Wohnungsübergabe leicht gemacht – von der Endreinigung bis zur Mängelliste

24.02.2023

Was erwartet dich am Tag der Wohnungsübergabe? Welche Vorbereitungen sind zu treffen und was gilt es bei der Wohnungsübergabe zu beachten? Wir liefern zahlreiche Tipps für Mieter:innen und Vermieter:innen.

Wohnungsübergabe leicht gemacht – von der Endreinigung bis zur Mängelliste

Als Mieter:in beschäftigst du dich gerade mit deinem Umzug, du organisierst Zügelkisten und Zügelteam und schmiedest vielleicht schon Pläne, wie du die neue Wohnung einrichten könntest.

Als Vermieter:in beschäftigst du dich mit dem Auszug der bisherigen Mieterschaft und mit dem Einzug der neuen. Du hast eine Kündigungsbestätigung geschrieben und einen neuen Mietvertrag ausgestellt.

Bald kommen beide Parteien für den wichtigsten Baustein beim Aus-, Ein- und Umzug zusammen: bei der Wohnungsübergabe. Sie bereitet im Voraus häufig einige Kopfschmerzen. Das muss nicht sein. Der Ablauf der Wohnungsübergabe ist sowohl für Mieter:innen als auch Vermieter:innen klar geregelt.

Der Ablauf – so funktioniert die Wohnungsübergabe

Wie läuft die Wohnungsübergabe denn nun genau ab? Als Erstes stellen wir dir hier den Ablauf vor. Anschliessend wird jeder Punkt noch einmal detailliert erklärt.

Zuerst wird natürlich der Termin für die Abgabe der leeren und gereinigten Wohnung festgelegt – meist fällt er auf den letzten Werktag der Mietdauer. Anschliessend organisiert der Mieter oder die Mieterin die Endreinigung der Wohnung – meist anhand einer Checkliste, die von der Vermieterschaft geliefert wird. Hier eine Gedankenstütze von uns: Checkliste für die Wohnungsabnahme.

Beim Auszug wird am Tag der Wohnungsübergabe ein Rundgang durch die leere und saubere Wohnung gemacht. Dein:e Vermieter:in hält auf dem Wohnungsabnahmeprotokoll allfällige Mängel fest. Diese müssen so genau wie möglich dokumentiert werden – am besten mit Fotos. Bist du als Mieter:in einverstanden, wird das Abnahmeprotokoll anschliessend unterschrieben. Danach folgt die Schlüsselübergabe und später auch die Rückzahlung der Mietkaution sowie die Schlussabrechnung der Nebenkosten.

Beim Einzug wird ebenfalls ein Rundgang durch die Wohnung gemacht und ein Übergabeprotokoll erstellt. Die neuen Mieter:innen haben anschliessend die Möglichkeit, in den ersten Tagen nach dem Einzug – häufig innerhalb einer Frist von zehn Tagen – eine detaillierte Mängelliste der Wohnung zu erstellen und der Vermieterschaft einzureichen.

Wer bestimmt den Termin für die Wohnungsübergabe?

Als Erstes sprechen sich die aktuellen Mieter:innen und der Vermieter bzw. die Vermieterin gemeinsam ab, an welchem Tag die Wohnung übergeben wird. Du kannst als Mieter:in ruhig die Initiative für die Terminfindung ergreifen, sobald du die schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten hast und der Termin für den Einzug in d deine neue Wohnung steht. Lege den Termin für die Wohnungsübergabe so, dass die Räume bei Tageslicht übergeben werden können. So sind allfällige Mängel besser sichtbar. Dies ist sowohl für dich als auch für dein:e Vermieter:in wichtig.

Wohnung am letzten Arbeitstag des Monats übergeben

Der Termin für die Wohnungsübergabe wird spätestens am letzten Arbeitstag der Mietdauer gesetzt. Dies ist im Mietrecht Artikel 253 – 273c im OR so vorgesehen. Fällt dieser Tag auf einen Sonntag oder einen Feiertag, findet die Abgabe am darauffolgenden Werktag statt. Als Werktag gilt häufig auch der Samstag. Meist ist die genaue Zeit für die Abgabe der Wohnung bereits im Mietvertrag erwähnt, schaue also als erstes dort nach.

