- Checkliste für den Hauskauf
- Laufende Kosten als Hauseigentümer:in
- Welche Zusatzkosten gibt es bei einem Hauskauf?
- Hauskauf: Wie viel darf das Eigenheim kosten?
- Haus kaufen bei einer Zwangsversteigerung
- Der Traum vom eigenen Ferienhaus
- Ein Grundstück kaufen: Das musst du beachten
- Baurecht und Pachtvertrag
- Grundbuch: Was ist das?
- Was ist mein Wohneigentum wert?
- Haus verkaufen – was gilt es zu beachten?
- Immobilienbewertungsmethoden – eine Übersicht
- Der Hausverkauf nach einer Scheidung oder Trennung
- Alles zum Hausverkauf in einer Erbengemeinschaft
- Servitut, Dienstbarkeit Nutzungseinschränkung
- Hauswartsaufgaben bei Stockwerkeigentum
- Hauskauf: Beratungsgespräch bei der Bank
- Eigenmietwert berechnen und senken: So geht’s
- So funktioniert der Mietkauf in der Schweiz
- Alles rund ums Stockwerkeigentum in der Schweiz
- So berechnest du den Verkehrswert einer Liegenschaft
Der Traum vom eigenen Ferienhaus
Mit einem eigenen Ferienhaus fühlst du dich auch im Urlaub wie daheim. Wer sich diesen Traum erfüllen möchte, sollte bei der Finanzierung einige Punkte beachten.
Mit einem eigenen Ferienhaus musst du dich nicht mit Problemen rumschlagen, denen man sonst im Hotel begegnet: Im Hotel kannst du dir die Matratzenmarke nicht aussuchen, in deinem eigenen Ferienhaus schon. Die Zimmereinrichtung in einem Hotel ist unpersönlich und oft karg, im eigenen Ferienhaus bist du frei in dessen Einrichtung. Ganz wie zuhause.
Worauf ist bei der Finanzierung des Ferienhauses zu achten?
Im Grunde gelten für ein Ferienhaus – oder eine Ferienwohnung – dieselben Punkte wie auch für die Finanzierung deines Hauptwohnsitzes. Einige Besonderheiten sind jedoch zu beachten.
Berücksichtige bei der Überprüfung der finanziellen Tragbarkeit auch die bereits bestehenden Hypotheken. Vergiss dabei nicht die laufenden Jahreskosten deines Hauptwohnsitzes. Grundsätzlich gilt, dass deine Ausgaben für das Ferienhaus und deinen eigentlichen Wohnsitz zusammen nicht mehr als ein Drittel deines Bruttoeinkommens ausmachen sollten.
Wer ein Ferienhaus kauft, muss mehr als die üblichen 20 % des Kaufpreises selbst aufbringen. Als Richtwert kannst du mit etwa 50 % Eigenkapital rechnen.
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Keine Finanzierung durch berufliche Vorsorge
Anders als normales Wohneigentum lässt sich eine Ferienwohnung nicht mit Mitteln der beruflichen Vorsorge oder der steuerbegünstigten Säule 3a finanzieren.
Weil Ferienhäuser selten im selben Kanton liegen wie das alltägliche Wohnhaus, hat diese eine interkantonale Steuerausscheidung zur Folge. Eigenmietwert und Vermögenssteuerwert des Ferienhauses sind nämlich im jeweiligen Standortkanton versteuerbar.
Wenn du nicht in den Ferien bist
Denk daran, dass dein Ferienhaus auch während deiner Abwesenheit betreut werden sollte. Vielleicht gibt es jemanden in der Nähe, der sich darum kümmert und das Ferienhaus für dich in Schuss hält. Oder du vermietest dein Ferienhaus für die Zeit, in der du nicht dort bist, weiter.