Ist Grillieren auf dem Balkon erlaubt?

Sommer, Sonne, Grillplausch. Was viel Freude bereitet, kann leider ab und zu auch zu erheblichem Ärger führen. Und jedes Jahr stellt sich dieselbe Frage: Ist Grillieren auf dem Balkon erlaubt oder nicht?

Endlich Sommer! Für viele bedeutet dies raus auf den Balkon und den Grill tüchtig einfeuern. Doch was, wenn es plötzlich klingelt und Hauswart oder Nachbar sich beschweren?

Wenn Grillieren auf dem Balkon nicht alle freut. Was nun? Wenn Grillieren auf dem Balkon nicht alle freut. Was nun?

Kann Grillieren in der Hausordnung verboten werden?

Ein Blick in so manche Hausordnung zeigt, dass diese häufig eine Klausel enthält, welche das Grillieren auf dem Balkon verbietet.

Was nun? Grillfeuer löschen und Cervelats kalt essen? Nein. Denn es gilt: Einschränkungen in einem Mietvertrag oder in einer Hausordnung sind nur verbindlich, wenn sie einen sachlichen Grund haben.

Verbote um des Verbots willen müssen nicht beachtet werden und verstossen gegen die Persönlichkeitsrechte der Mieterschaft. Ergo: Balkonpartys oder auch das Grillieren auf dem Balkon können nicht generell untersagt werden.

Das grosse «Aber» oder Rücksicht nehmen

Doch unabhängig davon, was in der Hausordnung steht, haben alle Mieter sogenannte Rücksichtspflichten. Dies bedeutet, dass die Balkonparty nach 22 Uhr ohne lautes Lachen, Singen und Grölen stattfinden muss.

Ebenfalls gegen die Rücksichtspflichten verstösst eine übermässige Rauchentwicklung durch den Grill. Hier darf der Vermieter im Einzelfall einschreiten. Wer sich selbst durch Grillierende oder lärmende Nachbarn belästigt fühlt, kann sich bei der Vermieterschaft beschweren.

Wenn die Vermieterschaft nichts tut, kann ein Mediator helfen

Sind die Beeinträchtigungen erheblich, muss die betreffende Mieterschaft im Extremfall sogar mit einer kurzfristigen Kündigung rechnen. Dies hängt jedoch stark vom Verhalten der Vermieterschaft auf eine solche Beschwerde hin ab. Reagiert diese nämlich nicht, bringt auch der Rechtsweg in der Regel wenig.

Am besten bewährt haben sich Mediationen, bei welchen in Zusammenarbeit mit einer Fachperson nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht wird.

Den gesunden Menschenverstand walten lassen

Wer beim Grillieren auf dem Balkon einige wenige Tipps berücksichtigt, kann sich dem häuslichen Frieden sicher sein:

  • Keine Hausabfälle verfeuern
  • Sparsam mit Anzündern umgehen
  • Kein feuchtes Holz verfeuern
  • Am besten statt eines Holzkohlegrills einen Gasgrill verwenden

Letztendlich gilt es, Toleranz und gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Wer nach dem Motto «leben und leben lassen» vorgeht, kann nicht viel falsch machen.