Mietvertrag mit Solidarhaftung: Das musst du wissen

10.02.2023

Möchtest du mit anderen zusammenziehen, bist aber unsicher, wie ihr das Mietverhältnis am besten regelt? Der Mietvertrag mit Solidarhaftung ist eine deiner Optionen. Erfahre hier, was dieser genau umfasst und finde heraus, ob die Solidarhaftung allenfalls auch für dich in Frage kommt.

Mietvertrag mit Solidarhaftung: Das musst du wissen

Stell dir vor: Einige Monate nach dem Zusammenziehen hört deine neue Mitbewohnerin auf, ihre Miete regelmässig zu zahlen. Nach mehrfachem Nachhaken entscheidet sich die Verwaltung dafür, dich zu belangen. Über Nacht musst du für die Gesamtmiete aufkommen oder rechtliche Schritte einleiten – eine Horrorvorstellung. Diese Situation kann jedoch mit der Wahl des richtigen Mietverhältnisses vermieden werden. Planst du den Vertrag gemeinsam zu unterschreiben und damit solidarisch zu haften? Wir klären dich über die Risiken, aber auch die Vorteile auf!

Was ist ein Mietvertrag mit Solidarhaftung?

Ein Mietvertrag mit Solidarhaftung ist ein Vertrag, bei dem alle Personen, die unterzeichnen, gleichwertig haften. In diesem Fall sind somit alle Mieter:innen verantwortlich dafür, dass die Miete bezahlt wird und haften bei allfälligen Schäden gemeinsam. Kannst du beispielsweise in einem Monat nicht für deinen Anteil aufkommen, hat die Vermieterschaft die Möglichkeit, die Forderung an deine Mitbewohner*innen zu stellen. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass eine einzige Person die gesamte Miete übernehmen kann, so dass alle anderen keinen Mietanteil mehr leisten müssen. 

Stellen wir uns Michelle, Roberto und Joshua vor, die zusammen eine Wohngemeinschaft in Zürich gründen und sich für einen Mietvertrag mit Solidarhaftung entscheiden. Falls Michelle nun im ersten Monat die gesamte Miete begleicht, müssen Roberto und Joshua nichts mehr an die Vermieterin bezahlen. Falls aber beispielsweise Roberto beim Aufstellen seines neuen Regals das Parkett verkratzt, haften neben ihm auch Michelle und Joshua.

Für wen ist ein Mietvertrag mit Solidarhaftung sinnvoll?

Ein Mietvertrag mit Solidarhaftung macht dann Sinn, wenn man nicht alleine haften kann oder will. Möchtest du beispielsweise mit deinem Lebenspartner oder deiner Lebenspartnerin zusammenziehen und gleichberechtigte Mieter:innen sein, ist der Mietvertrag mit Solidarhaftung eine gute Option. In diesem Fall gibt es jedoch auch andere Rechtsformen, die in Frage kommen. Hier erfährst du mehr dazu. 

Auch bei einer Wohngemeinschaft wie jener von Michelle, Roberto und Joshua kann diese Vertragsform sinnvoll sein. So haben alle die gleichen Rechte und haften gemeinsam, falls ein Schaden entsteht.

Zudem kann der Mietvertrag mit Solidarhaftung eine Lösung sein, wenn du zum Beispiel während deinem Studium eine eigene Wohnung möchtest. Falls dein Einkommen gering ist, kannst du so deinen Vermieter:innen mehr Sicherheit gewähren, indem deine Eltern als Solidarhafter bürgen. Die Vermieter:innen können somit bei einer allfälligen Zahlungsunfähigkeit deinerseits die Eltern verpflichten, die Miete zu bezahlen.

Der Unterschied zwischen Solidarmiete und Untermiete

Ein Mietvertrag mit Solidarhaftung unterscheidet sich zum Untermietvertrag insofern, dass beim Untermietvertrag nur eine Person Hauptmieter:in ist. Diese:r übernimmt die alleinige Haftung. Im Falle der Wohngemeinschaft kann beispielsweise Michelle die Hauptmieterin sein und Roberto und Joshua je einen Untermietvertrag ausstellen. Sie trägt somit die gesamte Verantwortung, dass die Miete bezahlt wird und muss in erster Linie auch für mögliche Schäden aufkommen. Falls Roberto nun auszieht, ist der Aufwand für die Vermieterin im Vergleich zur Solidarhaftung geringer, da die Kündigung des Untermietvertrags nur zwischen Michelle und Roberto abgewickelt wird. Falls Michelle als Hauptmieterin auszieht, muss mit der Vermieterin geklärt werden, ob allenfalls Roberto oder Joshua Hauptmieter werden können, sofern diese nicht ausziehen möchten. Mehr Infos zur Untermiete erhältst du hier.

