Coronavirus/COVID-19: Dürfen Wohnungsbesichtigungen und Wohnungsübergaben stattfinden?

15.12.2022

Du hast die Umzugskisten gepackt und willst deine neue Wohnung beziehen? Oder bist du mit deinen Vermieter:innen in Kontakt bezüglich der geplanten Wohnungsbesichtigung? Was du als Mieter:in aktuell beachten musst, fassen wir hier für dich zusammen.

Coronavirus/COVID-19: Dürfen Wohnungsbesichtigungen und Wohnungsübergaben stattfinden?

Kann ich trotz Corona-Pandemie in die neue Wohnung ziehen?

Du stellst dir bestimmt dieselben Fragen wie wir bei ImmoScout24: Ist der geplante Umzug in die neue Wohnung während der Corona-Pandemie noch möglich? Sind das gebuchte Umzugsunternehmen und die reservierte Reinigungsfirma noch offen? Wie es in deinem Wohnkanton und bei den extern engagierten Unternehmen aussieht, können wir nicht mit vollständiger Sicherheit beantworten. Gemäss dem Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) können Umzüge aber nach wie vor stattfinden: "Umzüge, Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben sind von den verschärften Anordnungen von Bund und Kantonen nicht betroffen. Dies gilt auch für jene Kantone, die – Stand 15.03.2020 – strengere Einschränkungen des öffentlichen Lebens erlassen haben." Du musst deine Vorfreude auf die neue Wohnung also nicht bis nach dem 19. April unterdrücken.

Hast du für die Endreinigung ein Reinigungsunternehmen engagiert, musst du dich auch mit diesem abstimmen. Kläre die Verfügbarkeit am besten gleich persönlich mit deiner Kontaktperson. Dies gilt auch für das allenfalls gebuchte Umzugsunternehmen. Sollte einer der beiden abspringen oder die Türen momentan geschlossen haben, dann kannst du bei ImmoScout24 ganz einfach ein neues Unternehmen fürs Reinigen oder Zügeln finden.

Hast du dich selbstständig um die Umzugsorganisation gekümmert und eine Gruppe von Zügel-Helfer*innen aus der Familie und dem Freundeskreis aufgeboten? Ist dies der Fall, dann solltest du vorab prüfen, ob du die Gesundheit deiner Helferinnen und Helfer (ausgeschlossen Coronavirus-Risikogruppen) auch wirklich schützen kannst. Sollte dies und das vom BAG vorgeschlagene "Social Distancing" mit maximal fünf Personen in einem Raum möglich sein, steht deinem Umzug nichts im Wege. Nur das Helferessen als Dankeschön musst du wohl auf später verschieben.

Wird die geplante Wohnungsbesichtigung durchgeführt?

Du hast deine Wohnung ausserterminlich gekündigt und musst nun in der momentanen Ausnahmesituation eine:n Nachmieter:in finden? Dies ist nur mit einem Besichtigungstermin der Wohnung möglich. Verständlicherweise möchtest du aktuell keine unbekannten Menschen in deiner Wohnung herumführen. Wir haben uns beim SVIT schlau gemacht. Als Mieter:in bist du grundsätzlich auch in der aktuellen Situation verpflichtet, eine Besichtigungen deiner Wohnung, unter Einhaltung der dafür nötigen Hygiene-Vorschriften und Vorgaben des BAG, durchzuführen. Gehörst du jedoch zur Coronavirus-Risikogruppe, kannst du eine vom Vermieter bzw. von der Vermieterin verlangte Besichtigung verweigern. Ausgeschlossen sind, in allen Fällen, Massenbesichtigungen. Diese müssen zwingend abgesagt werden. Einzelnen Wohnungsinteressent:innen kannst du jedoch deine vier Wände präsentieren. Du solltest bei der Eingangstüre zur Wohnung folgende Information anbringen:

Regeln für die Wohnungsbesichtigung mit Social Distancing

  • Es dürfen sich maximal zwei Interessent:innen gleichzeitig in der Wohnung befinden
  • Halte mindestens zwei Meter Abstand zu anderen Interessent:innen
  • Fasse nichts an. Türklinken und Schranktüren öffnet dir der aktuelle Mieter/die aktuelle Mieterin
  • Händeschütteln ist nicht erlaubt
  • Menschen in Coronavirus-Risikogruppen (z.B. über 65 Jahre) sollten die Besichtigung meiden

