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Katzenleiter und -netz: Was ist erlaubt?
Wer mit seiner Katze im dritten Stock wohnt, braucht eine Katzenleiter. Da die Fassade des Hauses jedoch nicht zur Mietwohnung gehört, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden.
Wer seiner Katze zu artgerechtem Freigang verhelfen möchte, kommt häufig um eine Katzenleiter nicht herum. Dies ist in einer Mietwohnung nicht in jedem Fall erlaubt, da die Fassade ausserhalb des eigenen Balkons nicht vom Mieter genutzt werden darf.
Frag vor der Montage der Katzenleiter deinen Vermieter
Es liegt also im Ermessen des Vermieters, eine solche Installation zu erlauben oder auch nicht. Nachbarn, an deren Balkon die Katzenleiter vorbeikommt, sind ebenfalls vorgängig um Erlaubnis zu fragen.
Wer zudem eine Katzentüre einbaut, muss daran denken, dass dieser Eingriff beim Auszug wieder rückgängig gemacht werden muss. Dies kann unter Umständen ziemlich ans Portemonnaie gehen.
Ein Katzennetz ist grundsätzlich erlaubt
Manche Vermieter verbieten Katzen den Freilauf, was häufig die Anschaffung eines Katzennetzes auf dem Balkon nötig macht. Die Installation eines solchen – häufig nicht sehr dekorativen – Netzes ist grundsätzlich erlaubt.
Auch wenn im Mietvertrag Katzennetze verboten werden, ist dies vor allem bei 08/15-Wohnhäusern, die nicht denkmalpflegerisch geschützt sind, vor Gericht nicht wirklich haltbar.