Vermieter:innen müssen sich anmelden

22.02.2023

Wer die Wohnung gekündigt hat, kann nicht verhindern, dass die Vermieter:innen mit Mietinteressenten die Wohnung besichtigen möchten. Sie müssen sich aber anmelden und dürfen nicht jeden Tag kommen.

Vermieter:innen müssen sich anmelden

Grundsätzlich ist klar: Du musst es deinem Vermieter oder deiner Vermieterin gestatten, zusammen mit Mietinteressenten die Wohnung zu besichtigen. Das ist für die Wiedervermietung notwendig. Aber: Auch wenn du die Wohnung gekündigt hast, muss sich dein:e Vermieter:in bei der Wohnungsbesichtigung an gewisse Regeln halten.

Nicht jeden Tag eine Besichtigung

Der Vermieter oder die Vermieterin ist gehalten, die Besuche aufs Notwendigste zu beschränken. Es müssen dabei auf deine Bedürfnisse und deinen Terminkalender Rücksicht genommen werden.

Allerdings darfst du dich auch nicht querstellen: Du kannst nicht jeden Termin ablehnen und solltest eine gewisse Flexibilität an den Tag legen. Eine gute Idee ist, sich mit den Vermeiter:innen auf eine oder mehrere «Besuchsstunden» pro Woche zu einigen.

Wenn du arbeitest, müssen diese ausserhalb der Arbeitszeit – im Normalfall also am Abend – stattfinden. Zu diesen Zeiten dürfen Interessenten vorbeikommen und du verpflichtest dich dazu, daheim zu sein.

Nur mit Einverständnis und Vorankündigung

Wenn du keine festen Besuchszeiten vereinbarst, muss dein:e Vermieter:in die Besuche ankündigen und zwar in der Regel rund 48 Stunden im Voraus. Dein:e Vermieter:in darf sich auch nicht eigenmächtig und/oder gewaltsam Zutritt in die Wohnung verschaffen, das wäre Hausfriedensbruch.

Nur neutrale Bilder ins Internet

Viele Vermieter:innen stellen aktuelle Fotos der Wohnungen ins Internet. Das Problem dabei: Auf den Fotos ist die Wohnungseinrichtung der aktuellen Mietpartei zu erkennen. Weil dadurch in deine Privatsphäre eingegriffen wird, musst du dies nicht akzeptieren.

Du kannst von deinen Vermieter:innen verlangen, dass sie ein «neutrales» Wohnungsfoto oder den Grunddriss verwendet. Allerdings gilt dies nur, wenn Rückschlüsse auf deine Person möglich sind. Ein Foto vom Bad oder der Küche kannst du also kaum verhindern.