Was darf im Bewerbungsformular gefragt werden?
Welche Auskünfte darf der Vermieter im Formular der Wohnungsbewerbung verlangen und was sind unzulässige Fragen?
Diese Fragen sind in der Bewerbung einer Wohnung immer zulässig:
- Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Arbeitgeber
- Nationalität: Schweizer oder Ausländer?
- Bei Ausländern: Aufenthaltsbewilligung und deren Ablaufdatum
- Wird die Wohnung nur durch dich genutzt oder wohnen weitere Personen mit dir, welche den Vertrag nicht mitunterzeichnen? (Kinder, Partner etc.)
- Beabsichtigter Untermietvertrag
- Einkommen
- Betreibungen der letzten zwei Jahre
- Anzahl Autos
- Haustiere
- Besondere Lärmverursachung (Instrumente etc.)
- Frage, ob die bisherige Wohnung durch den Vermieter gekündigt wurde
Nur bedingt zulässige Fragen
Gewisse Fragen dürfen nur unter bestimmten Bedingungen gestellt werden. Beispielsweise, wenn die Vermieter gesetzlich verpflichtet sind, sie einer Behörde zu melden. Dazu zählen unter anderem:
- Konfession
- Zivilstand (Datum der Trennung, Scheidung oder Trauung)
- Bürgerort und Heimatort
- Adresse und Telefonnummer des Arbeitgebers
- Dauer des derzeitigen Arbeitsverhältnisses
- Unregelmässige Arbeitszeiten
- Anzahl Wohnungswechsel in den letzten Jahren
- Grund des Wohnungswechsels
- Verwendungszweck der neuen Wohnung
- Voraussichtliche Mietdauer
- Bestehen einer Invalidität (nur bei Vermietung von Invalidenwohnungen)
Unzulässige Fragen
- Mitgliedschaft bei einer Mieterschutzorganisation
- Bestehende chronische Krankheiten
- Beurteilung des Preis-/Leistungsverhältnisses der Wohnung
Freiwillige Angaben
Angaben zum Arbeitsort, dem Namen und der Adresse des gegenwärtigen Vermieters und Referenzen dürfen abgefragt werden, müssen allerdings als «fakultative Angabe» bezeichnet sein.
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