
Was gilt als „halbes“ Zimmer?
Wer auf der Suche nach einer Wohnung ist, wundert sich manchmal über die Angabe 1.5- oder 3.5-Zimmer-Wohnung. Wofür steht das halbe Zimmer? Welche Zimmer werden bei der Raumangabe einer Wohnung überhaupt gezählt und was hat es mit einem 0.5-Zimmer auf sich?

Bei einem halben Zimmer handelt es sich nicht um ein vergleichbares weiteres, grosses Zimmer. Bei der Angabe eines halben Zimmers kann es sich um folgende Wohnbereiche handeln:
- Küche innerhalb eines Wohnbereichs mit mindestens 12 Quadratmetern
- Essplatz/Wohnteil innerhalb einer Küche von mindestens 6 Quadratmetern
- Vorraum oder geräumiger Flur, in dem sich oft die Garderobe befindet, mit mindestens 6 Quadratmetern
Häufig wollen Vermieter mit dieser Angabe nicht zu grosse Erwartungen wecken. Offiziell existiert auch keine richtige Definition für ein halbes Zimmer, sodass diese Angaben nur zur Orientierung verwendet werden können.
Halbe Zimmer können beispielsweise folgende Grundrisse haben:

Beispiel eines Grundrissplans einer 1.5-Zimmer-Wohnung.
(Oranger Bereich: halbes Zimmer)

Beispiel eines Grundrissplans einer 3.5-Zimmer-Wohnung
(Oranger Bereich: halbes Zimmer)
Ganze Zimmer
Als ganze Räume werden bei der Vermietung oder beim Verkauf einer Wohnung folgende Räume gezählt: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer, Kinderzimmer.
Keine gezählten Räume
Nicht als Zimmer gezählt werden Badezimmer, Dusche und Küche. Wie oben beschrieben, bilden Küchen innerhalb eines Wohnbereichs eine Ausnahme. Diese sogenannten Wohnküchen werden als halbes Zimmer gezählt.
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