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Die Handänderung in der Schweiz
Wenn die Liegenschaft den Besitzer wechselt, spricht man in der Schweiz von einer 'Handänderung'. Hierbei musst du vor allem die Steuern im Auge behalten.
Wer eine Liegenschaft kauft oder verkauft, muss neben dem eigentlichen Preis auch die übrigen Kosten – Gebühren und Steuern – im Griff haben.
Die Handänderungssteuer
Eine Handänderung ist grundsätzlich das Ändern des Eigentümer-Eintrags im Grundbuch. Dieser Wechsel wird besteuert mit der sogenannten Handänderungssteuer.
Die Höhe der Handänderungssteuer berechnet sich aufgrund des beurkundeten Kaufpreises. Normalerweise liegt der Steuerwert zwischen 1,5 bis 2 Prozent, kann aber in einzelnen Kantonen auch bis zu 3 Prozent betragen.
Handhabung der Handänderung ist kantonal unterschiedlich
Die Handänderungssteuer ist in der Schweiz Sache der Kantone und Gemeinden, wobei verschiedene Kantone diese Steuer gar nicht kennen oder abgeschafft haben. Häufig wird dann nur eine Grundbuchgebühr vom Grundbuchamt verlangt.
Die wirtschaftliche Handänderung
Je nach Kanton reicht für die Steuerpflicht gar eine wirtschaftliche Handänderung aus. Davon ist beispielsweise die Rede, wenn die Anteilsrechte von Gesellschaften mit Grundbesitz den Besitzer wechseln.
Wird's zu kompliziert? Ziehe einen Notar hinzu
Das rechtlich und steuerliche Drumherum bei einer Handänderung können den Laien schnell einmal überfordern. Die Beiziehung eines Notars und/oder Anwalts kann also sinnvoll sein.
Regelung im Kaufvertrag festhalten
Um Klarheit zu schaffen und Streitigkeiten zu vermeiden, solltest du im Kaufvertrag regeln, wer die anfallenden Steuern und Gebühren bezahlen muss. In den meisten Fällen musst du als Käufer die Handänderungssteuer bezahlen.
Etwas anderes ist die Grundstückgewinnsteuer: Diese berechnet sich anhand des Gewinnes, den der Verkäufer mit dem Verkauf der Liegenschaft macht und meist auch aufgrund der Besitzesdauer. Je länger man Eigentümer war, desto tiefer ist die Steuer. Die Grundstücksgewinnsteuer ist die bedeutendste Steuer auf Liegenschaften.