Kantonale Unterschiede beim Termin für die Wohnungsübergabe

In einigen Kantonen wird es so gehandhabt, dass die Wohnung auch am Tag nach Mietende abgegeben werden kann:

  • Kantone AG, BE, GL, GR, SH, SZ, ZG und ZH: Die Wohnungsübergabe kann am Tag nach Mietende bis 12 Uhr erfolgen.
  • Kantone FR, NE, VD und VS: Die Übergabe der Wohnung erfolgt am Vormittag des letzten Tages der Mietdauer.

Wer muss bei der Wohnungsübergabe anwesend sein?

Du bist zwar weder als Mieter:in noch als Vermieter:in dazu verpflichtet, bei der Wohnungsübergabe persönlich dabei zu sein, jedoch ist es aus folgenden Gründen durchaus empfehlenswert:

  • Anwesenheit bei Wohnungsübergabe als Mieter:in:
    Wenn du persönlich anwesend bist, kannst du verhindern, dass du für Mängel an der Wohnung verantwortlich gemacht wirst, die du nicht verursacht hast.
  • Anwesenheit bei Wohnungsübergabe als Vermieter:in:
    Du kannst sicherstellen, dass du von Mieter:innen verursachte Mängel mithilfe des Abnahmeprotokolls der Wohnung in Rechnung stellen kannst.

Was versteht man unter Endreinigung der Wohnung?

Wie sauber muss man eine Wohnung übergeben? Gerade wenn du lange darin gewohnt hast, bist du vielleicht unsicher, wie du bei der Endreinigung der Wohnung vorgehen solltest. Müssen Storen an Fenstern gereinigt werden? Was ist mit dem Dampfabzug oder dem Spülkasten? Unsere Checkliste gibt dir einen Überblick. Häufig geben die Vermieter:innen genaue Angaben bezüglich der Wohnungs-Endreinigung.

Ein Tipp für den Vermieter:innen: Liste mit Reinigungsarbeiten:
Liefere deinen Mieter:innen am besten gleichzeitig mit der Kündigungsbestätigung der Wohnung eine Liste mit den vorzunehmenden Reinigungsarbeiten.

Wohnungsübergabe: Checkliste für die Endreinigung

Unsere Checkliste für die Wohnungsabnahme ist eine nützliche Hilfe bei der Reinigungsplanung vor dem Umzug. Zur Schlussreinigung der Wohnung gehört nämlich nicht nur dazu, Küche, Bad, Zimmer, Böden und Fenster gründlich zu reinigen. Wichtig sind zum Beispiel auch folgende Punkte:

  • Backofen: Nebst der gründlichen Reinigung gehört auch der allfällige Ersatz von Kuchenblechen und Innenbeleuchtung dazu.
  • Badezimmer: Auch Zahngläser und Seifenschalen müssen allenfalls ersetzt werden. Duschbrausen und -schläuche werden entkalkt und wenn nötig ersetzt. Auch der Spülkasten wird gereinigt und entkalkt.
  • Dampfabzug in der Küche: Der Dauerfilter wird gewaschen, die Filtermatte ersetzt.
  • Gebrauchsanweisungen für Haushaltsgeräte (Kühlschrank, Herd, Geschirrspüler, Waschmaschine, etc.) zusammenstellen und bereithalten.
  • Rolläden / Lamellenstoren / Sonnenstoren: Gründlich reinigen und wenn vorhanden Auszugsgurte allenfalls ersetzen.
  • Kontrolle Wohnungsschlüssel: Sind alle Schlüssel vorhanden, auch für Briefkasten, Keller und Estrich?
  • Dübellöcher: Dübel entfernen, die Löcher auffüllen und allenfalls mit passender Farbe Unreinheiten kaschieren.

Endreinigung der Wohnung bei anschliessender Renovation

Wird ein Teil der Wohnung nach der Übergabe renoviert, muss der betreffende Raum nicht gründlich gereinigt werden. Wird zum Beispiel die Küche saniert, wird sie besenrein abgegeben. Dazu gehört aber nicht nur die Reinigung des Bodens, sondern auch eine Grundreinigung von Geräten und Armaturen, so dass Handwerker:innen sie anfassen und abtransportieren können.

Was bedeutet “besenrein”?

