Wohneigentum: Welche Eigentumsformen gibt es?

17.02.2023

Beim gemeinsamen Kauf einer Immobilie stellt sich die Frage nach der Eigentumsform. In der Schweiz existieren drei Arten - Alleineigentum, Gesamteigentum und Miteigentum - die sich mehr oder minder für Ehepaare, Konkubinats-Paare oder eingetragene Partnerschaften eignen. Wir erklären dir, welche Form für welche:n Eigentümer:in passt.

Wohneigentum: Welche Eigentumsformen gibt es?

Das Alleineigentum

Was ist Alleineigentum?

Entscheidet man sich für diese Eigentumsform, so ist nur eine Person im Grundbuch eingetragen. Diese Person kann im Grundsatz als Eigentümer:in frei über die Immobilie verfügen, trägt aber auch die alleinige Verantwortung bei Steuern, Unterhalt oder Hypotheken.

Für wen eignet sich Alleineigentum?

Diese Eigentumsform eignet sich für Personen, die im Konkubinat leben und ihre Besitzansprüche nicht aufteilen wollen.

Bei verheirateten und eingetragenen Paaren gilt eine besondere Regelung, falls die Immobilie als Familienwohnung oder -haus registriert ist. Dann ist nämlich der Partner oder die Partnerin insofern geschützt, als, dass die Immobilie nur mit dessen oder deren Zustimmung in den Verkauf gehen kann. Im Fall einer Scheidung bzw. wenn die Partnerschaft aufgelöst wird, kann ein Gericht dem:der eingetragenen Partner:in ein befristetes Wohnrecht einräumen, auch wenn er oder sie nicht Eigentümer:in ist.

Die rechtlichen Grundlagen zum Alleineigentum findest du im ZGB Artikel 641 ff.

Das Gesamteigentum

Was ist Gesamteigentum?

In dieser Eigentumsform sind die Eigentümer:innen entweder durch einen Vertrag (z.B. durch den Ehevertrag oder eine einfache Gesellschaft) oder durch eine Gesetzesvorschrift (in der Regel durch eine Erbgemeinschaft) gemeinsam Eigentümer:innen – und zwar unabhängig davon, wer wie viel Geld in die Immobilie investiert hat. Was zählt, ist das übergeordnete Verhältnis, also beispielsweise der Ehevertrag. Das Verhältnis bestimmt, wer in welchem Umfang an der Immobilie beteiligt ist.

Beim Gesamteigentum können die Partner per Gesetz nicht frei über ihre Anteile verfügen: Entscheidungen, beispielsweise bezüglich eines Verkaufs der Immobilie, müssen immer gemeinsam gefällt werden.

Die rechtlichen Grundlagen zum Gesamteigentum findest du im ZGB Artikel 652 ff.

Für wen eignet sich Gesamteigentum?

Die Eigentumsform Gesamteigentum setzt eine enge Beziehung voraus. Sie bietet sich besonders für Ehepaare an sowie für eingetragene Partner:innen, die in einer Gütergemeinschaft leben. In einer Gütergemeinschaft gehört praktisch das gesamte Hab und Gut beiden Partnern zu gleichen Teilen. Davon ausgenommen ist lediglich das sogenannte Eigengut, also beispielsweise Schmuck, Kleider oder Hobbyausrüstungen. Expert:innen empfehlen Paaren, die eine Immobilie als Gesamteigentum kaufen wollen, einen Gesellschaftsvertrag, der festhält, wie die Finanzierung der Immobilie erfolgt ist.

Das Miteigentum

Was ist Miteigentum?

Beim Miteigentum bringen beide Partner Eigenkapital in den Hauskauf ein. Die Anteile werden als sogenannte Eigentumsquote ins Grundbuch eingetragen. Dadurch können die Partner beim Miteigentum frei über ihre Anteile verfügen, sie tragen aber auch die jeweiligen Pflichten. Will einer der Partner seinen Teil zum Verkauf anbieten, räumt das Gesetz dem anderen Partner ein Vorkaufsrecht ein. Viele Paare präferieren die Form des Miteigentums.

Die rechtlichen Grundlagen zum Miteigentum findest du im ZGB Artikel 646 ff.

Für wen eignet sich Miteigentum?

Das Miteigentum bietet sich insbesondere für Paare an, die im Konkubinat leben. Verwendet man für die Finanzierung des Hauses oder der Wohnung Gelder der dritten Säule oder der Pensionskasse, ist der Kauf als Gesamteigentum nämlich nicht möglich.

Expert:innen empfehlen beim Miteigentum im Konkubinat, den Konkubinatsvertrag in Form eines Erbvertrags abzuschliessen. So erreichen die Partner eine gemeinsame Erbberechtigung.

Alle drei Eigentumsformen bringen also Vor- und Nachteile mit sich. Mit unserer Übersicht kannst du hoffentlich gut einschätzen, ob für dich nur das Miteigentum infrage kommt oder ob du dich vielleicht auch mit einem Gesamt- oder Alleineigentum anfreunden kannst.