Neue Adresse – Wen muss ich informieren?

17.02.2023

Damit du auch nach dem Umzug weiterhin Post erhältst und deine Freunde dich besuchen kommen, solltest du diesen deine neue Adresse mitteilen. Aber informieren nicht nur Post und Freunde über deinen neuen Wohnsitz, sondern auch Versicherung, Arbeitgeber und Gemeinde.

Neue Adresse – Wen muss ich informieren?

Melde deinen Umzug

  • deiner Familie, deinen Freunden und Bekannten 
  • deinem Arbeitgeber 
  • deinen Nachbarn

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Sende eine Adressänderung an

  • Steueramt
  • evtl. Telefonbuch
  • Zeitungs- und Zeitschriftenabonnement
  • Vereine, Verbände und Klubs
  • Anwalt, Steuerberater
  • Bank (Bankkonto, Kreditkarten)
  • AHV-Ausgleichskasse für Selbständige und Rentner
  • Arzt, Zahnarzt, Kinderarzt und Tierarzt
  • Serafe – Radio- und Fernsehempfangsgebühren
  • Gemeindewerke (Gas, Wasser, Elektrizität); häufig wird dies auch von der Verwaltung übernommen
  • Hauslieferdienste
  • Internetanbieter
  • Krankenkasse und Versicherung (Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Motorfahrzeugversicherung, Lebensversicherung, Rechtschutzversicherung)
  • Post: Postkonto, Kreditkarten, Postfach, Post-Nachsendeauftrag
  • Telefonanbieter (Festnetz und Mobil): Swisscom, Cablecom, Sunrise, Salt
  • TV-Kabelnetzanbieter für digitales Fernsehen
  • Schule, Kindergarten und Krippen
  • Sektionschef bzw. Kreiskommando des Wohnkantons (nur für Wehrpflichtige)
  • Serviceabonnemente
  • Strassenverkehrsamt: Fahrzeug- und Führerausweis
  • Adresse für Werbung (wieder) sperren lassen: Robinsonliste vom Schweizerischen Verband für Direktmarketing, Stopp-Werbung-Kleber