In den nördlichen Kantonen der Schweiz steht im Mietvertrag häufig, dass die Wohnung besenrein übergeben werden muss. In diesem Fall ist im Mietvertrag ein Pauschalbetrag für die professionelle Endreinigung der Wohnung festgehalten. Dieser liegt meist bei etwa 6 Franken pro Quadratmeter. Besenrein bedeutet hier, dass die Wohnung sauber und ordentlich sein muss - quasi mit dem Besen gereinigt. Ganz konkret bedeutet eine besenreine Wohnungsübergabe folgendes:

  • Alle Böden, auch in Garage, Keller, Estrich, sowie auch der Balkon, müssen gründlich gesaugt werden. Hat der Boden Flecken, muss zusätzlich nass gewischt werden.
  • Auch in Ecken und Nischen muss geputzt werden, falls sich zum Beispiel Spinnweben angesammelt haben.
  • Einbauschränke sollten abgestaubt werden.
  • Die Küche müssen grob gereinigt werden.
  • Kalkflecken in Bad und Küche müssen entfernt werden.
  • Fenster und Storen (z.B. Sonnenstoren, Lamellenstoren) musst du bei einer besenreinen Wohnungsübergabe nicht reinigen. Auch das Verschliessen von Dübellöchern sowie das Entfernen von Unkraut auf dem Balkon gehören nicht dazu.

Was passiert, wenn die Wohnung bei der Endreinigung nicht sauber genug ist?

Ist die Wohnung am Übergabetag nicht genügend gereinigt, legt dein:e Vermieter:in eine Nachfrist fest. Als Mieter:in bekommst du noch einmal die Möglichkeit, die Wohnung bezugsfertig zu reinigen. Danach wird ein neuer Termin für die Wohnungsübergabe vereinbart. Falls die Wohnung dann noch immer nicht in einem sauberen und Übergabe fähigen Zustand ist, kann dein:e Vermieter:in die Reinigung selber veranlassen. Die Kosten dafür werden dir in Rechnung gestellt.

Was passiert mit Veränderungen an der Wohnung, die vom Mieter vorgenommen wurden?

Wenn du als Mieter:in Veränderungen an der Wohnung vorgenommen hast, müssen diese beim Auszug entfernt werden. Dazu gehören zum Beispiel eigens erstellte Einbauschränke im Schlafzimmer oder eine farbig gestrichene Wand im Kinderzimmer. Es ist allerdings auch möglich, dass beide Parteien Absprachen treffen oder dass die Nachmieter:innen gewisse Veränderungen übernehmen. Grundsätzlich gilt allerdings, dass die Wohnung so abgegeben werden muss, wie sie übernommen wurde; in ihrem Ursprungszustand also.

Die professionelle Endreinigung der Wohnung mit Abnahmegarantie

Wenn du dir den Aufwand für die Schlussreinigung sparen möchtest, kannst du ein Reinigungsinstitut beauftragen. Achtung: Beginne frühzeitig damit, dies zu organisieren. Häufig sind Reinigungsunternehmen bereits über mehrere Monate ausgebucht. Zudem wendest du dich am besten nur an Reinigungsfirmen, die dir eine Abnahmegarantie der Wohnung versichern. Bei uns kannst du Offerten von Reinigungsinstituten in deiner Region einholen und vergleichen.

Ebenfalls wichtig: Achte darauf, dass das angefragte Unternehmen bei dir vorbeikommt, bevor eine Offerte erstellt wird. Gehe mit der Kontaktperson bei der Wohnungsbesichtigung genau durch, was zur Endreinigung mit Abnahmegarantie alles dazu gehört. Lass dir einen Pauschalpreis berechnen und vereinbare einen Termin, an dem die Schlussreinigung stattfinden soll. Beides sollte schriftlich bestätigt werden. Auch hier ein wichtiger Hinweis: Lass die Wohnung nicht zu früh putzen! Maximal zwei Tage vor dem Übergabetag sind sinnvoll, da später womöglich schon wieder Staub in der Wohnung liegt.

Lass dir ebenfalls schriftlich bestätigen, dass das Reinigungsunternehmen gegen allfällige Schäden versichert ist und eine Person bei der Übergabe der Wohnung anwesend sein wird.

Übrigens: Selbst wenn du die Endreinigung extern in Auftrag gibst, trägst du als Mieter:in der Vermieterschaft gegenüber die Verantwortung dafür, dass die Wohnung einwandfrei gereinigt ist.

