Lebensdauertabelle zeigt, dass ein solches Glaskeramikkochfeld im Durchschnitt 15 Jahre alt wird. Die Herdplatte wurde durch das Missgeschick mit der Gusseisenpfanne bereits nach einem Drittel ihrer durchschnittlichen Lebensdauer unbrauchbar. Entsprechend musst du als Mieter:in zwei Drittel der gesamten Kosten für eine neue Herdplatte übernehmen.

Es lohnt sich, in einem solchen Fall mit der eigenen Versicherung Kontakt aufzunehmen und zu klären, was die Hausratversicherung abdeckt.

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Lebensdauer abgelaufen

Wohnst du seit über 20 Jahren in derselben Wohnung und ist der Geschirrspüler seit deinem Einzug immer noch derselbe, hat dieser die erwartete Lebensdauer von 15 Jahren bereits überstiegen. Weil die Maschine jedoch immer noch in tadellosem Zustand ist, kannst du von der Vermietung keine neue verlangen.

Bei bestehendem Mietverhältnis ist dein:e Vermieter:in nicht verpflichtet, Einrichtungen und Haushaltsgeräte automatisch nach Ablauf von deren Lebensdauer auszuwechseln. Erst wenn die Benutzung im aktuellen Zustand nicht mehr zumutbar ist – weil beispielsweise die Türe beim Kühlschrank nicht mehr schliesst –, ist dein:e Vermieter:in dazu verpflichtet, das Gerät zu ersetzen.

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