Scout24
AutoScout24
ImmoScout24
JobScout24
FriendScout24
Kleinanzeigen
deutsch
français
italiano
english
Sitemap
Startseite
Ratgeber
Versichern
Was tun nach einem Einbruch?
Sie sind nicht angemeldet
Anmelden
Navigation
Suchen
Inserieren
My ImmoScout24
Ratgeber
Übersicht Ratgeber
Tipps für Mieter
Mietzinsdepot
Umziehen
Bauen & Renovieren
Tipps für Eigentümer
Versichern
Energie
Garten & Freizeit
Einrichten
Glossar
ZimmerWohnungVilla
Support
Über uns
Services & Tools
Registrieren
Merkliste
(
0
)
Suchaufträge
ImmoScout24-Themen
Newsletter-Anmeldung
Sicherheitshinweise
Ratgeber:
Versichern
Dossier:
Mieter
Senden
E-Mail wird gesendet...
Was tun nach einem Einbruch?
Nach einem Einbruch liegen oft die Nerven blank. Dabei gilt: Cool bleiben, nichts anfassen und vor allem die Polizei verständigen.
01.09.2011 SCC
Das Wichtigste:
Falls die Einbrecher noch im Haus oder in der Wohnung sind, sollten Sie nicht den Helden spielen. Es kann übel ausgehen, wenn Sie versuchen, die Einbrecher aufzuhalten und zu stellen.
Bringen Sie sich stattdessen umgehend in Sicherheit und verständigen Sie sofort die
Polizei
(
Telefon 117
). Falls Sie kein Handy haben, helfen Ihnen die Nachbarn sicherlich weiter.
Keine Spuren zerstören
Es ist völlig normal, dass Sie – wenn Sie in die verwüstete Wohnung kommen – sofort nach Ihren Lieblingsgegenständen suchen wollen. Damit verwischen Sie aber mögliche Spuren und erschweren so die Fahndung. Vor allem Türen und Klinken sowie Fenster und Rahmen sollten Sie nicht berühren. Warten Sie am besten draussen.
Erst nachdem die Polizei die Spuren gesichert hat, können Sie kontrollieren, was genau fehlt und der Polizei eine Liste übergeben.
Je klarer Ihre Aussagen gegenüber der Polizei sind, desto grösser sind auch die Chancen, dass die Polizei die Einbrecher schnappt.
Sofort mit Versicherung Kontakt aufnehmen
Nachdem die Polizei informiert ist, sollten Sie auch Ihre (Hausrats-)Versicherung informieren.
Warten Sie mit Aufräumen, bis sich der Schadeninspektor der Versicherung selbst ein Bild machen konnte. Erst wenn dieser selbst Schäden sowie eine Liste der fehlenden Gegenstände erfasst hat, können Sie mit Aufräumen und Reparaturen beginnen.
Für die effiziente Abwicklung mit der Versicherung ist es auch ratsam, die Kaufquittungen aufzubewahren.
Zudem sollten Sie Bank- und Kreditkarten sperren, auch dann, wenn Sie nicht sicher sind, ob diese gestohlen wurden.
Unterversicherung lohnt sich nicht
Es lohnt sich, regelmässig den Wert des Hausrates zu überprüfen. Denn: Im Schadensfall wird die Entschädigung im Umfang der
Unterversicherung
gekürzt.
Beispiel:
Ist Ihr Hausrat 30'000 Franken wert, aber nur für 20'000 versichert, erhalten Sie nur 2/3 der Schadenssumme ausbezahlt.
Weitere Artikel zum Thema Einbruch
»
Ferienzeit ist Einbruchszeit
Weiterführende Links
»
Schweizerischen Kriminalprävention
. Träger der Site ist die Konferenz der Kantonalen Justiz– und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD)
»
Verzeichnis aller offiziellen Websites der Schweizer Polizei
Kommentar abgeben
Name
E-Mail (wird nicht veröffentlicht)
Text
500
verbleibende Zeichen
Zurück
Mietkaution
MIETKAUTION
Artikel suchen
Alle Rubriken
Erfolgreich suchen
ImmoScout24 News
Erfolgreich inserieren
Tipps für Mieter
Umzug
Bauen & Renovieren
Tipps für Eigentümer
Versichern
Energie
Garten & Freizeit
Einrichten
Glossar
Mietzinsdepot
ZimmerWohnungVilla
Häufige Fragen (FAQ)
RSS-Feed
Kostenlos bestens informiert.
RSS Feed abonnieren