Wie teuer ist eine professionelle Endreinigung der Wohnung?

Aufwand und Preis für die Reinigung unterscheiden sich je nach Alter und Zustand der Wohnung stark. Bei einer 2-Zimmer-Wohnung solltest du mit Kosten ab etwa 750 CHF rechnen, bei einer 3- Zimmer-Wohnung mit 1'000 CHF. Dies sind allerdings nur ungefähre Angaben.

Was beinhaltet ein Wohnungsabnahmeprotokoll?  

Das Abnahmeprotokoll ist ein wichtiges Dokument, sowohl für aktuelle Mieter:innen, als auch die Vermieterschaft. Besonders die Auflistung der Mängel in der Wohnung, die dazu gehört, bereitet häufig Bauchschmerzen. Grundsätzlich brauchst du dir aber nicht unnötig Sorgen zu machen, wenn die Wohnung nicht mehr ganz so aussieht wie beim Einzug. Als Mieter:in hast du für die Nutzung der Wohnung bezahlt – dazu gehören auch gewisse Abnutzungserscheinungen. Für diese musst du nicht zusätzlich bezahlen. Der Nachmieter oder die Nachmieterin erhält ein Übernahmeprotokoll. 

Wenn du die Wohnung also sorgfältig behandelt hast, hast du bei der Abgabe meist nichts zu befürchten. Wenn du die Wohnung dagegen übermässig abgenutzt hast, musst du den Schaden anteilmässig bezahlen. In gewissen Fällen übernimmt hier die Privathaftpflichtversicherung – melde einen Schaden wie beispielsweise ein Sprung im Waschbecken oder Löcher im Parkett also unbedingt an.

Das Wohnungsabnahmeprotokoll beschreibt den Zustand der Wohnung

Im Wohnungsübernahmeprotokoll wird ganz einfach festgehalten, in welchem Zustand die Wohnung ist. Dieser Zustand muss sehr genau dokumentiert werden. Mängel werden am besten mit mehreren Fotos festgehalten. So können die Kosten, die von dir als Mieter:in übernommen werden müssen, genau bestimmt werden. Häufig werden Mängel auf einem Wohnungsabnahmeprotokoll nur ungefähr beschrieben – dies bereitet später Probleme, da das Dokument als Beweis gilt. Ein Beispiel:

  • ZU UNGENAU: Flecken an der Wand im Kinderzimmer
  • SO SOLL ES SEIN: 3cm2 und 10m2 grosser Fleck an der Nordwand im Kinderzimmer

Es ist nicht obligatorisch, dass ein Abnahmeprotokoll für die Wohnung erstellt wird. Falls die vermietende Partei keines ausfüllt, muss sie später aber beweisen können, dass die Schäden tatsächlich durch dich verursacht wurden. Deshalb gilt das Wohnungsabnahmeprotokoll als wichtiges Beweismittel.

Die Mängelrüge

Wenn bei der Wohnungsübergabe Mängel festgestellt werden, für die du als Mieter:in haften sollst, ist dein:e Vermieter:in verpflichtet, dir innert wenigen Arbeitstagen eine schriftliche Mängelrüge zuzustellen. Diese muss sehr detailliert und klar sein und alle Mängel enthalten. Dazu gehört auch die Bemerkung, dass du für die genannten Mängel haftbar gemacht wirst. Sollte diese Frist verstreichen, kann dein:e Vermieter:in keine Ansprüche mehr geltend machen.

Mängel müssen sofort festgestellt werden – mit einer Ausnahme

Laut Artikel 267a im Schweizerischen Obligationenrecht muss die Vermieterschaft Mängel, für die die Mietpartei einzustehen hat, sofort mitteilen. Wenn dies versäumt wird, können keine Ansprüche mehr gestellt werden. Mängel, die im ersten Augenblick (genauer Wortlaut: „bei übungsgemässer Untersuchung“) nicht erkennbar waren, müssen der Mieterschaft sofort nachgemeldet werden.

Was bedeutet normale Abnutzung der Mietwohnung?

Wie bereits erwähnt, gibt es Schäden in der Wohnung, die als „normale Abnutzung“ bezeichnet werden. Sie entstehen, weil in der Wohnung gelebt wird – getanzt, gespielt, gekocht, gestritten.

