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Haftung bei Umzugsschaden
Zügeln ist aufwendig, kostet viel Zeit und Geld und oft geht dabei etwas zu Bruch. Obwohl Scherben Glück bringen, ist es besser, genau Bescheid zu wissen, wer für Umzugsschaden haftet.
27.08.2012 Swisscontent Corp.
Die Haftung bei Umzugsschäden hängt auch von der Art des Umzugs ab.
Wer haftet bei Zügelschäden?
Der Umzug durch eine
Möbelspedition
ist
teurer als wenn man selber anpackt.
Trotzdem bietet diese Variante Vorteile: Professionelle Packer bewegen Möbel und Einrichtung wesentlich rascher und schonender. Und vor allem: Sie haften für Schäden.
Beim
Selberzügeln
hingegen sind Ihre Umzugsgüter nicht speziell versichert. Mancher kostengünstig geplante Do-it-yourself-Umzug kommt so am Ende teurer und nervenaufreibender, als wenn man von Anfang an ein Unternehmen beauftragt.
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Privater Umzugsschaden ist nur teilweise gedeckt
Wenn Sie sich also für einen Umzug auf privater Basis entscheiden, denken Sie daran, dass die
Haftpflichtversicherung
meist nur zum Teil haftet. Gerade wenn ein Freund von Ihnen etwas fallen lässt.
Denn wie viel der Schadenssumme tatsächlich gedeckt wird, hängt neben der Versicherungspolice auch davon ab, ob der Verursacher die Leistung gegen Bezahlung oder umsonst ausgeführt hat.
Das
OR
sagt dazu: «Die Haftung wird milder beurteilt, wenn das Geschäft für den Haftpflichtigen keinerlei Vorteil bezweckt.» Mit diesem Paragraphen wollte der Gesetzgeber erreichen, dass ein freiwilliger Helfer weniger hart angefasst wird als jemand, der gegen Entgelt handelt. Es sei denn, er hat grobfahrlässig gehandelt.
Bei Umzugsfirmen: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Doch auch bei einer Umzugsfirma können Wohnungseinrichtungen Transportschäden davontragen. Verlangen Sie von der Firma deshalb einen entsprechenden Versicherungsabschluss. Umzugsunternehmen sollten zudem über eine Transportversicherung verfügen.
Weiter ist es sinnvoll, bei einem Wohnungsumzug die Arbeit der Zügelmänner zu kontrollieren und eventuelle Schäden an der Wohnung oder im Treppenhaus sofort schriftlich beim Zügelunternehmen zu melden und eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Darüber hinaus: Verlangen Sie von der Zügelfirma, dass sie ihre Haftpflichtversicherung einschaltet.
Gutes Einpacken schützt vor Umzugsschäden.
Wer packt, der haftet
Packt man die Zügelkisten selbst ein, lässt sie aber von einem Spediteur transportieren, haftet dieser nicht für Beschädigungen.
Vereinfacht gesagt: Wer packt, haftet auch. Bestimmte Wertsachen oder Computer sind generell nicht versichert, selbst wenn Speditionen den Umzug übernehmen.
Deshalb wertvolle Ware am besten selbst transportieren.
Bei einem Umzug gilt es, folgende Versicherungen im Auge zu behalten:
Transport-, Hausrat-, Privathaftpflicht- und Gebäudeversicherung. Speziell bei der
Hausratsversicherung
eröffnet sich Ihnen beim Umziehen die beste Gelegenheit, den gesamten Hausrat wieder neu einzuschätzen und anzupassen. Hausrat ist im Prinzip alles, was man beim Zügeln mitnimmt.
Kommentare (2)
Schneider
(02.04.2012 07:45:29)
Dieses Mal war der Umzug eine Katastrophe. Viele Sachen verloren oder defekt! Vor allem will das Umzusunternehmen* nichts vom Schaden wissen. Ich musste die Rechtsschutzversicherung einschalten. Trotz teurem Preis und Transportversicherung, die ich bezahlt habe.
*Name der Firma gelöscht. CFO
kurt
(20.10.2010 12:42:37)
so viel z.B. ein teuren Glastisch
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