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Ratgeber: Mietvertrag

  •   Mietvertrag  

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Eine Kündigung des Mietvertrages ist streng geregelt. Mieter sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Fristen zu halten. Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
20.05.2013  |    188  Kommentar(e)

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Klar ist, dass bei der Kündigung des Mietvertrages die korrekten Daten und Termine eingehalten werden müssen. Aber kann die Kündigung des Mietvertrages auch via Fax oder E-Mail erfolgen?
06.05.2013

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Mietverträge bedürfen für ihre Gültigkeit laut Gesetzgeber keiner besonderen Form. Aber können sie somit auch per E-Mail oder Fax abgeschlossen werden?
29.04.2013

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Der Mietzins wird anhand des Referenzzinssatzes angepasst. Dieser wird vierteljährlich bekannt gegeben. Der Referenzzinssatz basiert auf dem Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen.
01.03.2013  |    2  Kommentar(e)

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Rund um die Begriffe Kündigungsfrist und Kündigungstermin gibt es immer wieder Fragen. Wie lange dauert die Frist? Auf welchen Termin können Sie Ihren Mietvertrag kündigen?
18.02.2013

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Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Parteien. Ab wann ist dieses Rechtsgeschäft gültig? Ist der Vertrag bereits bindend, wenn Sie ihn zugeschickt bekommen? Oder erst mit Ihrer Unterschrift?
30.01.2013  |    28  Kommentar(e)

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Sind alle Klauseln im Mietvertrag gültig? Gibt es solche, die man ignorieren darf? Ja. Beispielsweise sind grundlose Rauch- und Grillverbote nicht zu beachten.
21.11.2012

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Wer darf bei einer Trennung oder Scheidung in der Wohnung bleiben? Wer muss ausziehen? Und darf man die Wohnung ohne Wissen oder Zustimmung seines Partners kündigen oder verkaufen? Fragen, die sich in vielen Familien stellen und oft zu Konflikten führen.
26.10.2012

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Wenn Sie ausserhalb der Kündigungsfristen aus Ihrer Mietwohnung ausziehen möchten, gilt es auf verschiedene Punkte zu achten. Unter anderem sollte der potentielle Nachmieter sein Interesse schriftlich bestätigen.
08.10.2012  |    35  Kommentar(e)

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Die Wohnung ist beim Mietantritt noch nicht fertig. An Einzug ist nicht zu denekn. In solchen Fällen können Sie entweder vom Mietvertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern.
17.09.2012  |    2  Kommentar(e)

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