Zur normalen Abnutzung gehören zum Beispiel:

  • Dübellöcher. Es dürfen allerdings nicht zu viele sein, und sie sollten fachmännisch zugespachtelt werden.
  • Schatten an den Wänden durch Möbel, die lange am selben Ort standen, und Bilder, die lange am selben Ort hingen.
  • vergilbte Tapeten

Was bedeutet übermässige Abnutzung der Mietwohnung?

Für Schäden, die durch übermässige Abnutzung entstehen, musst du als Mieter:in anteilsmässig aufkommen. Zur übermässigen Abnutzung gehören zum Beispiel:

  • grosse Flecken auf einem Teppich oder an einer Wand
  • Kratzspuren von Haustieren
  • grosse Kratzer im Parkett
  • durch Nikotin verfärbte Wände
  • Kritzeleien auf Tapeten
  • defekter Haushaltsapparat, der von der Mietpartei nicht sorgfältig behandelt wurde

Die paritätische Lebensdauertabelle von Wohn-Gegenständen

Jeder Gegenstand in der Wohnung hat eine bestimmte Lebensdauer. Sein Wert nimmt ab, je älter er wird. Sein Restwert sinkt also jedes Jahr – und es ist dieser Restwert, den du bezahlen musst, wenn du in der Wohnung einen Schaden verursacht hast. Ist die Lebensdauer abgelaufen, musst du für einen Schaden nichts mehr bezahlen.

Deshalb ist die Lebensdauertabelle, die der Mieterverband (MV) und der Hauseigentümerverband (HEV) erarbeitet haben, ein sehr wichtiges Werkzeug. Die ganze Immobilien- und Versicherungsbranche hält sich an die Richtwerte, die darin angegeben sind.

Ein Beispiel: Ein Wohnungsanstrich hat eine Lebensdauer von 8 Jahren. Wenn dein Kind eine Wand, die vor vier Jahren gestrichen wurde, bekritzelt hat, verbleibt eine Lebensdauer von 4 Jahren. Du musst also nur die Hälfte der Kosten für den Neuanstrich übernehmen.

Mängel reparieren statt ersetzen in der Wohnung

Nebst der Lebensdauertabelle kommt auch der Aspekt der Verhältnismässigkeit ins Spiel. Wenn du im Parkettboden zum Beispiel mehrere tiefe Kratzer hinterlassen hast, wird es nicht nötig sein, den ganzen Parkettboden zu ersetzen. Die Kratzer können repariert werden. Das Gleiche gilt für grössere Löcher in der Wand – es muss nicht die ganze Wand in Stand gestellt werden. In diesen Fällen zahlst du nur für die Reparatur.

Wenn die Kosten für die Reparatur eines Gegenstandes unverhältnismässig sind, kann auch ein Minderwert vereinbart werden. Dann zahlst du einen Pauschalbetrag für die übermässige Abnutzung und es wird keine Reparatur vorgenommen. Dies kann beispielsweise bei einer abgeschlagenen Stelle im Lavabo der Fall sein.

Was, wenn ein Schaden schon vor Mietantritt in der Wohnung bestand?

Hier gilt das Übergabeprotokoll, das beim Einzug in die Wohnung erstellt wurde. Ein bestimmter Schaden ist dort vielleicht bereits festgehalten. Du musst als Mieter:in nicht beweisen, dass du den Schaden nicht selber verursacht hast. Die Vermieterschaft hingegen muss dir beweisen können, dass du einen Schaden während der Mietdauer verursacht hast. 

Melde grosse Schäden in der Wohnung frühzeitig

Wenn du als Mieter:in bereits weisst, dass in deiner Wohnung grössere Reparaturarbeiten nötig sind, informierst du die Vermieterschaft am besten frühzeitig. So kann die Wohnungsübergabe rechtzeitig geplant werden und die Reparaturen können noch vor dem Einzug der Nachmieter:innen durchgeführt werden. Denn falls die Wohnung vor der Ausführung dieser Arbeiten nicht oder nur teilweise bewohnt werden kann, ist es möglich, dass weitere Kosten auf dich zukommen. Dazu gehört zum Beispiel der Mietzinsausfall.

