Was deckt die Gebäudeversicherung?

01.03.2023

Feuer, Hagel oder Sturm – mit der Gebäudeversicherung ist dein Eigenheim im Schadenfall versichert. Je nach Kanton hast du keine freie Wahl bei der Versicherung. Die öffentlich-rechtlichen Gebäudeversicherungen besitzen dort das Monopol.

Was deckt die Gebäudeversicherung?

Während die Hausratversicherung die Schäden an deinem Interieur deckt, kommt die Gebäudeversicherung – wie der Name schon sagt – bei Schäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen zum Zug. Dazu gehören auch fixe Einrichtungen wie Einbauschränke, Fensterläden, Öfen, Kochherde oder Bäder.

Feuer- und Elementarschäden

In der Regel deckt die Gebäudeversicherung Schäden, die durch Feuer, Wasser oder Glasbruch entstanden sind. Feuerschäden können nicht nur von Feuer verursacht werden, sondern auch von Rauch, Hitze, Blitzschlag oder Explosion. Ebenfalls gedeckt wird der Schaden, der durch ein Elementarereignis entstand. Dazu gehören unter anderem Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Felssturz, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine und Steinschlag.

Wer möchte, kann zusätzlich zu diesen Leistungen der Gebäudeversicherung weitere – nicht im Basisangebot enthaltene – Schadenfälle von der Versicherung decken lassen. Beispielsweise müssen Mietzinsausfälle zusätzlich versichert werden.

Wieder wie vor dem Schadenfall

Die Gebäudeversicherungen versichern die Gebäude überwiegend zum Neuwert. Dieser gilt dann als Versicherungswert. Er wird durch eine Schätzung des Gebäudes durch die kantonalen oder privaten Gebäudeversicherungen erhoben. Alle 12 bis 15 Jahre werden die Gebäude wieder auf ihren aktuellen Wert geschätzt.

Unter Neuwert ist der Kostenaufwand zu verstehen, der für einen unveränderten Wiederaufbau nötig wäre. Das heisst, wie viel kostet es, ein Gebäude derselben Art, gleichen Grösse und mit demselben Standard wie das beschädigte wieder zu erstellen. Handelt es sich beim Gebäude um ein älteres, kann es die Versicherung auch zum Zeitwert – also wie viel Wert das Gebäude im Moment der Schätzung hat – versichern.

Nicht jeder Schuppen und jede Baracke muss versichert werden. Sobald das Gebäude (oder der Um- und Aufbau) jedoch einen Wert von rund 5'000 Franken übersteigt, ist die Gebäudeversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch. Auf Wunsch des Versicherten können auch Objekte wie offene Schwimmbecken, gedeckte Brücken oder Aussichtstürme versichert werden.

Was ist eine Bauzeitversicherung?

Bei Neu-, Um- und Anbauten sowie Renovationen muss vor Baubeginn eine Bauzeitversicherung abgeschlossen werden. Gerade auf einer Baustelle sind Schäden häufig nicht zu verhindern und schnell geschehen. Die Bauzeitversicherung heisst, nachdem der Bau abgeschlossen ist, Gebäudeversicherung.

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