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Betreibungsauszug über Dritte einholen
Einen Betreibungsauszug kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch für eine andere Person bestellen. Wie du dabei vorgehst, erfährst du hier.
Dein:e künftige:r Mitbewohner:in oder dein:e Partner:in sind in den Ferien, und du benötigst dringend deren Betreibungsauszug? Wir zeigen dir, wie du vorgehen musst.
Besonderes Interesse ist zu begründen
Es ist möglich: Du kannst einen Betreibungsauszug über Dritte bestellen. Denn gemäss Art 8a SchKG ist es erlaubt, die Betreibungsgeschichte einer anderen Person einzusehen, wenn man dafür ein besonderes Interesse glaubhaft machen kann.
Das ist etwa dann der Fall, wenn jemand, der dir nahe steht, einen Kredit aufnehmen will, sich für eine Wohnung bewirbt oder sich ein Auto kaufen will.
Was brauchst du, damit alles klappt?
Damit du den Betreibungsauszug für eine andere Person besorgen kannst, brauchst du einige Amtspapiere:
- Eine Kopie des Ausweises der betreffenden Person
- Eine Kopie des Schriftenempfangsscheins der Person (falls dieser nicht vorhanden ist, zahlt man eine zusätzliche Gebühr)
Diese Dokumente kannst du von der entsprechenden Person beispielsweise einscannen und dir per E-Mail zusenden lassen. Eine andere Option ist der Versand per Brief.
Eine Vollmacht für den Betreibungsauszug über Dritte
Zusätzlich zu den Kopien brauchst du eine Vollmacht, in der du persönlich die ausdrückliche Erlaubnis erhältst, für die unterschreibende Person einen Betreibungsauszug zu beziehen. Auch hier reicht eine Kopie.
Beim Erstellen der Vollmacht kannst du dich an folgendem Wortlaut orientieren: «Hiermit erteile ich, Max Muster, die Erlaubnis, für mich, Anna Müsterli, einen Betreibungsauszug für die Wohnungsbewerbung zu beantragen.»
Nicht nur am Schalter des Betreibungsamts
Falls du den Betreibungsauszug nicht am Schalter des Betreibungsamts sondern per Post beantragen möchten, solltest du ausserdem einen vorfrankierten Briefumschlag beilegen.
Online kannst du den Betreibungsauszug beim Bundesamt für Justiz bestellen.