Kleine Reparaturen oder kleiner Unterhalt in der Mietwohnung

Du weisst es bereits aus deiner Zeit als Mieter:in in der aktuellen Wohnung: Es gibt den „kleinen Unterhalt“, den du übernehmen musst. Diese kleinen Reparaturarbeiten, die du selber erledigen kannst, zahlst du ganz. Hier gibt es keine Unterscheidung zwischen normaler und übermässiger Abnutzung - auch der Lebenswert spielt keine Rolle. Und du musst den kleinen Unterhalt auch übernehmen, wenn du den Gegenstand nicht beschädigt hast, zum Beispiel wenn er einfach alt war. Die Kosten für solche kleinen Reparaturarbeiten sollten in der Regel 150.- CHF nicht überschreiten.

Ein Schlussservice bei einem Geschirrspüler oder einem anderen Gerät, den eine Fachperson durchführen muss, gehört nicht zum kleinen Unterhalt und muss somit vom Vermieter oder der Vermieterin getragen werden (sofern nicht anders im Mietvertrag vermerkt).

Unter den kleinen Unterhalt fallen zum Beispiel folgende Tätigkeiten:

  • Syphon entstopfen
  • Sicherungen auswechseln
  • Seifenschalen ersetzen
  • WC-Brillen ersetzen
  • Kuchenblech ersetzen
  • Geschirrspülbesteckhalter ersetzen

Lohnt es sich, Schäden selber zu reparieren, anstatt die Reparatur zu bezahlen?

Wenn du Schäden in der Wohnung verursacht hast, die du gemäss Lebensdauertabelle anteilmässig selber tragen musst, überlegst du dir vielleicht, sie selber zu reparieren. Dies ergibt allerdings in den meisten Fällen keinen Sinn. Du hast als Mieter:in keinen Anspruch darauf, dass dein prozentualer Anteil der Arbeit vergütet wird. Zudem ist die Gefahr gross, dass die Reparatur nicht zur Zufriedenheit der Vermieterschaft ausgeführt wird – vielleicht ist sie unpassend oder fachlich nicht korrekt. Du riskierst also, dass die Reparatur wiederholt werden muss und du dann doppelte Kosten zu tragen hast.

Die Abgabe der Schlüssel bei der Wohnungsübergabe

Zur Wohnungsübergabe gehört auch die Abgabe der Schlüssel. Sobald du diese abgegeben hast, hast du kein Zutrittsrecht mehr zur Wohnung.

Du hast einen Schlüssel verloren? Dann muss geklärt werden, seit wann und wo der Schlüssel abhanden gekommen ist. Falls eindeutig ist, dass der Schlüssel nicht missbraucht werden kann, musst du wahrscheinlich nur einen neuen Schlüssel bezahlen. Falls der Verdacht aufkommt, dass der Schlüssel vielleicht missbraucht wird, musst du für ein neues Schliesssystem bezahlen – unter Berücksichtigung des Restwerts des bisherigen Systems. Die Lebensdauer eines Schliesssystems beträgt 20 Jahre. Benachrichtige bei einem Schlüsselverlust die Privathaftpflichtversicherung – meist werden die Kosten übernommen. Die Schlüsselübergabe sollte schriftlich bestätigt werden.

Die Unterschrift unter dem Wohnungsabnahmeprotokoll

Als aktuelle:r Mieter:in bist du nicht verpflichtet, das Abnahmeprotokoll zu unterschreiben. Vielleicht sind darin Mängel und Reparaturen erwähnt, mit denen du nicht einverstanden bist. Sobald deine Unterschrift unter dem Dokument steht, bedeutet dies, dass du Schäden anerkennst und bereit b,ist sie zu zahlen. Du kannst zum Beispiel bei einem bestimmten Punkt einen Vorbehalt anbringen. Die Wohnung gilt übrigens als abgegeben, selbst wenn du nicht unterschreibst.

Was tun, wenn es Streit bei der Wohnungsübergabe gibt?

Bestimmt ist es weder im Sinne der Mietpartei noch der Vermieterdschaft, dass es bei der Wohnungsübergabe zu Uneinigkeiten kommt. Trotzdem kann es passieren, dass es Streit gibt, wenn sich beide Parteien bei Schäden in der Wohnung nicht einig werden. Die Schlichtungsbehörde in deiner Region kann in solchen Fällen weiterhelfen. Es wird darüber entschieden, wer im Recht ist. Falls herauskommt, dass du als Mieter:in für Schäden verantwortlich gemacht werden kannst, darf die Vermieterschaft die Mietkaution einbehalten.

