Barrierefreies Wohnen

Darf die Wohnung umgebaut werden, wenn der Mietende durch einen Unfall plötzlich gehbehindert ist? Welche Anforderungen müssen Immobilien erfüllen, damit ein hindernisfreies Wohnen möglich ist? 

barrierefrei wohnen

Umbauten an Mietwohnungen sollten nur mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden. Liegt diese vor, kann der Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nur dann verlangen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Weist die Wohnung bei der Beendigung des Mietverhältnisses dank der baulichen Änderung des Mieters einen Mehrwert auf, darf dieser vom Vermieter eine entsprechende Entschädigung verlangen.

Bauliche Anpassungen durch IV bezahlt

Die Schweizerische Invalidenversicherung (IV) zahlt einfache und zweckmässige Hilfsmittel, die Gehbehinderte für ein möglichst unabhängiges Wohnen benötigen. Dazu gehören grundsätzlich auch bauliche Anpassungen in der Wohnung oder im Haus. Allerdings kann der Vermieter nicht gezwungen werden, sein Einverständnis zum Umbau zu geben. Kommen Mieter und Vermieter zu keiner Einigung, bleibt dem Mieter nur der Auszug.

Minimalanforderungen an barrierefreie Wohnungen

Hindernisfreie Wohnungen und Häuser sollten mindestens folgende Anforderungen erfüllen: 

  • Stufenloser Zugang ab Strasse bis zum Wohnungseingang
  • Durchgangsbreite von Türen: 80 cm, schwellenlos; mehr Komfort bieten Türen ab 90 cm
  • Liftkabinen: 1.10 m breit und 1.40 m tief, Türbreite mind. 80 cm
  • Korridorbreite mind. 1.20 m
  • Bewegungsflächen ab 1.50 m mal 1.50 m erlauben einfache Drehung um die eigene Achse
  • Raumgrösse WC/Bad: mind. 1.70 x 2.20 m
  • Dusche mindestens 1.65 x 1.80 m
  • allfällige Niveauunterschiede in der Wohnung durch rollstuhlgängige Lifte/Treppenlifte verbunden

Mehr Infos zu den geltenden Minimalanforderungen an rollstuhlgängige Wohnungen liefert das Informationsblatt von Procap, dem Mitgliederverband von Menschen mit Behinderung.  

Zusätzliche Qualität bringen Türen, die nach aussen geöffnet werden können. Im Bad sorgen ein rutschfester Boden und speziell grosse Bewegungsfreiheit für Sicherheit. Barrierefreiheit in der Küche ist dann gewährleistet, wenn Lebensmittel, Geräte und Geschirr komfortabel erreichbar sind. Hilfreich sind dabei etwa flexible Rollcontainer oder in der Höhe verstellbare Geräte und Arbeitsplatten.

Barrierefreie Wohnung finden

Auf ImmoScout24 kann spezifisch nach rollstuhlgängigen Immobilien gesucht werden. Allgemeine Tipps für das selbstbestimmte Wohnen sowie eine Plattform für barrierefreie Wohnungen bietet die Website von Procap, dem Schweizerischen Invalidenverband. 

Bern

Rollstuhlgängige Immobilien im Kanton Bern

St.Gallen

Häuser und Wohnungen im Kanton St. Gallen

Genf

Barrierefrei Wohnen im Kanton Genf

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