Nebenkosten und Mietvertrag

08.02.2023

Nebenkosten, die nicht explizit im Mietvertrag festgehalten sind, dürfen laut Mietrecht nicht abgerechnet werden. Wichtig ist deshalb, dass du den Mietvertrag vor der Unterschrift aufmerksam durchliest.

Nebenkosten und Mietvertrag

Basis für alle Nebenkosten ist also der Mietvertrag. Dort müssen alle Kosten klar und detailliert aufgelistet sein, die der Vermieter dir in Rechnung stellen will (Nebenkostenabrechnung).

Zum Thema Mietrecht

Artikel 257a, zweiter Abschnitt im Schweizerischen Obligationenrecht sagt klar: «Der Mieter muss die Nebenkosten nur bezahlen, wenn er dies mit dem Vermieter besonders vereinbart hat.»

Steht im Mietvertrag nichts oder nur in ganz allgemeinen Formulierungen, so schuldest du auch nichts.

Was, wenn Nebenkosten nicht exakt aufgelistet sind?

Bloss eine Aufzählung der wichtigsten Kosten sowie beispielsweise der Vermerk «die übrigen Betriebskosten gehen zulasten des Mieters», genügt nicht. Geschuldet wäre in diesem Fall nur, was konkret aufgelistet worden ist.

Den Mietvertrag immer genau durchlesen

Es lohnt sich, vor der Vertragsunterschrift den Punkt «Nebenkosten» im Mietvertrag genau anzusehen. Ist der Betrag der geforderten Akontozahlung realistisch? Im Durchschnitt beträgt er rund 10 bis 15 Prozent des Nettomietzinses.