Inseriere <span>deine Immobilie</span> dort, wo die meisten suchen

Inseriere deine Immobilie dort, wo die meisten suchen

Gewerbe kaufen

Egal, ob Büro oder Bürogemeinschaft, Praxis, Kanzlei, Ladengeschäft, Industriehalle, Lager oder andere Gewerbefläche benötigt werden, die Auswahl bei der Suche nach Gewerbeimmobilien ist in den meisten Städten ziemlich gross. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig konkrete Gedanken über die eigenen Wünsche und Ansprüche an das neue berufliche Zuhause zu machen.Auf gutes Preis-Leistungs-Verhältnis achten

Um die passende Gewerbeimmobilie für Ihre Bedürfnisse zu finden, sollte der Preis nicht zum entscheidenden Kriterium auserkoren werden. Vielmehr müssen Lage, Ausstattung, Zustand von Wänden und Böden oder Hellhörigkeit und Schall mit den vorher festgelegten Vorgaben an das neue Büro oder den neuen Laden übereinstimmen. Auch die Nähe zu Kunden und Lieferanten ist nicht unwichtig.

Die Grösse der neuen Arbeitsstätte sollte an der Anzahl der Arbeitsplätze, die hier entstehen werden, ausgerichtet sein. Zudem sind Nebenräume für Beratungen oder als Aufenthaltsmöglichkeit sowie ausreichend Stellplatz für technische Geräte wie Drucker, Scanner oder Kopierer, weitere Technik oder anderes erforderliches Mobiliar zu berücksichtigen.

Rechtliche Regelungen und Vorschriften einhalten

Vor dem Kauf der gewünschten Gewerbeimmobilie gilt es zu analysieren, welche Konkurrenten sich in der näheren Umgebung des ausgewählten Objektes befinden. Unter Umständen unterliegt das angestrebte Gewerbe gerade hier einer bestehenden, amtlich verbrieften Konkurrenzschutzklausel.

Für spezielle Gewerbeimmobilien gelten ausserdem eigene gesetzliche Vorgaben, die zu beachten sind. So müssen z. B. Restaurants oder auch Gesundheitseinrichtungen direkt von Gesundheitsämtern und/oder Lebensmittelkontrolleuren besichtigt und abgenommen werden. Entsprechen die Gewerberäume nicht den Vorschriften, sind mitunter preisintensive Umbauten erforderlich.

Eignung der gewerblichen Nutzung prüfen

Vor dem Abschluss des Kaufvertrages für eine Gewerbeimmobilie kommen Gewerbetreibende nicht umhin, das ausgewählte Objekt auf seine Eignung einer gewerblichen Nutzung überprüfen zu lassen. Wenn die erforderliche Bescheinigung dafür nicht durch den Makler erbracht wird, nimmt fast immer die für die jeweilige Gemeinde zuständige Baubehörde die Zuweisung des Verwendungszwecks für die einzelnen Gebäude vor.

Neben den reinen Gewerbeimmobilien ist es durchaus möglich, eine Wohnstätte auch gewerblich zu nutzen. Diese Nutzung bietet sich z. B. bei Werk- oder Lagerhallen mit Einliegerwohnung oder Bauernhöfen an, in denen sich gleichzeitig eine Praxis, ein Atelier oder Büros befinden. Auch Mehrfamilienhäuser, in denen im Erdgeschoss ein Laden oder ein Restaurant betrieben werden, sind solche Formen der genehmigten Mischnutzung.