Die Mängelliste – Schäden und Mängel beim Einzug

Beim Einzug findet ebenfalls ein Rundgang durch die Wohnung statt. Bereits bestehende Mängel wie kleine Kratzer im Parkett oder kleine Lackschäden im Bad werden dokumentiert – auch hier am besten mit mehreren Fotos.

Als Mieter:in hast du nach dem Einzug noch ein paar Tage Zeit, um dir die Wohnung genau anzusehen. Vielleicht stellst du fest, dass eine Steckdose nicht funktioniert oder du entdeckst Flecken, die weder du noch die Vermieterschaft bei der Wohnungsübergabe gesehen haben. Erstell und führe deshalb eine ausführliche Mängelliste. Damit schützt du dich davor, später für einen Mangel verantwortlich gemacht zu werden, den du nicht selber verursacht hast.

Zudem ist die Mängelliste der Wohnung hilfreich für die vermietende Partei. Für sie würde es viel Aufwand bedeuten, die Wohnung so sorgfältig zu kontrollieren, während du darin wohnst und dich sowieso am Anfang mit jeder Ecke vertraut machen möchtest. Die Mängelliste wird anschliessend eingeschrieben an den Vermieter geschickt. Die Frist für nachträglich festgestellte Mängel ist unterschiedlich – schaue in deinem Mietvertrag nach. Meist liegt sie bei etwa zehn Tagen.

Der kleine Unterhalt – die grosse Ausnahme beim Einzug

Wie erwähnt bist du während der Mietdauer sowie beim Auszug aus der Wohnung für den kleinen Unterhalt verantwortlich. Dies gilt allerdings beim Einzug nicht. Du kannst kleine Reparaturen, die normalerweise unter den kleinen Unterhalt fallen, und die dir nach dem Einzug auffallen, auf die Mängelliste setzen. Typische Beispiele dafür sind:

  • ein defekte Seifenschale
  • ein fehlendes Backblech
  • ein undichter Duschschlauch

Die Wohnung ist übergeben – was passiert nach der Schlüsselübergabe?

Wie funktioniert die Freigabe der Mietkaution?

Freigabe Mietkaution für Mieter:innen:

Geschafft! Die Wohnung ist übergeben. Als Mieter:in hast du einen letzten sentimentalen Blick zurückgeworfen und freust dich nun darauf, in der nächsten Wohnung ein neues Kapitel aufzuschlagen. Du wartest jetzt nur noch auf die Freigabe der Mietkaution. Falls die Übergabe nicht reibungslos verlaufen ist, kannst du die Auszahlung der Mietkaution ein Jahr nach der Wohnungsübergabe von der Bank verlangen, bei der das Geld liegt, auch wenn du dafür von der Vermieterschaft keine Zustimmung bekommen hast. Die Bank kann die Auszahlung allerdings verweigern, wenn von den Vermieter:innen in diesem Jahr rechtliche Schritte gegen dich eingeleitet wurden.

Freigabe Mietkaution für Vermieter:innen:

Für dich als Vermieter:in ist die Wohnungsübergabe vorerst noch nicht ganz abgeschlossen. Als erstes gibst du allfällige Reparaturen und Renovationen in Auftrag. Falls die aktuellen Mieter:innen keine Schäden verursacht haben, solltest du das Mietzinsdepot freigeben. Dazu braucht es ein von Mieter:in und Vermieter:in unterzeichnetes Formular, welches bestätigt, dass das Konto aufgelöst und das Depot an die Mietpartei überwiesen wird.

Die Schlussabrechnung der Nebenkosten

Beide Mietparteien, sowohl diejenige, die auszieht, wie auch diejenige, die einzieht, müssen auf die jährliche Schlussabrechnung über die Nebenkosten warten. Du hast keinen Anspruch auf eine Zwischenabrechnung. Die prozentuale Aufteilung gestaltet sich manchmal kompliziert. Die Vermieterschaft kann sich hier an Erfahrungswerte halten. So kann festgestellt werden, welche Kosten prozentual auf die einzelnen Kalendermonate entfallen.