Vor und nach der Wohnungsbesichtigung solltest du die Türklinken desinfizieren und die Räume gut lüften. Wird es dir durch diese Massnahmen zu bunt, dann frag deine Verwaltung am besten nach alternativen Möglichkeiten für die Wohnungsbesichtigung. Wir empfehlen, diese Remote durchzuführen, z.B. via WhatsApp oder Facetime Videoanruf. Eine weitere Möglichkeit für die Vermieter:innen ist es, 360-Grad-Fotos erstellen zu lassen, welche jede Ecke deiner Wohnung ablichten. Somit können auch Coronavirus-Risikogruppen an der Besichtigung teilnehmen.

Kann ich an einer Wohnungsbesichtigung teilnehmen?

Du hast eine Wohnung in Aussicht und willst diese in den nächsten Wochen besichtigen gehen? Nun kommt die berechtigte Frage auf, ob der Besichtigungstermin wirklich stattfinden kann. Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) empfiehlt in seinen FAQs zu Corona und Immobilienwirtschaft, dass Wohnungsbesichtigungen nach wie vor stattfinden dürfen.

Du solltest also auf eigene Verantwortung und nach eigenem Ermessen zum Besichtigungstermin gehen. Social Distancing, Hände waschen und desinfizieren schützt dabei dich und auch die anderen Interessent*innen. Solltst du zu einer Coronavirus-Risikogruppe (chronische Krankheit, über 65 Jahre alt) gehören, solltest du bei der Verwaltung die Teilnahme via Videoanruf anfragen. Wenn du vor dem Termin Krankheits-Symptome wie Husten, Fieber oder Schnupfen bei dir feststellst, dann solltest du zum Wohle aller anderen unbedingt zu Hause bleiben. Auch hier kannst du die Immobilienverwaltung anfragen, ob es andere Besichtigungsmöglichkeiten via Videoanruf oder 360-Grad-Bildergalerie gibt.

Haben Servicetechniker für Wartungsarbeiten und Reparaturen Zugang zur Wohnung?

Du hast eine:n Elektriker:in engagiert, um deinen Internetanschluss in der neuen Wohnung einzurichten? Oder hast du eine:n Maler:in für das Schliessen und Verputzen von Dübellöchern aufgeboten? Ist dies der Fall, dann empfiehlt sich, nicht dringende Wartungsarbeiten und Reparaturen auf Ende April 2020 zu verschieben. Wenn du jedoch das Umzugsdatum auf den 31. März festgelegt und bereits Termine mit Servicetechnikern vereinbart hast, dann können diese unter Einhaltung der entsprechenden Hygiene-Massnahmen und dem Social Distancing durchgeführt werden. Kläre vorab mit dem extern engagierten Service-Unternehmen das weitere Vorgehen ab.

Weitere Punkte, die du als Mieter:in während der Corona-Pandemie beachten solltest

Grundsätzlich können wir festhalten, dass es momentan sicher besser ist, die Füsse still zu halten, zu Hause zu bleiben sowie Treffen mit anderen Menschen zu vermeiden. Doch das Leben geht weiter und manche alltäglichen Aktivitäten können nicht verschoben werden. Empfehlenswert ist, die Besichtigung aus der Ferne durchzuführen und von zu Hause aus teilzunehmen. Wohnungsführungen per Videoanruf, Einsicht in aktuelle Bildergalerien und 360-Grad-Fotos vereinfachen dies.

Möchtest du noch mehr zu diesem Thema wissen? Zum Beispiel, wer die Kosten für die Desinfektion der neuen Wohnung übernimmt, in der eine mit Corona erkrankte Person gelebt hat? Oder wie sich die geteilte Waschküche im Mehrfamilienhaus mit dem Social Distancing unter einen Hut bringen lässt sowie welche Massnahmen der Immobilienbewirtschafter vornehmen muss? Dann lies am besten die aktuellen FAQs des SVIT direkt hier.