Was tun nach einem Einbruch?

Nach einem Einbruch liegen oft die Nerven blank. Dabei gilt: Cool bleiben, nichts anfassen und vor allem die Polizei verständigen.

Das Wichtigste zuerst: Falls die Einbrecher noch im Haus oder in der Wohnung sind, sollten Sie nicht den Helden spielen. Es kann übel ausgehen, wenn Sie versuchen, die Einbrecher aufzuhalten und zu stellen.

Bringen Sie sich stattdessen umgehend in Sicherheit und verständigen Sie sofort die Polizei unter der Telefonnummer 117. Falls Sie kein Handy haben, helfen Ihnen die Nachbarn sicherlich weiter.

Bei Ihnen wurde eingebrochen? So gehen Sie danach vor. Bei Ihnen wurde eingebrochen? So gehen Sie danach vor.

Keine Spuren zerstören

Es ist völlig normal, dass Sie, wenn Sie in die verwüstete Wohnung kommen, sofort nach Ihren Lieblingsgegenständen suchen wollen. Damit verwischen Sie aber mögliche Spuren und erschweren so die Fahndung.

Vor allem Türen und Klinken sowie Fenster und Rahmen sollten Sie nicht berühren. Warten Sie am besten draussen.

Erst nachdem die Polizei die Spuren gesichert hat, können Sie kontrollieren, was genau fehlt und der Polizei eine Liste übergeben.

Je klarer Ihre Aussagen gegenüber der Polizei sind, desto grösser sind auch die Chancen, dass die Polizei die Einbrecher schnappt.

Sofort mit Versicherung Kontakt aufnehmen

Nachdem die Polizei informiert ist, sollten Sie auch Ihre (Hausrats-)Versicherung informieren.

Warten Sie mit Aufräumen, bis sich der Schadeninspektor der Versicherung selbst ein Bild machen konnte. Erst wenn dieser selbst Schäden sowie eine Liste der fehlenden Gegenstände erfasst hat, können Sie mit dem Aufräumen und den Reparaturen beginnen.

Für die effiziente Abwicklung mit der Versicherung ist es auch ratsam, die Kaufquittungen aufzubewahren.

Zudem sollten Sie Bank- und Kreditkarten sperren, auch dann, wenn Sie nicht sicher sind, ob diese gestohlen wurden.

Unterversicherung lohnt sich nicht

Es lohnt sich, regelmässig den Wert des Hausrates zu überprüfen. Denn: Im Schadensfall wird die Entschädigung im Umfang der Unterversicherung gekürzt.

Beispiel: Ist Ihr Hausrat 30'000 Franken wert, aber nur für 20'000 Franken versichert, erhalten Sie nur 2/3 der Schadenssumme ausbezahlt.