Vor- und Nachteile der Solidarhaftung 

Ein Mietvertrag mit Solidarhaftung kann also beim Zusammenziehen mit anderen unter Umständen durchaus Sinn machen. Insbesondere der Vermieter oder die Vermieterin gewinnt bei mehreren Mieter:innen an Sicherheit und kann, wenn die Miete nicht bezahlt wird oder Schäden entstehen, alle verantwortlich machen.  

Für dich als Mieter:in kann dies jedoch bedeuten, dass im schlimmsten Fall eine:r deine:r Mitbewohner:innen zahlungsunfähig wird und du nun für die gesamte Miete aufkommen musst. Eine solche Situation kann schnell in einen Rechtsstreit ausarten, weshalb wir empfehlen, frühzeitig Rat beim Mieterverband einzuholen oder eine Rechtsberatung zu konsultieren. 

Falls dies wiederholt geschieht, kann der Vermieter oder die Vermieterin der zahlungsunfähigen Person die Kündigung aussprechen, welche dann jedoch für alle gültig ist, die den Mietvertrag unterschrieben haben. 

Der Vorteil für dich als Mieter:in liegt jedoch darin, dass wichtige Entscheide wie beispielsweise Mietzinserhöhungen an alle Parteien kommuniziert und von allen angenommen werden müssen. Ausserdem haftest du, anders als wärst du Hauptmieter:in, nicht allein für allfällige Schäden. 

Achtung vor informellen Lösungen bei Wohngemeinschaften

Bei Wohngemeinschaften ist die Solidarhaftung oftmals aufgrund häufiger Wechsel der Mieter:innen kritisch. Der Aufwand, neue Mitbewohner:innen in den Vertrag aufzunehmen oder jemanden aus dem Vertrag zu streichen, ist in diesem Fall deutlich höher als bei einem Mietverhältnis mit Untermiete. 

Manche entscheiden sich hierbei für eine informelle Lösung, bei der der neue Mieter oder die neue Mieterin den Mietvertrag nicht mehr unterschreibt. Dieses Vorgehen empfehlen wir aber nicht! Die zugezogene Person hat keine Absicherung für ihr Wohnrecht und falls jemand beim Auszug nicht offiziell aus dem Mietvertrag austritt, haftet diese Person weiterhin für den Mietzins und Schäden. Ausserdem musst du mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, falls deine Verwaltung erfährt, dass jemand in der Wohnung lebt, von dem sie keine Kenntnis hat.

Kündigung des Mietvertrags als Solidarmieter:in

Entscheidest du dich nach einigen Monaten dazu, doch alleine in eine Wohnung zu ziehen, kann die Kündigung des Mietvertrags unter Umständen schwierig werden. Entgegen vieler Erwartungen müssen Mietverträge, die gemeinsam – also solidarisch – unterschrieben wurden, auch gemeinsam gekündigt werden. Wenn du also ausziehen willst, müssen deine Vertragspartner:innen einverstanden sein und kündigen ihren Vertrag mit. Im Anschluss kann der Vermieter oder die Vermieterin einen neuen Vertrag für die bleibenden Parteien aufsetzen. Nicht nur bei Konflikten zwischen den Mieter*innen kann das zu Problemen führen.

Möchte Michelle zum Beispiel aus ihrer Wohngemeinschaft ausziehen, Roberto und Joshua aber weiterhin dort wohnen, müssen sie einen neuen Vertrag mit der Vermieterin aufsetzen. Sie kann das jedoch ablehnen, da für sie etwa die finanzielle Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Entscheidet sich die Vermieterin trotzdem dafür, die beiden weiterhin als Mieter zu akzeptieren, besteht unter bestimmten Umständen die Gefahr auf eine Mietzinserhöhung.

Was geschieht mit der Mietkaution nach der Kündigung bei der Solidarhaftung?

Mit dem Auszug eines Solidarmieters oder einer Solidarmieterin kommt auch die Frage auf, was mit der gezahlten Mietkaution geschieht. Die Mietkaution steht der Person zu, die sie am Anfang des Mietverhältnisses eingezahlt hat. Um Streitigkeiten vorzubeugen, empfehlen wir, bereits vor dem Abschluss des Mietvertrags klar festzuhalten, wer wie viel einzahlt und wie dies bei einem Auszug geregelt wird. 

Egal ob Wohngemeinschaft oder eine Wohnung mit dem Partner oder der Partnerin – zusammen wohnen kann toll sein! Wichtig ist jedoch, dass sich alle Beteiligten vor dem Zusammenzug absprechen, welche Ansprüche und Vorstellungen alle haben, wie die Finanzen geregelt werden und wie der gemeinsame Haushalt aussehen soll.