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Haustiere in der Mietwohnung
Was tun, wenn die Verwaltung das Haustier in der Wohnung verbietet? Darf ich ein Haustier haben, wenn die Tierhaltung im Mietvertrag nicht geregelt ist? Wir geben dir die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund ums Thema Haustiere in Mietwohnungen.
Keine Bestimmungen zur Haustierhaltung im Mietvertrag
Grundsätzlich gilt: Wenn der Mietvertrag keine Bestimmungen über Haustiere enthält, ist die Haustierhaltung in der Wohnung gestattet. Eine Ausnahme bilden allerdings Arten mit hohem Stör- oder Gefährdungspotenzial wie Papageien, Spinnen, Giftschlangen oder Haustiere in grosser Anzahl.
Exotische Arten und Wildtiere
Vorsicht bei exotischen Tierarten und gewissen Wildtieren: Diese dürfen nur mit einer Bewilligung des kantonalen Veterinäramts gehalten werden. Zudem sind Import und Haltung vieler exotischer Tierarten aus Artenschutzgründen nicht erlaubt. Die Bestimmungen dazu sind auf der Webseite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu finden.
Einschränkungen oder Verbote im Mietvertrag
Die meisten Mietverträge in der Schweiz erlauben die Haustierhaltung nur mit Einwilligung der Vermieterschaft. Diese kann die Tierhaltung gemäss Rechtssprechung ohne speziellen Grund verbieten. Oft findet sich eine genaue Regelung der Haustierhaltung auch in der Hausordnung. Wird im Mietvertrag darauf verwiesen, handelt es sich dabei grundsätzlich um einen verbindlichen Vertragsbestandteil.
Hältst du dich nicht an das Haustierverbot, kann die Verwaltung den Mietvertrag kündigen. Das gilt übrigens auch dann, wenn du Haustiere besorgst, ohne vorgängig die vorgeschriebene Bewilligung bei der Verwaltung einzuholen.
Halten von Kleintieren
Unproblematische sowie kleine Tierarten wie Meerschweinchen, Hamster, Zierfische und Wellensittiche können im Mietvertrag nicht verboten werden. Die Tiere dürfen allerdings weder zu Klagen führen noch in zu grosser Zahl gehalten werden und müssen in Käfigen untergebracht sein.
Klagen von Nachbarn über das Tier
Beschweren sich Nachbarn beispielsweise über einen aggressiven Hund oder einen zu lauten Papagei, kann die Vermieterin oder der Vermieter die Haltung dieses Tieres verbieten. In diesem Fall erhält die Mietpartei normalerweise vorerst eine schriftliche Mahnung, bevor die Haltung dieses Tieres in der Wohnung definitiv verboten wird.
Verwaltung erteilt keine Erlaubnis für Haustierhaltung
Zögert die Verwaltung bei der Erlaubnis der Haustierhaltung, hilft vielleicht ein Vorschlag zum Abschluss eines Vertragszusatzes. Darin sind die Anliegen sowohl beider Parteien als auch des Tierschutzes geregelt. Dadurch haben Verwaltungen die Möglichkeit, Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, und du weisst, was von ihnen in Bezug auf die Heimtierhaltung erwartet wird.
Tipps für die Haustierhaltung in der Wohnung
- Achte bereits bei der Suche nach deinem neuen Zuhause nach Objekten, in denen Haustiere explizit erlaubt sind. Auf ImmoScout24 kannst du zielgerichtet nach Immobilien suchen, in denen Haustiere willkommen sind. Rufe dafür die Filtermöglichkeiten auf und setze einen Haken bei 'Haustiere erlaubt'.
- Bei Zierfischen empfehlen wir, eine Privathaftpflichtversicherung für allfällige Wasserschäden abzuschliessen.
- Sind für ein Aquarium bauliche Massnahmen notwendig, solltest du in jedem Fall die schriftliche Zustimmung deiner Verwaltung einholen.
- Umfassende Informationen rund um die Haltung der einzelnen Haustierarten liefert die Webseite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
- Hast du schon einen tierischen Mitbewohner oder überlegst du dir, einen zuzulegen, lohnt es sich, eine Tierversicherung abzuschliessen. So ist dein Tier abgesichert, falls es einen Unfall oder eine Krankheit hat.